Versicherung fordert Zahlung (Regressanspruch)

20. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Anonym123124
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Versicherung fordert Zahlung (Regressanspruch)

Hallo alle miteinander.

Ich habe folgendes Problem und hoffe das ich hier richtig bin und mir jemand helfen kann....

Und zwar hat mein Partner im letzten Jahr einen ziemlichen Bock geschossen und sich von einem früheren "Freund" zu einem Einbruch überreden lassen.

Dieser "Freund" ist dann mit seiner Mitbewohnerin in ein Haus eingebrochen und hat diversen Schmuck und dergleichen entwendet. Mein Partner stand derweil an der nächsten Kreuzung Schmiere. Er war demnach also nicht selbst im Haus.

Eine Woche darauf meldete sich dieser "Freund" bei meinem Partner, er sei auf der Polizeistation, da seine Mitbewohnerin sich gestellt habe und auch die anderen beiden direkt mit ins Boot zog (meiner Meinung nach Verdient). So habe ich von alldem auch das erste mal etwas erfahren.

Das ganze ging also vor Gericht, mein Freund bekam eine Bewährungsstrafe von einem halben Jahr und musste ca 190 EUR zahlen. Die Strafen der anderen beiden weiß ich nicht mehr genau, die waren aber auf jeden Fall um einiges Höher.

Die Bewährungsstrafe ist inzwischen rum und auch die 190 Eur wurden schon lange bezahlt.

Nun kam gestern ein Brief von einer Versicherung (Zurich), in welchem steht, sie wollen die von ihnen erbrachte Leistung in Höhe von 14.281,83 Eur an die Geschädigte nun von meinem Partner in voller Höhe erstattet haben. Ich tippe ein Teil des Briefes hier einmal ab um den Inhalt genau wiederzugeben:

Sehr geehrter Herr....

nach unseren Ermittlungen ist der Einbruch von Ihnen ausgeführt worden. Für den Schaden haben wir eine Leistung in Höhe von 14.281,83 EUR erbracht. Unsere Aufwendungen werden wir von Ihnen zurückfordern. Sie sind gesamtschulderrisch zum Ausgleich der auf uns übergegangenen Schadensersatzforderung verpflichtet.
Wir sind daher berechtigt den gesamten Betrag von Ihnen zu fordern.
Auch die beiden übrigen Gesamtschuldner werden zur Zahlung aufgefordert.
Sofern von dort Zahlungen erfolgen, reduziert sich der von Ihnen zu forderne Anteil.Wir stellen Ihnen anheim, sich ggf mit den anderen Beteiligten dahingehend zu verständigen, dass jeder vin Ihnen 1/3 der Forderung, d.h 4.760,61 EUR zum Ausgleich bringt.
Sofern wir jedoch einen Eingang des entsprechenden Anteils von einem oder den anderen nicht feststellen können, gehen wir davon aus, dass eine Einigung mit den weiteren Beteiligten nicht zu erzielen war und halten an der Aufforderung, den gesamten Betrag zu überweisen, fest.


Das kommt mir ehrlich gesagt alles etwas seltsam vor, zumal die Versicherungsnehmerin nicht die gleiche Person ist wie die, bei welcher die 3 eingebrochen sind
(z.B eingebrochen bei Frau und Herr Müller, Versicherungsnehmer: Frau Mustermann)

Da wir Nachwuchs erwarten, uns im Umzug befinden und mein Partner seit 4 Monaten in Ausbildung ist, ist unser Einkommen dementsprechend gering und ich weiß ehrlich gesagt nicht wie wir das zahlen sollen.

Geht es da überhaupt mit rechten Dingen zu? Ich meine, mein Partner war zwar zweifellos am Einbruch beteiligt, aber selbst nicht im Haus und nun steht dort das der Einbruch von ihm ausgefuhrt worden sei...
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass er die Summe alleine zahlen muss wenn die andern beiden dies verweigern..

