Vermögensauskunft Nachbesserung

17. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
xxxjeffxxx
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)
Vermögensauskunft Nachbesserung

Hallo zusammen,

fiktiver Fall:

Ein Gläubiger fordert Schuldner über Gerichtsvollzieher zur Vermögensauskunft und bekommt eine Info das der Schuldner bereits vor ca. 6 Monaten eine abgegeben hat. Diese Auskunft wird dem Gläubiger als Kopie beigelegt. Der Gläubiger weiß jedoch das nachweislich diverse Falschaussage gemacht wurden und Fakten verschwiegen wurden. Der Schuldner ist z.B Inhaber eines Unternehmens und gibt dies nicht an.
Kann der Gläubiger eine Nachbesserung der Auskunft fordern ? Wer prüft das ? Der Gerichtsvollzieher ? Der Gläubiger hat diverse Beweise für die falschen und fehlenden Angaben.

Vielen Dank für die Unterstützung


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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120174 Beiträge, 39842x hilfreich)

Zitat (von xxxjeffxxx):
Kann der Gläubiger eine Nachbesserung der Auskunft fordern ?

Kann er.



Zitat (von xxxjeffxxx):
Der Gläubiger hat diverse Beweise für die falschen und fehlenden Angaben.

Beweise bedeutet das ein Gericht diese (in einen Verfahren) zum Beweis erhoben hat - ist dem so?
Oder hat man eher "irgendwas" von dem man hofft das es etwas beweisen könnte?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
xxxjeffxxx
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Beweise bedeutet das ein Gericht diese (in einen Verfahren) zum Beweis erhoben hat - ist dem so?
Oder hat man eher "irgendwas" von dem man hofft das es etwas beweisen könnte?


Beides. Sagen wir in einer zuvor bei Gericht vorliegenden Sache das der Schuldner Kontoauszüge vorgelegt als Beweis für eine Mietzahlung. Dieses Konto hat er bei der Vermögensauskunft nicht erwähnt. Auch ist er laut Handelsregister und seiner aktiven Website Inhaber eines Unternehmens was auch faktisch existiert und auch besucht werden kann.Sagen wir, dies wurde auch nicht erwähnt.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120174 Beiträge, 39842x hilfreich)

Zitat (von xxxjeffxxx):
Auch ist er laut Handelsregister

Ok, auch behördliche Dokumente dürften im weiteren Sinne als Beweise zu sehen sein.


Dann könnte man unter Beifügung der entsprechenden Kopien eine erneute Vermögensauskunft fordern.
Wäre aber taktisch unklug.

Ich würde direkt das Konto pfänden sowie das Konto seines Unternehmens.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
xxxjeffxxx
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von xxxjeffxxx):
Auch ist er laut Handelsregister

Ok, auch behördliche Dokumente dürften im weiteren Sinne als Beweise zu sehen sein.


Dann könnte man unter Beifügung der entsprechenden Kopien eine erneute Vermögensauskunft fordern.
Wäre aber taktisch unklug.

Ich würde direkt das Konto pfänden sowie das Konto seines Unternehmens.



Danke, für die Antwort. Darf ich denn eine Pfändung seines Geschäftskontos veranlassen (er ist Inhaber und Geschäftsführer) , wenn ich keine Forderungen gegenüber des Unternehmens habe, sondern nur gegen ihn privat?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120174 Beiträge, 39842x hilfreich)

Zitat (von xxxjeffxxx):
Darf ich denn eine Pfändung seines Geschäftskontos veranlassen (er ist Inhaber und Geschäftsführer) , wenn ich keine Forderungen gegenüber des Unternehmens habe, sondern nur gegen ihn privat?

Welche Rechtsform hat denn das Unternehmen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
xxxjeffxxx
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von xxxjeffxxx):
Darf ich denn eine Pfändung seines Geschäftskontos veranlassen (er ist Inhaber und Geschäftsführer) , wenn ich keine Forderungen gegenüber des Unternehmens habe, sondern nur gegen ihn privat?

Welche Rechtsform hat denn das Unternehmen?


mbH

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von xxxjeffxxx):
mbH
Dann nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von xxxjeffxxx):
Sagen wir in einer zuvor bei Gericht vorliegenden Sache das der Schuldner Kontoauszüge vorgelegt als Beweis für eine Mietzahlung. Dieses Konto hat er bei der Vermögensauskunft nicht erwähnt.


Muss er auch nicht, wenn es sich um ein Geschäftskonto handelt.

Zitat (von xxxjeffxxx):
Auch ist er laut Handelsregister und seiner aktiven Website Inhaber eines Unternehmens was auch faktisch existiert und auch besucht werden kann.Sagen wir, dies wurde auch nicht erwähnt


Muss er nach meiner Kenntnis auch nicht, da das Kapital der GmbH gehört und nicht dem Schuldner. Aber er muß Einkommen, was er aus der GmbH bezieht, wenn er was bezieht, angeben. Bin mir in diesem Punkt aber nicht ganz sicher.

Berry

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#9
 Von 
xxxjeffxxx
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Muss er auch nicht, wenn es sich um ein Geschäftskonto handelt.


Auf den Kontoauszügen ist zu sehen das es sich vermutlich um das Geschäftskonto handelt.
Jedoch ist auch zu sehen das dort die Rente eingeht. Als Tätigkeit gibt er "Altersrentner" an.
Keinerlei Hinweis auf das noch laufende Unternehmen. "ich führe ein Erwerbsgeschäft" und "Arbeitseinkommen" wird verneint. Auch wird geschrieben "Zahlungen mir zustehender Gelder erfolgt nicht auf Konten Dritter".
Wenn die Rente auf das Geschäftskonto fließt, dann wäre das doch der Fall oder?

Die GmbH muss doch zumindest irgendwo erwähnt werden?

Danke :)


0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von xxxjeffxxx):
Auf den Kontoauszügen ist zu sehen das es sich vermutlich um das Geschäftskonto handelt.
Vermuten ist nicht wissen.

Zitat (von xxxjeffxxx):
Die GmbH muss doch zumindest irgendwo erwähnt werden?
Nein.

Zitat (von xxxjeffxxx):
Jedoch ist auch zu sehen das dort die Rente eingeht.
Wenn der Schuldner dieses Konto nicht bei der Vermögensauskunft angegeben hat, wäre das strafbar. Aber vielleicht ist das Konto auch erst später eröffnet worden?

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