Vermögensauskunft mit Haftbefehl

9. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
soo_sweet4ya
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Vermögensauskunft mit Haftbefehl

Hallo zusammen,
Ich befinde mich zur zeit in USA zur Besuch bei meinen Freund. Nun hat meine bekannte die meine Post für mich kontrolliert, mir geschrieben dass ich Post von Obergerichtsvollzieher bekommen habe. Drin steht dass ich bis 20 März zeit habe über 2500€ Schulden bei ihn zu begleichen oder ich soll am 20.03.2014 zum Amtsgericht kommen um eine "Abgabe der vermögensauskunft " zu machen.
"Bitte beachten sie die folgen einer Missachtung der Zahlungsaufforderung und Ladung! Es drohen die Eintragung im Schuldnerverzeichnis und ggb. Die Verhaftung. "
Was heißt dass jetzt für mich? Ich bin noch bis Ende Mai in USA, um früher zurück zu fliegen muss ich einen neuen Ticket kaufen, da meiner ohne Änderung ist. Die Schulden um die es handelt sind noch von 2004 als ich mit meinen ex zusammen gewohnt habe. Ich bin ausgezogen und er hat den Strom nicht bezahlt, ich war damals zu dumm es selber zu klären.
Meine fragen: liegt ein Haftbefehl gegen mich wenn ich in Mai zurück komme?
Kann ich eventuell das Datum ändern? Ich bin ja willig es zu unterzeichnen.
Kann ich nach dem ich alles unterzeichnet habe wieder in die USA? Also nicht sofort aber in paar Monaten?
Danke für Antworten. Bitte nur ernste Antworten.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde mich mit dem OGV in Verbindung setzen, die Situation rund um den Auslandsaufenthalt schildern und klären, ob er die Frist verlängert bis du zurück kommst oder wie er sonst gedenkt vorzugehen.

Sicher, dass die 2500€ richtig sind? Ist davon ein Teil (insbesondere Zinsen) nicht längst verjährt? Hattest du irgendwann mal einen Teil bezahlt oder bisher nie etwas davon gehört seit 2004?

quote:
Kann ich nach dem ich alles unterzeichnet habe wieder in die USA?

Klar, warum nicht?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
soo_sweet4ya
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke erstmals,
Ich schick den mal eine Email. Mal schauen ob er überhaupt drauf reagiert.
Ich hab ja den Brief selber net gelesen oder gesehen. Nur meine Freundin. Die Ausgangsrechnung ist so um die 1300€ Rest ist Zinsen plus Gebühren usw. Wie finde ich raus ob es verjährt ist?


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-- Editiert soo_sweet4ya am 10.03.2014 01:39

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Wie finde ich raus ob es verjährt ist?


Indem man ausschließt, was die Verjährung verhindert. Gab es irgendein Schuldanerkenntnis (also eine Unterschrift), irgendeine Verhandlung oder Ratenzahlungen? Gab es eine weitere Titulierung der Zinsen?

Wenn nicht, dann gegenüber dem OGV der Form halber die Einrede der Verjährung erheben. In aller Regel werden dann zumindest die Zinsen gestrichen, das muss nur vom 1.1.2011 von dir bezahlt werden. Ggf. gibt es noch Weiteres, was gestrichen werden könnte, dazu müsste man aber mal eine detaillierte Forderungsaufstellung sehen.

Das Wichtigste ist aber, dass das mit dem Termin geklärt ist. Natürlich kann man auch mal Termine nicht wahrnehmen bei einem GV aber man muss sich immer entschuldigen. Insofern: Sofort dort anrufen und sagen, dass du gerade in den USA bist.

Könntest du die Schuld denn bezahlen? Oder wenigstens eine Ratenzahlung?

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-- Editiert mepeisen am 10.03.2014 08:37

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#4
 Von 
soo_sweet4ya
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Nein ich kann es nicht zahlen. Und dann ist es noch von meinen ex. Also ich habe nie das anerkannt und das erste mal davon in 2013 gehört von creditreform, da hab ich denen geschrieben dass ich aus dem Haus ausgezogen bin und die sich doch bitte an Herr so und so (mein ex) wenden sollen. Hab auch gemeint die können durch Anmeldungen beim Amt sehen dass ich Ende 2003 zu meinen Eltern gezogen bin. Naja ich muss jetzt wohl hoffen dass der Gerichtsvollzieher dass Datum mal ändert und ich eventuell die Schulden kleiner machen kann.

Frage ich muss aber nicht ins Gefängnis?

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Frage ich muss aber nicht ins Gefängnis?

Nein, so weit ist das noch lange nicht.

Der Haftbefehl wird erst mal angedroht, wenn du dich weigerst, die Vormögensauskunft abzugeben. Wenn du sie abgibst, passiert da natürlich absolut gar nichts. Selbst wenn man sie nicht abgibt, ist der Haftbefehl erst mal da und noch nicht in Vollzug gesetzt. Erst wenn er in Vollzug gesetzt wird, kannst du jederzeit verhaftet werden.