Kann mir BITTE jemand sagen ob mein Partner überhaupt etwas zahlen muss und wenn ja, wie viel?
Oder versucht da jemand uns übers Ohr zu hauen?
Ich weiß nicht mehr weiter, mir kommt das alles irgendwie Spanisch vor...

(Zu dem früheren "Freund" besteht auch kein Kontakt mehr, ich weiß also nicht ob dieser auch ein Schreiben erhalten hat oder Ähnliches)

Ich bedanke mich schon einmal für eure Antworten und bitte von Beleidigungen oder ähnlichem abzusehen :(





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-- Editiert Anonym123124 am 20.01.2014 09:36

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Oder versucht da jemand uns übers Ohr zu hauen? <hr size=1 noshade>



Nein, sicher nicht. Man müsste natürlich klären, ob der Versicherungsnehmer tatsächlich das Opfer/der Geschädigte ist. Ich kann mir aber kaum vorstellen, daß die Versicherung sonst reguliert hätte.

Davon abgesehen ist das rechtlich ganz klar, siehe § 840 BGB .

Wer Schmiere steht ist im Regelfall Mittäter, so sehen das die Gerichte.

Die Versicherung kann jeden der Gesamtschuldner in Ansspruch nehmen, was sie geschrieben hat ist korrekt.

Intern haftet das Trio grundsätzlich je zu 1/3. Bezahlt einer mehr als das, hat er intern einen Ausgleichsanspruch gegen die Anderen.

Das ist ein guter Gedanke:

Wir stellen Ihnen anheim, sich ggf mit den anderen Beteiligten dahingehend zu verständigen, dass jeder vin Ihnen 1/3 der Forderung, d.h 4.760,61 EUR zum Ausgleich bringt.

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-- Editiert asap am 20.01.2014 10:08

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Vorab würde ich nochmal klären, was genau da nun für ein Schaden reguliert wurde. Also nicht nur, wie asap schreibt, ob das mit dem Versicherungsnehmer korrekt ist. Geht es um Schadensersatz wegen etwaiger Sachschäden (Tür/Scheiben usw.)? Geht es um den entwendeten Schmuck? Was ist mit dem Schmuck passiert? Wurde er nicht zurückgegeben? hat die Versicherungsnehmerin vielleicht angegeben, es sei ihr Schmuck, obwohl es die Wohnung jemand anderen war, der eigentlich nicht versichert war? Hat die Versicherungsnehmerin das dann doch zurückerhalten und dann der Versicherung verheimlicht?

Man muss ja nicht gleich Versicherungsbetrug unterstellen, auch wenn es schon mal vorkommen soll, dass Versicherungsnehmer bei so etwas die Gunst der Stunde nutzen wollen. Aber zumindest spricht nichts gegen eine Sachaufklärung und eine höfliche Bitte an die Versicherung, doch die Sachlage etwas zu erklären und die Höhe des Regressanspruchs etwas genauer auszuführen. Verdächtigungen sollte man dabei tunlichst unterlassen.

Ansonsten hat die Versicherung aber auch ein Interesse, selbst nicht geschädigt zu werden. Man sollte also damit rechnen, dass bei solchen Beträgen keine Versicherung einfach mal so durchwinkt. Da wird schon genauer drauf geschaut, Kaufbelege vom Versicherungsnehmer angefordert usw. Insofern: Wie asap sagt schon mal eine Strategie überlegen, wie man den angerichteten Schaden wieder gut macht bzw. wie man das abbezahlen kann. Als Vorschlag: Der Versicherung kann man die Sachlage schildern, dass man in Ausbildung ist usw. Man könnte bitten, die Forderung zu stunden bzw. einstweilen nur die Zinsen zu zahlen (zur Zeit aufgerundet so 19€ pro Monat für den Drittel-Anteil) und dann nach Abschluss der Ausbildung und erfolgreichem Eintritt ins Berufsleben die Rate erhöht. Keine Garantie, dass es klappt und es gibt keinen Anspruch, dass die Versicherung entgegenkommt.

