Unterschlagung/Betrug

29. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Hedd123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterschlagung/Betrug

Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem:

Ich habe einer Bekannten mit Geld ausgeholfen. Habe ihr 3x Geld in bar gegeben, dieses hatte sie mir dann über Paypal „an Freunde senden" geschickt. Es geht um insgesamt 460€. Sie sagte etwas davon, dass es so für sie einfacher wäre wegen Bank und Finanzamt und sie könne gerade selbst kein Geld abheben.
Ich hab mir nichts dabei gedacht und ihr geholfen.
Die 3 geflossen Beträge über Paypal wurden jetzt alle storniert und zurückgebucht.
Laut Aussage der Bekannten hat das Paypal gemacht als Sicherheit weil sie wohl sehr viel online und im Ausland bestellt hatte und sie wolle mir mein Geld in bar zurückgeben. Nach Anfrage bei Paypal wurden die Beträge vom Kontoinhaber bewusst zurückverlangt wegen „Fremdzugriff auf das Konto".

Die Bekannte beschreitet das aber ich habe herausgefunden, dass das Konto bei Paypal auf ihren Verlobten läuft und er von diesen Zahlungen wohl nichts wusste und dies deshalb veranlasst hat. Wer weiß was sie ihm erzählt hat.

Paypal selbst kann hier nichts machen, da bereits zurückgebucht.

Die Bekannte reagiert aktuell nicht auf Nachrichten und Anrufe und ich hab die Befürchtung, dass ich mein Geld nicht mehr bekomme.

Wie kann ich an mein Geld kommen? Hilft nur eine Anzeige bei der Polizei? Es gibt ja Schriftverkehr über das Handy und die Buchungen über Paypal als Nachweis.

Schonmal Danke im Voraus
Svenja

-- Editiert von Moderator am 01.06.2020 22:24

-- Thema wurde verschoben am 01.06.2020 22:24

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Durch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wird zunächst einmal der Strafanspruch des Staates befriedigt, als "Nebenprodukt" kann auch noch eine Schadensregulierung rauskommen. was ich machen würde: einen Brief schreiben, diesen per Einwurfeinschreiben zuschicken, das Darlehen aus äußerster Vorsorge wegen der geplatzten Zahlungen nochmals mit sofortiger Wirkung kündigen, die Rückzahlung binnen 14 Tagen fordern, darauf hinweisen, dass bei Nichteingang des Geldes eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erfolgt.

wirdwerden

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#2
 Von 
Hedd123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, danke für die schnelle Antwort.

Wie kündige ich denn das Darlehen? Schreibe ich das einfach im Brief so mit rein?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120093 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat (von Hedd123):
Ich habe einer Bekannten mit Geld ausgeholfen. Habe ihr 3x Geld in bar gegeben, ... Es geht um insgesamt 460€.

Dieses könnte man wie genau beweisen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Hedd123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Also es gibt Nachrichten, wo sie fragt ob ich ihr Geld geben kann und jeweils wieviel und wann man sich dafür trifft.
Nachdem das mit Paypal war, hat sie ja auch geschrieben, dass sie das klärt oder mir zur Not mein Geld wieder bar zurück gibt. Davon habe ich auch alle Nachrichten.
Es betrifft anscheinend auch noch eine weitere Person, die ihr Geld geliehen hatte.

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Im Zweifel könnte man hier sicherlich eine Strafanzeige wegen Betrug erstatten, aber ich denke da würde nichts dabei herauskommen (sein Geld bekommt man dadurch eh nicht, jedenfalls iaR.). Denn es ist bisher nicht ersichtlich, dass sie schon bei Abschluss des Kreditvertrages nicht Willens war das Geld zurückzuzahlen. Das müsste für Betrug aber der Fall sein. Auch wenn die Paypal-Zahlungen letztendlich wegen Widerspruch des Freundes fehlgeschlagen sind, sprechen die in diesem Sinne sogar tendenziell eher für sie.

Wenn dann hat sie sich gegebenenfalls zu Lasten ihres Freundes strafbar gemacht, aufgrund des unberechtigten PayPal-Konto-Zugriffs. Aber ohne Zeugenaussage des Freundes, bzw Verlobten, wird dabei auch nichts herauskommen. Und als Verlobter muss er nicht gegen seine Verlobte aussagen. Davon abgesehen handelt es sich in dem Fall (unter Verlobten) auch um ein absolutes Antragsdelikt, so dass ohne Strafantrag des Freundes gar keine Verfolgung stattfinden könnte.

Wenn es zu keiner gütlichen Einigung kommt, wird nur der zivilrechtliche Weg übrig bleiben.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 30.12.2019 07:51

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Ob was bei einer Strafanzeige raus kommt, das kann man nicht abschätzen. Aber, hier wurde doch sehr planvoll gearbeitet. Und es langt ja, wenn die Betroffene weiss, dass sie das Geld nicht zurückzahlen kann. Jedenfalls besteht ein Anfangsverdacht, und diese Absicht, Strafanzeige zu erstatten, würde ich der Frau schon mitteilen.

wirdwerden

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32173 Beiträge, 5654x hilfreich)

Da die Bekannte wohl nicht nur Schulden hat und diese nicht zurückzahlt---
den bösen Brief auf jeden Fall, die Kündigung des Kredits in diesem Brief, die Fristsetzung auf jeden Fall, rechtliche Schritte androhen auf jeden Fall.
Trotzdem noch ein Schlupfloch lassen: ihr die Ratenzahlung in bar anbieten.... zB 100,- pro Monat.
So würde ich versuchen, an mein Geld zu kommen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Hedd123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten und Meinungen.