Nützt aber nichts, gegen Gerichtsvollzieher wehrt man sich am besten nicht. Die sind die vollziehende Eminenz, die einen Gerichtsbeschluss durchsetzen. Die sind eigentlich weder der einen, noch der anderen Seite verpflichtet, sondern lediglich dem Gericht und einem Gerichtsbeschluss.

Zurück zum Thema:

quote:
Also ich habe nie das anerkannt und das erste mal davon in 2013 gehört von creditreform, da hab ich denen geschrieben dass ich aus dem Haus ausgezogen bin und die sich doch bitte an Herr so und so (mein ex) wenden sollen.

Hast du den Titel jemals gesehen? Von wann genau ist der? Unter welcher Adresse wurde er zugestellt?

Es gibt eventuell eine elegante Möglichkeit, um das Ganze Drumherum zu kommen. Wegen einem Formfehler, wenn es nicht korrekt zugestellt wurde. Hast du bisher die Titelkopie schon mal zu Gesicht bekommen? Wer hat den Vertrag beim Stromanbieter abgeschlossen von euch beiden? Hattest du den Vertrag gekündigt bei Auszug, solltest du ihn abgeschlossen haben?

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#6
 Von 
soo_sweet4ya
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Also ich habe damals als ich mit meinen ex zusammen gewohnt habe das ganze auf meinen Namen gemeldet. Als ich Dezember 2003 ausgezogen bin, habe ich den gesagt er soll doch bitte es auf sich ummelden. Er meinte er hat es getan. Ich war natürlich blauäugig genug um ihn zu Glauben. Ich denke alle mahnbescheide gingen an ihn. Wie gesagt ich hab es im Sommer 2013 das erste mal zu Gesicht bekommen. Ich muss mal mit den Gerichtsvollzieher darüber reden. Ich will auch nicht dass mein ex ungeschoren davon kommt. Er konnte zumindest mal die Sache an mich weiterleiten aber der Arsch hat es wohl ausgenutzt. Ich bin so sauer. Auf mich am meisten

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zunächst einmal kann und wird es wohl gute Chancen geben, den Vollstreckungsbescheid anzugreifen, wenn der nicht korrekt zugestellt wurde. Auf der anderen Seite ist es aber dein Vertrag, inwieweit das also sinnvoll ist, dagegen vorzugehen...
Ist es möglich, dass du einen Anwalt an deinem jetzigen Heimatort damit beauftragst, dagegen vorzugehen? Das hat auch den Vorteil, dass er sich drum kümmern kann, während du in den USA bist. Rechtsschutzversicherung?

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#8
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Sich gegen den VB zu wehren wird wohl wenig Aussicht auf Erfolg haben, wenn man die reine Sachlage sich ansieht und eine evtl. falsche Zustellung mal außen vor lässt. Wenn die TE den Vertrag nicht gekündigt hat, dann ist sie Vertragspartner und haftbar. Inwieweit sie sich vom Ex Zahlungen zurückholen kann, ist eine andere Frage.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Wenn die TE den Vertrag nicht gekündigt hat, dann ist sie Vertragspartner und haftbar.

Genau das meinte ich auch mit dem Hinweis, dass es ihr Vertrag war.

Auf jeden Fall muss erst mal so oder so der Termin vom Tisch, wegen dem Auslandsaufenthalt und das geht nur, wenn man mit dem GV aktiv und offen kommuniziert. Das ist der erste Schritt.

Dann ergibt sich alles Weitere. Ich würde hier weiterhin empfehlen, einen Anwalt einzuschalten, spätestens wegen den Ansprüchen gegen den Ex. Dem GV das auch ruhig eröffnen, wie die Situation war, evtl. hat er dann wegen den Terminen Verständnis. GVs haben etwas Spielraum und wenn man dort argumentiert. "Ja, es war mein Stromvertrag und offensichtlich ist was schief gelaufen, der Titel wurde nicht erfolgreich zugestellt, ich muss mir auch dann mittels Anwalt das Geld vom Ex zurückholen. Sobald ich aus den USA zurückkomme, gebe ich die Vermögensauskunft ab und schalte einen Anwalt ein."

Letzte Frage: Verheiratet und damals gleichen Nachnamen? Wohnt Ex immer noch unter der Adresse? Das würde nämlich einiges erklären (Lässt Briefe unbeantwortet verschwinden).

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-- Editiert mepeisen am 12.03.2014 18:51

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#11
 Von 
Moderator9
Status:
Praktikant
(673 Beiträge, 454x hilfreich)

Was soll ich da nun unternehmen ? Na, zunächst machen Sie mal einen eigenen Thread auf, anstatt sich an einen alten Thread zu hängen. Zu!

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