P.S.: Insolvenz ist hier kein Ausweg, da das unerlaubte Handlungen waren und insofern sind diese von einer Restschuldbefreiung nicht abgedeckt.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anonym123124
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, dankeschön erstmal.

Aber ist es korrekt das die Versicherung von meinem Freund verlangen kann das er die fast 15.000,00 EUR komplett alleine zahlt wenn die anderen beiden eine Zahlung verweigern?
Das kann ja irgendwie nicht sein...

Der Schmuck wurde nicht zurück gegeben, der "Freund" hat ihn nach dem Einbruch umgehend größtenteils verkauft, was noch übrig war hat er (aus Panik???) entsorgt als er gehört hat, dass seine Mitbewohnerin sich gestellt hat.


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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Aber ist es korrekt das die Versicherung von meinem Freund verlangen kann das er die fast 15.000,00 EUR komplett alleine zahlt wenn die anderen beiden eine Zahlung verweigern?
Das kann ja irgendwie nicht sein... <hr size=1 noshade>



Der Geschädigte sieht das sicher nicht so.

§ 840 BGB

(1) Sind für den aus einer unerlaubten Handlung entstehenden Schaden mehrere nebeneinander verantwortlich, so haften sie als Gesamtschuldner.

§ 421 BGB

Schulden mehrere eine Leistung in der Weise, dass jeder die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal zu fordern berechtigt ist (Gesamtschuldner), so kann der Gläubiger die Leistung nach seinem Belieben von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Teil fordern . Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben sämtliche Schuldner verpflichtet.

§ 426 BGB

(2) Soweit ein Gesamtschuldner den Gläubiger befriedigt und von den übrigen Schuldnern Ausgleichung verlangen kann, geht die Forderung des Gläubigers gegen die übrigen Schuldner auf ihn über.


Da kann man bloß noch streiten, ob das Innenverhältnis mit je 1/3 richtig veranschlagt ist. Der Versicherung kann das aber egal sein.

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#5
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
14.281,83 EUR

Auch durch eine Privatinsolvenz wird man die Forderung nicht los, da Diese durch eine unerlaubte Handlung entstanden ist.

quote:
Da wir Nachwuchs erwarten,


ggf. abtreiben.
Wenn man fleißig ist und sparsam lebt, wird man die Forderung ggf. in 5 bis 10 Jahren abzahlen können.
Hier sollte man auf jeden Fall versuchen, eine Ratenzahlung zu vereinbaren.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anonym123124
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Steffen Meier, die Aussage "ggf. abtreiben" finde ich unter aller Sau, tut mir leid!
Was da passiert ist hat mein Partner verzapft, da kann weder ich, noch mein Kind was für!
Zumal ich schon in der 36SSW bin und eine Abtreibung demnach so oder so keine Option mehr ist :P
Und selbst wenn nicht, es wäre auch nie eine Option gewesen.

Warum soll ein ungeborenes Kind für so einen Fehler büßen? Verstehe ich nicht...

Naja, vielen Dank für die ganzen hilfreichen Antworten, ich werde versuchen mich mit der Versicherung zu einigen.


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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ja, man kann sich bei einer Gesamtschuldnerschaft aussuchen, gegen wen man vorgeht. Wie die drei das untereinander regeln, braucht den Gläubiger nicht zu interessieren. Es gibt eine reelle Chance, dass die Versicherung das Drittel von ihm fordert und danach schriftlich die Angelegenheit erledigt, deswegen würde man sich gut mit der Versicherung stellen und es als Lehrgeld ansehen. Wenn man so ein Erledigungsschreiben in der Hand hält, behält man es viele, viele Jahre auf. Als Mahnmal und um später zu sagen "Ne, ihr habt damals die Sache für erledigt erklärt, ich zahle nichts mehr."

