Verdienst über Pfändungsgrenze

16. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
gezegel
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verdienst über Pfändungsgrenze

Hallo ich bin hoch verschuldet und habe ein P-Konto. Bisher habe ich halbtags gearbeitet und lag unter der Pfändungsgrenze. Jetzt soll ich Ganztags arbeiten und liege dann ca. 250 € über die Pfändungsgrenze. Das Geld würde dann ja automatisch den Gläubigern zufließen.
Jetzt kommt mein Freund auf die Idee die Firma soll einfach die 350 € Miete direkt an meiner Vermieter zahlen und nur den Rest auf mein P-Konto überweisen damit ich unter der Pfändungsgrenze bleibe.
Ist das erlaubt oder ist das schlicht und einfach Betrug an dem Gläubiger und ich mach mich strafbar?
Für eine genaue Antwort wäre ich sehr dankbar damit ich meinen Freund von dieser Idee abbringen kann.



-- Editiert von Moderator am 16.03.2020 13:39

-- Thema wurde verschoben am 16.03.2020 13:39

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120287 Beiträge, 39865x hilfreich)

Das nennt sich "Vollstreckungsvereitelung" und ist strafbar.

Und da die Firma gegenüber dem Gläubiger als "Mittäter" haftet, wird mann sich hüten solches zu machen. Es sei denn man belügt die Firma, dann wäre das auch ein Grund für eine fristlose Kündigung seitens der Firma.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das nennt sich "Vollstreckungsvereitelung" und ist strafbar.


Da bin ich mir nicht so sicher, Harry.

Denn es ist weder verboten noch unüblich, dass der Arbeitgeber vom Nettoeinkommen vereinbarte Summen einbehält.

Eine Pfändung des Arbeitseinkommens wäre dadurch nicht vereitelt, denn der vereinbarte Einbehalt wäre gegenüber einer Pfändung nachrangig.

ich drücke mich bewusst etwas vorsichtig aus, weil ich nur Bedenken habe, es derzeit konkret aber nicht anders belegen kann.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120287 Beiträge, 39865x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Da bin ich mir nicht so sicher, Harry.

So wie es hier geschrieben wurde
Zitat (von gezegel):
und nur den Rest auf mein P-Konto überweisen damit ich unter der Pfändungsgrenze bleibe.

schon.

Man will ja grundsätzlich darüber täuschen, das man überhaupt über der Pfändungsgrenze wäre.

Das würde nur dann nicht gesehenen wenn der Gläubiger direkt beim Arbeitgeber pfänden würde - was die wenigsten machen.

Wenn der Gläubiger woanders pfändet (z.B. Konto), dann hat man ein echtes Problem ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
großmädle
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 10x hilfreich)

Bemerkenswerte Frage, wie ich finde.
Da haben Sie also hohe Schulden verursacht und denken darüber nach diese nicht zurückzuzahlen?

Wer soll denn Ihre Schulden zahlen nach Ihrer und Ihres Freundes Meinung?

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