Vermögensauskunft Auftraggeber angeben?

29. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
Honk82
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 25x hilfreich)
Vermögensauskunft Auftraggeber angeben?

Hallo,

mir fiel leider kein ander Betreff zu meiner Frage ein, im Grunde weiß ich ja warum man die Auftraggeber angeben soll und das ist ja auch ok. Es geht um folgendes. Ein Freund hat durch Krankheit und private Probleme seine Einkommenssteuer beim Finanzamt nicht pünktlich zahlen können und hat auch schon seit einiger Zet eine Kontopfändung. Er verdient kaum etwas und muss mit ALG 2 aufstocken. Nun hat das Finanzamt ihm eine Vermögensauskunft geschickt und einen Termin zur Vorsprache mitgeteil, der nächste Woche stattfinden soll. Im Grunde soweit alles in Ordnung und für meinen Freund ja eher positiv, damit er etwas Zeit hat, seine Schulden auf die Reihe zu kriegen.
Nun wird in der VA aber nach seinen Auftraggebern gefragt und er hat natürlich Angst, das man zu seinen Auftraggebern Kontakt aufnimmt und von denen das Geld direkt haben will. Dann könnte er seine Firma ganz zu machen und hätte hier wahrscheinlich keine Chance mehr auf einen grünen Zweig zu kommen.
Er hat auch nur diesen einen großen und sehr wichtigen Auftag demnächst und wenn er diesen gut macht, dann gibt es weitere Aufträge, wenn das Finanzamt aber eben diesen Kontaktiert, wird es das dann wohl gewesen sein mit dem Auftrag.
Daher meine Frage, gibt es bei dem Termin zur Abgabe der VA die Möglichkeit, sich mit dem Finanzamt schriftlich darauf zu einigen, das diese das komplette Geld von diesem Auftrag bekommen und das er das entweder selber überweist oder durch die Kontopfändung eingezogen wird? Es kann ja auch nicht in deren Interesse sein, wenn er gar nicht mehr arbeiten kann und somit ausser ALG2 gar nix mehr an Geld reinkommt. Und darf der Gläubiger die Auftraggeber überhaupt kontaktieren?
Vielleicht gibt es ja eine Möglichkeit sich gütlich zu einigen, dieser Freund will ja zahlen, nur kann er es momentan nicht. Er wollte auch einen Anwalt dazu befragen aber kann sich selber keinen leisten und für Sachen die mit dem Finanzamt zu tun haben, bekommt man keinen Beratungsgutschein vom Amtsgericht. Somit ging das also nicht.
Ich hoffe ihr könnt etwas Licht ins dunkel bringen.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

quote:
Daher meine Frage, gibt es bei dem Termin zur Abgabe der VA die Möglichkeit, sich mit dem Finanzamt schriftlich darauf zu einigen, das diese das komplette Geld von diesem Auftrag bekommen und das er das entweder selber überweist oder durch die Kontopfändung eingezogen wird?



Theoretisch schon, aber eher unwahrscheinlich.


quote:
Es kann ja auch nicht in deren Interesse sein, wenn er gar nicht mehr arbeiten kann und somit ausser ALG2 gar nix mehr an Geld reinkommt.



Das interessiert das FA nicht.



quote:
Und darf der Gläubiger die Auftraggeber überhaupt kontaktieren?


Selbstverständlich.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Und darf der Gläubiger die Auftraggeber überhaupt kontaktieren? <hr size=1 noshade>

Der Gläubiger darf im Rahmen der Vollstreckung eigentlich jeden kontaktieren bei dem er berechtigterweise pfändbares des Schuldners vermutet.



quote:<hr size=1 noshade>Vielleicht gibt es ja eine Möglichkeit sich gütlich zu einigen, dieser Freund will ja zahlen, nur kann er es momentan nicht. <hr size=1 noshade>

Das kommt auf dne Finanzbeamten und den "Lebenslauf" des Schuldners beim Amt an. War er immerpünktlicher Zahler, keine Probleme/Auffälligkeiten beiErklärungen und Prüfungen, Ursache der Zahlungsprobleme, Warscheinlichkeit der Rückzahlung, ...



quote:<hr size=1 noshade>Daher meine Frage, gibt es bei dem Termin zur Abgabe der VA die Möglichkeit, sich mit dem Finanzamt schriftlich darauf zu einigen, das diese das komplette Geld von diesem Auftrag bekommen und das er das entweder selber überweist oder durch die Kontopfändung eingezogen wird? <hr size=1 noshade>

Man muss dem Finanzbeamten klar machen, weshalb dem Geld keine Gefahr droht, wenn es erstmal in den Händen des Zahlungssäumigen landet.



quote:<hr size=1 noshade>Es kann ja auch nicht in deren Interesse sein, wenn er gar nicht mehr arbeiten kann und somit ausser ALG2 gar nix mehr an Geld reinkommt. <hr size=1 noshade>

Die knipsen auch schon mal das Licht aus, ehe er noch mehr Schulden bei Ihnen anhäuft.
Wie gesagt, da entscheiden auch der "Lebenslauf" und die Zukunftsprognose ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

-- Editiert Harry van Sell am 29.09.2014 23:02

1x Hilfreiche Antwort

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