Wenn der Freund das alles vertickt hat, hat er irgendwo auch noch das Geld. Dann darauf hinwirken, dass der Freund auch den Löwenanteil zahlt (also der, der es vertickt hat). Dass er und seine Freundin mehr zahlen als nur ein Drittel. Dass er einen Teil weggeworfen hat, dafür kann dein Freund ja nichts. So ein Einbruch ist schon einfach nur dämlich, sich da rein ziehen erst recht, sich erwischen lassen ist noch dämlicher und das dann voller Panik wegzuwerfen ist an Dämlichkeit nicht zu überbieten.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 20.01.2014 13:07

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anonym123124
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@ mepeisen

Das Geld hat er nicht mehr, ich weiß das er und die Mitbewohnerin damals den größten Teil behalten haben, mein Partner hat nur einen minimalen Anteil bekommen da er ja nicht mit drin war und er auch nur den Anteil von dem bekommen hat was umgehend versetzt wurde. Den Rest sowie den verbliebenen Schmuck haben die anderen beiden behalten und den größten Teil davon meines Wissens nach direkt ausgegeben, bei ausgiebigen Partys und spontanen Trips nach Holland und Paris.
Das mein Partner also scheinbar als Gesamtschuldner ausgesucht wurde finde ich demnach etwas unfair. Ich meine, klar, stafe muss sein und das er was zahlen muss ist auch absolut verständlich, aber die ganze Summe....

Der Kontakt zu diesem Freund ist ja zum Glück eingestellt, mit der Mitbewohnerin hatten wir eh nichts zu tun. Ich hoffe nur das ihm das eine Lehre ist und er beim nächsten mal auf mich hört was meine Einschätzung mancher Menschen betrifft.

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Das mein Partner also scheinbar als Gesamtschuldner ausgesucht wurde finde ich demnach etwas unfair. Ich meine, klar, stafe muss sein und das er was zahlen muss ist auch absolut verständlich, aber die ganze Summe....


So sieht es aber das Gesetz vor.

quote:
Wenn der Freund das alles vertickt hat, hat er irgendwo auch noch das Geld.


Der Freund wird clever genug sein, einer Vollstreckung der Forderung zu entgehen.

quote:
Es gibt eine reelle Chance, dass die Versicherung das Drittel von ihm fordert und danach schriftlich die Angelegenheit erledigt,


Die Versicherung wäre ziemlich dämlich, auf 2/3 der Gesamtforderung zu verzichten. Wenn das erste Drittel gezahlt wurde, ist es um so mehr wahrscheinlich, dass der Rest auch gezahlt wird.

quote:
Was da passiert ist hat mein Partner verzapft, da kann weder ich, noch mein Kind was für!


Ich respektiere Ihre Meinung.
So wie ich das sehe, wird der Papi vom Kind über Jahre hinweg nicht wirklich leistungsfähig sein. Wenn der Papi deutlich mehr als EUR 1000 verdient, wird alles darüber weggepfändet.

Wenn man als Kind einen überschuldeten Papi hat und das bekannt wird, wird man als Kind meistens sozial geächtet. Das geht ab 3. Klasse los.

-- Editiert Steffen Meier am 20.01.2014 13:57

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anonym123124
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Unser Kind bekommt ja keinen Stempel auf die Stirn gedrückt mit "Papa muss zahlen weil er Unsinn gebaut hat"
Glaube nicht das mein Kind sozial geächtet wird wegen dieser Sache, zumal es ja 2 Elternteile hat, welche finanziell für ihn sorgen.
Ich könnte meinen Partner natürlich bei dieser Zahlung unterstützen, aber ich persönlich finde das er sich da (was das finanzielle betrifft) alleine da raus boxen muss.


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#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
Die Versicherung wäre ziemlich dämlich, auf 2/3 der Gesamtforderung zu verzichten.


Wer weiß, wer weiß. Davon ab kann man auch rechtzeitig gegen die anderen beiden vorgehen (also als der, der nur Schmiere stand) um hier, weil die andern beiden nahezu alles behalten haben, beispielsweise Titel zu erwirken. Dann muss man zwar hoffen, dass die zwei irgendwie die Kurve kriegen, mal zu normalen Jobs finden usw, aber man könnte ggf. dann einen teil des Geldes zurückholen.

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