Überpfändung

30. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
go500729-53
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Überpfändung

Hallo,

Mein Konto&Lohn wurde gepfändet, was nun mehrere Monate so lief. Nun hatte ich aber die Möglichkeit den kompletten rest Betrag zu zahlen. Was ich auch gemacht habe.
Von der Kanzlei kam dann auch das Schreiben das die Pfändung abgeschlossen ist.
Nun mein Problem, ich habe die Summe zum Monatsende hin von der Bank über weisen lassen. Natürlich hat mein Arbeitgeber die Information über die abgeschlossene Pfändung erst nach dem Lohnlauf erhalten und hatte nochmals Geld zu der Kanzlei überwiesen.
Nur über weist mir die Kanzlei das Geld nicht zurück bzw. es wird mir gesagt es wurde an meinem Arbeitgeber zurück überwiesen. Das sollte schon vor zwei Wochen passiert sein. Bis heute sind keine Gelder bei meinem Arbeitgeber angekommen.
Wie sollte ich mich bestenfalls verhalten ? Kann ich die Kanzlei auffordern mir einen Beweis für den Geldlauf zukommen zu lassen ?
Oder sollte ich direkt einen Anwalt kontaktieren ?

Mfg Tim

Danke im voraus

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Hat man schon den entwerteten Titel zurück?

Falls nicht, würde ich den auch mit anfordern. Dazu die überzahlte Summe zurückfordern, beides mit Fristsetzung nach Datum (14 Tage) und gerichtsfestem Zustellenachweis.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2406 Beiträge, 714x hilfreich)

14 Tage Frist setzen ist ok. Dass der Gläubiger das Geld an den Zahler zurück zahlt ist ok und vollkommen korrekt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Dass der Gläubiger das Geld an den Zahler zurück zahlt ist ok und vollkommen korrekt.


Stimmt, aber ...

Zitat (von go500729-53):
Das sollte schon vor zwei Wochen passiert sein. Bis heute sind keine Gelder bei meinem Arbeitgeber angekommen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.018 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen