Hallo,
ein Schuldner hat einen neuen Arbeitgeber womit auch schon vor Ablauf der Frist von 2 Jahren eine Vermögensauskunft von einem Schuldner verlangt werden kann.
Wie sieht es aber aus, wenn z.b. vor ein bis zwei Monaten ein Anwalt im Rahmen/Vorbereitung einer Stufenklage (Abänderung des Unterhaltstitel) schon Auskünfte über Lohn angefragt und auch einen Arbeitsvertrag plus 3 Monate Lohnnachweis erhalten hat.
Allerdings ist der Schuldner nicht allen Anfragen nachgekommen. Z.b. gab er keine Werte an von seiner Verkaufstätigkeit von Markenprodukten im Internet etc.
Ist eine Vermögensauskunft somit gerechtfertigt?
mfg Ludig11