Ich denke, ich gehe erstmal zur Polizei und frage, ob eine Anzeige überhaupt sinnvoll ist. Müssen die ja am besten wissen.
Ansonsten werde ich wohl den Brief schreiben und wenn es sich dann nicht vermeiden lässt, ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von Hedd123):
, ich gehe erstmal zur Polizei und frage, ob eine Anzeige überhaupt sinnvoll ist. Müssen die ja am besten wissen.


Darauf würde ich nicht wetten :devil:

Polizisten sind keine Juristen und neigen in solchen Konstellationen meist dazu, den zivilrechtlichen Weg "vorzuschlagen"

Abgesehen davon können sie halt auch nicht hellsehen.

Nochmal: Um zu einem strafbaren Betrug zu kommen, müsste man der Dame nachweisen dass sie schon zum Zeitpunkt der Leihe nicht willens oder in der Lage war das Geld zurück zu bezahlen.

Selbst wenn das gelänge, bekommst du dadurch dein Geld nicht zurück. Daher ist halt auch die Frage, was du primär erreichen möchtest?! Eine Bestrafung der Dame, die es ihr wahrscheinlich noch schwieriger machen wird, dir dein Geld zurückzuzahlen, da sie höchstwahrscheinlich mit einer Geldstrafe bestraft würde, oder...

... dein Geld zurück zu bekommen?

Wenn letzteres und wenn eigene Bemühungen nicht fruchten, würde ich einen Anwalt aufsuchen und den einen entsprechenden Brief schreiben lassen. Ein paar Worte über eine mögliche Strafbarkeit kann der Anwalt ja in diesem Schreiben fallen lassen.

So ein Schreiben kostet bei dem genannten Gegenstandswert max. 83,50 EUR, also überschaubar.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Hedd123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Update: Ich habe ohne Anwalt und mit gerigen Gebühren einen Vollstreckungsbescheid erwirkt. Diesem hat die Schuldnerin auch nicht widersprochen.

Meine Frage dazu: Ist dieses Schreiben jetzt automatisch schon der Vollstreckugstitel mit dem ich eine Zwangsvollstreckung beantragen kann oder muss ich da noch etwas beantragen? Das war mir noch nicht so klar und ich habe bisher auf ein weiteres Schreiben gewartet.

Ich bin mir auch nicht sicher, ob ich in der aktuellen Situation eine Vollstreckung durchführen lassen soll. Wenn ich Pech habe, ist dort aktuell nichts zu holen (Sie hat ein Kosmetikstudio). Der Titel ist ja ein paar Jahre gültig.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Nochmal: Um zu einem strafbaren Betrug zu kommen, müsste man der Dame nachweisen dass sie schon zum Zeitpunkt der Leihe nicht willens oder in der Lage war das Geld zurück zu bezahlen.

Das ist ein möglicher Weg, aber soweit ich den Betrug verstanden habe, gibt es auch noch einen zweiten Weg: Das "Aufrecht-.Erhalten eines Irrtums" durch Täuschung. Und selbst wenn sie es mal vor hatte, es zurückzuzahlen. Spätestens als sie hier den TE angelogen hatte und es abgestritten hatte, sowie bewusst versucht hat, über die Hintergründe zu täuschen, spätestens dann sollte doch ein Betrugs-Tatbestand verwirklicht werden, oder?

Zitat:
Ist dieses Schreiben jetzt automatisch schon der Vollstreckugstitel mit dem ich eine Zwangsvollstreckung beantragen kann oder muss ich da noch etwas beantragen?

Wenn du vom Gericht einen Vollstreckungsbescheid bekommen hast, also eine vollstreckbare Ausfertigung, dann kannst du damit zu einem Gerichtsvollzieher.

Zitat:
Wenn ich Pech habe, ist dort aktuell nichts zu holen (Sie hat ein Kosmetikstudio)

Dieses Risiko hast du natürlich. Dir kann auch niemand bei der Entscheidung helfen. Aber eine Pfändung der Tageskasse o.ä., soweit die Rechtsform des Studios nicht dagegen spricht (GmbH o.ä.) ist vielleicht von Erfolg gekrönt-

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2426 Beiträge, 719x hilfreich)

Aktuell stabeln sich die Aufträge bei den GV's, weil diese bedingt durch Corona keine Aufträge durchgeführt haben und z.T. noch immer nicht durchführen.
Hinzu kommt, dass deine SU mit einem Kosmetikstudio wahrscheinlich auch nicht flüssig ist.
Ums kurz zu machen ... Ich würde warten.
Wenn du die Bankverbindung hast kannst du direkt hierfür einen PfüB beantragen.

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