Hallo liebe Forengemeinde,
vor gut einem Jahr habe ich bei Ebay einen Artikel gekauft und bis heute nicht erhalten. In diesem Fall habe ich auch schon ohne anwaltliche Vertretung ein Mahnverfahren angestrebt und nach Widerspruch und Zahlung eines geringen Teilbetrag des Beklagten vom Amtsgericht eine Teil-Anerkenntnis- und Endurteil erhalten. Der Tenor des Urteils lautet, dass der Beklagte verurteilt wird den Betrag x nebst Zinsen von 5 % über den Basiszinssatz von x.2017 bis x.2017 und aus x € seit x zu bezahlen. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreit zu tragen und das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Nach meiner Einschätzung ist der Fall sehr ähnlich gelagert, wie dieser hier: https://www.123recht.net/Zwangsvollstreckung-beantragen-wie-__f433768.html
Wie in diesem Thread angedeutet stelle ich mir jetzt auch die Frage, ob dies ein Vollstreckungstitel darstellt?
Da es bisher ohne anwaltliche Vertretung gut geklappt hat, wollte ich auch nach vorheriger Erkundigung, eigenständig den Vollstreckungsauftrag an die Gerichtsvollzieherin senden. Dies habe ich auch getan, leider erhalte ich von dieser jetzt nur die Auskunft, dass dem Antrag keine vollstreckbare Ausfertigung vor liegt (Originalformulierung). Diese sei gem. € 750 ZPO Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung. Ich sollte beachten, dass diese mit dem Original-Dienstsiegel versehen sein muss.
Auch auf Nachfrage erhalte ich keine näheren Infos, nur den Hinweis, dass keine Rechtsberatung stattfinden darf / kann.
Ich hoffe jetzt sehr, dass mir jemand sagen kann, ob das Urteil, dass ich vom Amtsgericht erhalten habe, ein Vollstreckungstitel darstellt und welche Schritte mir nun empfohlen werden.
Den Anwalt der Gegenseite hatte ich schon nach dem Urteil kontaktiert und eine Ratenzahlung angeboten, die Gegenseite reagiert darauf aber nicht.
Vielen Dank im Voraus, fehlende Infos liefere ich gerne umgehend nach.
Beste Grüße,
Mike
Urteil vom Amtsgericht nach Mahnverfahren, GV lehnt Antrag ab. Wie verfahren?
Notfall oder generelle Fragen?
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Zitat:Ich hoffe jetzt sehr, dass mir jemand sagen kann, ob das Urteil, dass ich vom Amtsgericht erhalten habe, ein Vollstreckungstitel darstellt
Ja
Zitat:und welche Schritte mir nun empfohlen werden.
Da du eine solche scheinbar noch nicht hast, solltest du von diesem Titel eine vollstreckbare Ausfertigung bei Gericht beantragen.
VIelen, vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort
Ich hatte wohl tatsächlich keine vollstreckbare Ausfertigung und werde diese jetzt beantragen.
Dazu schreib ich an das Amtsgericht, dass das Urteil erlassen hat oder?
Soweit ich weiß bedarf dies keiner besonderen Form. Sollte ich dazu noch irgendetwas in das Schreiben aufnehmen?
Ich denke dabei an Zustellnachweis / Anbringung des Rechtskraftvermerkes oder noch etwas?
Vielen Dank.
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ZitatDazu schreib ich an das Amtsgericht, dass das Urteil erlassen hat oder? :
Ja.
ZitatSoweit ich weiß bedarf dies keiner besonderen Form. :
Richtig, es reicht ein Zweizeiler als Antrag.
ZitatAnbringung des Rechtskraftvermerkes :
Das wäre doppelt gemoppelt. Die wissen schon was mit einer "vollstreckbaren Ausfertigung" gemeint ist.
Das Anerkenntnisurteil und das Endurteil sind beides Titel aus denen die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann. Auf der Ausfertigung der beiden Urteile muss eine Vollstreckungsklausel stehen. Das Gericht muss beide Titel an den Beklagten zugestellt haben (das steht auch auf der Ausfertigung drauf).
Besten Dank, ich habe soeben beim Amtsgericht die vollstreckbare Ausfertigung beantragt. Diese werde ich dann an die GV weiterleiten und hoffe, dass ich dann auf dem Weg zu meinem Geld einen Schritt weiter bin.
Danke!
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