Hallo,
ich hatte gerade Besuch von einer wirklich netten Gerichtsvollzieherin mit einer Forderung von knapp 7000€. Die kann ich momentan nicht bezahlen, muss als eine Vermögensauskunft abgeben. Bin derzeit Teilzeit beschäftigt und verdiene netto knapp 700€. Jetzt ist es aber so, dass ich knapp 400€ mehr im September ausbezahlt bekomme, da ich eine Krankheitsvertretung gemacht habe.
Ich muss ja zur Abgabe der Vermögensauskunft eine Lohnabrechnung mitbringen, da sind die Überstunden dann vermerkt. Kann mir das irgendwie negativ angerechnet werden? Ich hab Angst, dass das dann als mein normaler Loh vermerkt wird und dann bei meinem Arbeitgeber gepfändet wird, was bei ihr ein Kündigungsgrund wäre. Arbeite in einem 4 Mann Betrieb.
Hat da jemand Erfahrungen?
Lieben Dank schonmal
P.S. Ich hab gelesen dass 50% der Überstunden nicht pfändbar sind, aber wie verhält sich das bei einem Gesamtbetrag (Lohn + Überstunden) unter der Pfändungsgrenze?
-- Editiert von AundA123 am 23.08.2018 15:48
Vermögensauskunft - Überstunden
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Es ist relativ egal was auf dem Lohnzettel steht. Wir haben immer einen Pfüb beantragt wenn der Schuldner einen Arbeitgeber hat.
Zitat:dann bei meinem Arbeitgeber gepfändet wird, was bei ihr ein Kündigungsgrund wäre.
So etwas darf üblicherweise gerade kein Kündigungsgrund sein.
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Ich hab Angst, dass das dann als mein normaler Loh vermerkt wird und dann bei meinem Arbeitgeber gepfändet wird Auch 1.100 Euro sind UNTER dem Pfändungsfreibetrag - wo soll da also das Problem sein?
Zitat:Zitat:dann bei meinem Arbeitgeber gepfändet wird, was bei ihr ein Kündigungsgrund wäre.
So etwas darf üblicherweise gerade kein Kündigungsgrund sein.
In bestimmten Branchen ist Vermögensverfall tatsächlich ein Grund.
Aber selbst da sind die Arbeitsgerichte mitunter extrem streng. Selbst ein normaler Bankmitarbeiter ist nicht zwangsweise von einer Kündigung bedroht bei so etwas. Bei einer Pfändung kommt es nicht zu einer wesentlichen Störung des Betriebsablaufs, auch nicht bei einem 4-Mann-Betrieb. Zumal bei einem Lohn unter der Freigrenze der Arbeitgeber sowieso erst mal nicht wirklich viel zu tun hat. Beispiel: BAG 04.11.1981 – 7 AZR 264/79
Personen, die insbesondere direkt mit Geld zu tun haben an einem Tresor, bei Geldtransporten u.ä., da könnte so etwas in der Tat mal zu einer Kündigung führen. Aber selbst dann mitunter nur, wenn in kurzer Zeit viele Pfändungen eingehen und/oder abzusehen ist, dass der Arbeitnehmer auch nach langer Zeit noch unter einem finanziellen Chaos leidet.
Empfehlung ist daher auch hier vorbeugend immer, sich zeitnah an eine Schuldnerberatungsstelle zu wenden. Dann liegt das üblicherweise nicht mehr in einem Chaos.
Am Ende sind es Einzelfallentscheidungen. Und hier gibt es ja mit dem Forum Arbeitsrecht eine Ecke, wo sicher genug Leute sich besser auskennen als ich jetzt beispielsweise.
Mir gings ja nur darum, dass man nicht immer sofort mit dem Schlimmsten rechnen muss. Bevor man auf andere Ideen kommt... lügen, etwas verschweigen, aus Panik nicht hingehen o.ä....
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