Vermögensauskunft Kfz Pfändung

21. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Tinie
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermögensauskunft Kfz Pfändung

Hallo zusammen,

Ich muss am Montag eine Vermögensauskunft abgeben.

Ich besitze nichts wertvolles und beziehe Erwerbsminderungsrente.

Durch den Tod meines Vaters gehören mir 1/12 Anteil an meinem Elternhaus in dem meine Mutter und meine Schwester leben.

Deswegen habe ich ein Kfz BJ 2009 91.000km und noch ca 2500€ wert.

Es handelt sich aktuell um eine Forderung von 950€, aber es gibt noch einige weitere Forderungen gegen mich.

Muss ich damit rechnen dass mein Kfz gepfändet wird und wie verhält es sich mit den Anteilen am Haus?

Liebe Grüße

-- Editiert von Moderator am 21.07.2020 19:45

-- Thema wurde verschoben am 21.07.2020 19:45

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Deswegen habe ich ein Kfz BJ 2009 91.000km und noch ca 2500€ wert. Ein so altes Auto wird wohl mangels Verwertbarkeit nicht gepfändet.
und wie verhält es sich mit den Anteilen am Haus? Da könnte der Gläubiger eine Zwangshypothek eintragen lassen, was unerfreuliche Folgen bis hin zur Zwangsversteigerung haben kann.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Tinie
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Also kann das komplette Haus zwangsversteigert werden, obwohl mir nur 1/12 gehört und meine Mutter und Schwester in dem Haus leben?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120177 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Tinie):
Also kann das komplette Haus zwangsversteigert werden, obwohl mir nur 1/12 gehört und meine Mutter und Schwester in dem Haus leben?

Ja.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Tinie
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Gibt es sowas wie ein Vorkaufsrecht, dass mir meine Mutter meine Anteile für einen angemessenen Wert des Hauses abkauft?

-- Editiert von Tinie am 22.07.2020 14:09

-- Editiert von Tinie am 22.07.2020 14:11

-- Editiert von Tinie am 22.07.2020 14:12

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Klar - kann man machen. Nach Eintragung der Hypothek wird die dann natürlich mitverkauft, womit die Situation wieder dieselbe ist. Einfacher wäre es, die Schulden zu bezahlen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
Tinie
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Klar - kann man machen. Nach Eintragung der Hypothek wird die dann natürlich mitverkauft, womit die Situation wieder dieselbe ist. Einfacher wäre es, die Schulden zu bezahlen...



Aber wenn meine Mutter meine Anteile kaufen würde, dann hätte ich ja kein Eigentum am Haus mehr...!?

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Ja - darum schrieb ich ja "NACH der Eintragung der Hypothek". Wenn Sie Ihren Anteil vorher verkaufen, ist er (ohne Hypothek) logischerweise weg. Dafür dürften sich Ihre Gläubiger dann sehr dafür interessieren, wo das Geld aus dem Verkauf abgeblieben ist...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#8
 Von 
Tinie
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Das würde dann natürlich an den Gerichtsvollzieher gehen um die Schulden zubegleichen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Nun ja - der Verkauf von Immobilien muss aber notariell beurkundet werden: Es ist sehr unwahrscheinlich, dass Sie das bis Montag schaffen. Also gehört der Anteil am Montag noch immer Ihnen. Falls Ihnen Ihre Mutter natürlich einen Vorschuss auf den Verkauf zahlt, so dass Sie das Geld am Montag dem GV geben können, will der dann auch keine Vermögensauskunft mehr...

-- Editiert von muemmel am 22.07.2020 17:24

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#10
 Von 
Tinie
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Nun ja - der Verkauf von Immobilien muss aber notariell beurkundet werden: Es ist sehr unwahrscheinlich, dass Sie das bis Montag schaffen. Also gehört der Anteil am Montag noch immer Ihnen. Falls Ihnen Ihre Mutter natürlich einen Vorschuss auf den Verkauf zahlt, so dass Sie das Geld am Montag dem GV geben können, will der dann auch keine Vermögensauskunft mehr...

-- Editiert von muemmel am 22.07.2020 17:24



Also ist ab Montag ein Verkauf meiner Anteile an meine Mutter nicht mehr möglich?
Meine Mutter erhält im Dezember Geld aus einem Bausparvertrag und könnte mir dann meine Anteile abkaufen, mit der Summe könnten die Gläubiger ausgezahlt werden.

Habe der Gerichtsvollzieherin Angeboten den Gläubiger der die Vermögensauskunft fordert auszuzahlen. Sie besteht trotzdem auf die Auskunft. Da es noch weitere Gläubiger gibt, die haben allerdings noch keinen Antrag auf die Vermögensauskunft gestellt.

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#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Also ist ab Montag ein Verkauf meiner Anteile an meine Mutter nicht mehr möglich? Lesen Sie eigentlich, was ich schreibe? In Antwort Nr. 5 steht deutlich drin, dass ein Verkauf auch NACH Eintragung einer Zwangshypothek möglich ist - nur wird die dann mitverkauft. Aber Ihre Mutter kann dann ja auch den Hypothekengläubiger bedienen...
Habe der Gerichtsvollzieherin Angeboten den Gläubiger der die Vermögensauskunft fordert auszuzahlen. Sie besteht trotzdem auf die Auskunft. Ach nee - jetzt kommen Sie uns mal nicht mit solchen Märchen. Zahlt man, ist die VA abgewendet. Die macht die Gerichtsvollzieherin nämlich auf Antrag des Gläubigers, und laut Ihnen hat kein weiterer Gläubiger die VA beantragt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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