Hallo zusammen,
Ich muss am Montag eine Vermögensauskunft abgeben.
Ich besitze nichts wertvolles und beziehe Erwerbsminderungsrente.
Durch den Tod meines Vaters gehören mir 1/12 Anteil an meinem Elternhaus in dem meine Mutter und meine Schwester leben.
Deswegen habe ich ein Kfz BJ 2009 91.000km und noch ca 2500€ wert.
Es handelt sich aktuell um eine Forderung von 950€, aber es gibt noch einige weitere Forderungen gegen mich.
Muss ich damit rechnen dass mein Kfz gepfändet wird und wie verhält es sich mit den Anteilen am Haus?
Liebe Grüße
-- Editiert von Moderator am 21.07.2020 19:45
-- Thema wurde verschoben am 21.07.2020 19:45
Vermögensauskunft Kfz Pfändung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Deswegen habe ich ein Kfz BJ 2009 91.000km und noch ca 2500€ wert. Ein so altes Auto wird wohl mangels Verwertbarkeit nicht gepfändet.
und wie verhält es sich mit den Anteilen am Haus? Da könnte der Gläubiger eine Zwangshypothek eintragen lassen, was unerfreuliche Folgen bis hin zur Zwangsversteigerung haben kann.
Also kann das komplette Haus zwangsversteigert werden, obwohl mir nur 1/12 gehört und meine Mutter und Schwester in dem Haus leben?
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ZitatAlso kann das komplette Haus zwangsversteigert werden, obwohl mir nur 1/12 gehört und meine Mutter und Schwester in dem Haus leben? :
Ja.
Gibt es sowas wie ein Vorkaufsrecht, dass mir meine Mutter meine Anteile für einen angemessenen Wert des Hauses abkauft?
-- Editiert von Tinie am 22.07.2020 14:09
-- Editiert von Tinie am 22.07.2020 14:11
-- Editiert von Tinie am 22.07.2020 14:12
Klar - kann man machen. Nach Eintragung der Hypothek wird die dann natürlich mitverkauft, womit die Situation wieder dieselbe ist. Einfacher wäre es, die Schulden zu bezahlen...
ZitatKlar - kann man machen. Nach Eintragung der Hypothek wird die dann natürlich mitverkauft, womit die Situation wieder dieselbe ist. Einfacher wäre es, die Schulden zu bezahlen... :
Aber wenn meine Mutter meine Anteile kaufen würde, dann hätte ich ja kein Eigentum am Haus mehr...!?
Ja - darum schrieb ich ja "NACH der Eintragung der Hypothek". Wenn Sie Ihren Anteil vorher verkaufen, ist er (ohne Hypothek) logischerweise weg. Dafür dürften sich Ihre Gläubiger dann sehr dafür interessieren, wo das Geld aus dem Verkauf abgeblieben ist...
Das würde dann natürlich an den Gerichtsvollzieher gehen um die Schulden zubegleichen.
Nun ja - der Verkauf von Immobilien muss aber notariell beurkundet werden: Es ist sehr unwahrscheinlich, dass Sie das bis Montag schaffen. Also gehört der Anteil am Montag noch immer Ihnen. Falls Ihnen Ihre Mutter natürlich einen Vorschuss auf den Verkauf zahlt, so dass Sie das Geld am Montag dem GV geben können, will der dann auch keine Vermögensauskunft mehr...
-- Editiert von muemmel am 22.07.2020 17:24
ZitatNun ja - der Verkauf von Immobilien muss aber notariell beurkundet werden: Es ist sehr unwahrscheinlich, dass Sie das bis Montag schaffen. Also gehört der Anteil am Montag noch immer Ihnen. Falls Ihnen Ihre Mutter natürlich einen Vorschuss auf den Verkauf zahlt, so dass Sie das Geld am Montag dem GV geben können, will der dann auch keine Vermögensauskunft mehr... :
-- Editiert von muemmel am 22.07.2020 17:24
Also ist ab Montag ein Verkauf meiner Anteile an meine Mutter nicht mehr möglich?
Meine Mutter erhält im Dezember Geld aus einem Bausparvertrag und könnte mir dann meine Anteile abkaufen, mit der Summe könnten die Gläubiger ausgezahlt werden.
Habe der Gerichtsvollzieherin Angeboten den Gläubiger der die Vermögensauskunft fordert auszuzahlen. Sie besteht trotzdem auf die Auskunft. Da es noch weitere Gläubiger gibt, die haben allerdings noch keinen Antrag auf die Vermögensauskunft gestellt.
Also ist ab Montag ein Verkauf meiner Anteile an meine Mutter nicht mehr möglich? Lesen Sie eigentlich, was ich schreibe? In Antwort Nr. 5 steht deutlich drin, dass ein Verkauf auch NACH Eintragung einer Zwangshypothek möglich ist - nur wird die dann mitverkauft. Aber Ihre Mutter kann dann ja auch den Hypothekengläubiger bedienen...
Habe der Gerichtsvollzieherin Angeboten den Gläubiger der die Vermögensauskunft fordert auszuzahlen. Sie besteht trotzdem auf die Auskunft. Ach nee - jetzt kommen Sie uns mal nicht mit solchen Märchen. Zahlt man, ist die VA abgewendet. Die macht die Gerichtsvollzieherin nämlich auf Antrag des Gläubigers, und laut Ihnen hat kein weiterer Gläubiger die VA beantragt.
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