Guten Tag,
ganz kurze Frage:
Ein Mieter hat aus einem der (noch nicht verjährten) Vorjahre ein unstrittiges Nebenkostenguthaben.
Da der Vermieter es nicht ausbezahlt möchte der Mieter seinen Anspruch sichern und einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids stellen.
Welche Katalog-Nr. sollte am besten ausgewählt werden?
Schadenersatz aus WOHNUNGSMIET-Vertrag
(Katalog-Nr. 28)
Mietnebenkosten - auch Renovierungskosten - nur bei Wohnraummiete
(Katalog-Nr. 20)
Vermieter evtl. pleite. Anspruch auf Nebenkostenguthaben mit Mahnbescheid sichern.
21. Mai 2025
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Frage vom 21. Mai 2025 | 13:03
Von
Status: Praktikant (953 Beiträge, 260x hilfreich)
Vermieter evtl. pleite. Anspruch auf Nebenkostenguthaben mit Mahnbescheid sichern.
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#1
Antwort vom 21. Mai 2025 | 16:51
Von
Status: Student (2612 Beiträge, 763x hilfreich)
Ich würde, sofern es sich um einen ehemaligen VM handelt, "ungerechtfertigte Bereicherung" nehmen.
Ist es der aktuelle VM, würde ich, nach Ankündigung mit Fristsetzung, mit der Miete verrechnen. Achtung bei der Überweisung genau die Verrechnung angeben.
ZitatVermieter evtl. pleite. Anspruch auf Nebenkostenguthaben mit Mahnbescheid sichern. :
Warum eigentlich noch gutes Geld schlechtem hinterher werfen? Steht die Inso an oder vermutet der Mieter nur eine Pleite?
#2
Antwort vom 3. Juni 2025 | 08:55
Von
Status: Unbeschreiblich (49378 Beiträge, 17365x hilfreich)
Das ist weder Schadenersatz noch ungerechtfertigte Bereicherung.
Nach meiner Auffassung handelt es sich um die Nr. 20.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 4. Juni 2025 | 10:34
Von
Status: Unbeschreiblich (41028 Beiträge, 14458x hilfreich)
Warum verrechnet man nicht mit Mietzins?
wirdwerden
#4
Antwort vom 4. Juni 2025 | 12:51
Von
Status: Praktikant (953 Beiträge, 260x hilfreich)
Weil der Vermieter voraussichtlich nicht kapieren würde was das bedeutet.ZitatWarum verrechnet man nicht mit Mietzins? :
Dann würde er vielleicht monieren, dass der Mieter mit den laufenden Zahlungen in Rückstand ist.
Im Extremfall schickt dann der Vermieter einen Mahnbescheid

Dem ist alles zuzutrauen (Vermieter vom Typ "Null Ahnung von jedem Wohnraum-Mietrecht")
Der Mieter kann ja nicht mal ahnen warum der Vermieter glaubt, er könne das Nebenkostenguthaben zurück halten.
Die Sache mit dem Nebenkostenguthaben möchte der Mieter ganz isoliert geklärt sehen, drum kommt nur Mahnbescheid in Frage.
Aber es ist ja noch ein paar Monate Zeit.
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