Guten Tag zusammen,
mal angenommen ich habe am 15.02.2013 ein Haus über eine Zwangsversteigerung ersteigert und einen Tag (am 16.02.2013 )später den offiziellen Beschluß vom Amtsgericht dafür erhalten.
Eine Grundbucheintragung fand "erst" am 25.03.13 statt, da nicht schnell von seitens der Behördern möglich.)
Nun zum eigentlichen Problem: Am 17.03.2013 entstand in dem Haus ein Wasserschaden, verursacht durch ein Rohrbruch.
Die Gebäudeversicherung wurde bis zur Grundbuchumschreibung (also in der Zeit des Schadens) vom "alten" Eigentümer bezahlt.
Besitzer bzw. neuer Eigentümer bin jedoch ich ab dem 15.02.13. (Siehe hierzu auch http://www.immo-zwangsversteigerung.com/Ablauf-des-Verfahrens/Nach-der-Versteigerung/)
Wer hat nun das Recht auf die Versicherungsprämie / bzw. Anspruch auf Kostenübernahme / Instandsetzungkosten ?
Vielen lieben Dank für Antworten die mir weiterhelfen können !
Michael Heuer
-- Editiert holopsi am 25.03.2013 18:00
Versicherungsschaden 2Tage n. ZV wer hat Anspruch?
25. März 2013
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Frage vom 25. März 2013 | 17:59
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Versicherungsschaden 2Tage n. ZV wer hat Anspruch?
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 26. März 2013 | 07:31
Von
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