Hallo,
ich vertrete meinen Vater in einer Zwangsvollstreckungssache und habe eine Frage:
In den 90er Jahren hat mein Vater gegen A und seinen Sohn B als Gesamtschuldner ein VU im schriftl. Vorverfahren erstritten. Anlass war ein Kauf- und Übergabevertrag über ein Restaurant. In dem Vertrag, den der A aufgesetzt hat war als Adresse die XY-Straße genannt in der A und sein Sohn B angeblich wohnten. Als Verpächter waren auch A und B genannt.
Da mein Vater den Betrag zahlte, die Leistung jedoch nie erhielt, kam dieses VU zustande. Da damals der Vollstreckungsversuch gegen den Vater scheiterte, legte mein Vater die Sache erstmal auf Eis. Zwischenzeitlich verlor er die vollstreckbare Ausfertigung.
Letztes Jahr habe ich daher eine zweite vollstreckbare Ausfertigung beantragt und auch erhalten und wir haben erneut, leider erfolglos versucht , beim Vater zu vollstrecken.
Nun haben wir versucht beim Sohn B zu vollstrecken. Dieser hat gegen meinen Vater eine Titelgegenklage erhoben, weil er angeblich von dem Vertrag nichts wusste und auch nie in der XY Straße, die A im Vertrag angegeben hat, gewohnt hat. Daher sei ihm der Titel nie zugestellt worden. Dass er tatsächlich nicht dort gewohnt hat, hat er durch eine Meldeauskunft dargelegt.
In der damaligen Gerichtsakte sind leider nur noch die Originaltitel vorhanden. Ich habe nämlich angefragt, ob eine Zustellungsurkunde drin ist. Auch der damalige Anwalt von meinem Vater hat die Akte vernichtet.
Nun möchte ich von Euch gerne wissen, ob der B mit seiner Klage gegen meinen Vater durchkommt und was ich noch tun kann?
Vielen Dank vorab
Titelgegenklage wegen fehlender Zustellung des VU?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Zitat:Nun möchte ich von Euch gerne wissen, ob der B mit seiner Klage gegen meinen Vater durchkommt
Naja, er hat Beweise für seinen Vortrag, ihr nicht ...
Im Moment ist er im Vorteil meine ich ...
Zitat:Daher sei ihm der Titel nie zugestellt worden.
1.) steht sowas nicht in der Gerichtsakte.
2.) würde das ja aber nicht die Wirksamkeit des V-Urteils betreffen.
Maßgebend ist vielmehr ob die Klagschrift zugestellt wurde und das wird der Richter vor Erlass des V-Urteils sicher geprüft haben.
Zitat:Letztes Jahr habe ich daher eine zweite vollstreckbare Ausfertigung beantragt und auch erhalten
Enthält die Ausfertigung eine Vollstreckungsklausel ?
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Ja, wir haben eine vollstreckbare Ausgertigung bekommen.
Auf dem Versäumnisurteil ist zudem ein Zustellvermerk der Urkundsbeamtin, dann am 09.02.1995 zugestellt wurde.
Das genügt doch als Beweis oder?
Die Zustellung des VU ist ja vermutlich an die Adresse erfolgt unter der der B nie gemeldet war.
Siehe Antwort #3: Maßgebend ist vielmehr ob die Klagschrift zugestellt wurde und das wird der Richter vor Erlass des V-Urteils sicher geprüft haben.
Gibt es denn noch eine Ausfertigung des ursprünglichen Vertrags? Dort müsste sich die Unterschrift des B finden lassen.
Abgesehen davon bestreitet der B nur die fehlende Zustellung des VU.
Und natürlich kann bei dem B vollstreckt werden (bevor der die Konten räumt mit VZV wenn Bank bekannt)
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