Vollstreckbarer Titel (KFB) / vorläufige Vollstreckung nur bedingt abwendbar?

21. Oktober 2022 Thema abonnieren
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AR377
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Praktikant
(945 Beiträge, 260x hilfreich)
Vollstreckbarer Titel (KFB) / vorläufige Vollstreckung nur bedingt abwendbar?

Hallo!

Angenommen, es liegt ein Kostenfestsetzungsbeschluss vor (nicht nach § 105 ZPO auf das Urteil gesetzt).
Das zugrundeliegende Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der KFB sagt zur Zwangsvollstreckung und deren Abwendung das Folgende aus:
(dabei: Beklagtenpartei = Titelschuldner, Klagepartei = Titelgläubiger)

"Der Beklagtenpartei hat das Gericht gestattet, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Klagepartei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet."

Frage:
Ist das zu verstehen wie folgt?

- Der Beklagte/Titelschuldner kann zwar zunächst die Zwangsvollstreckung abwenden indem er Sicherheitsleistung 110% einzahlt (denn durch die Einzahlung der Sicherheitsleistung ist dem Interesse des Klägers/Titelgläubigers ausreichend Genüge getan, deshalb soll ihm in diesem Fall die Zwangsvollstreckung solange verwehrt sein)

- Wenn aber auch der Kläger/Titelgläubiger Sicherheitsleistung 110% einzahlt, dann kann der Beklagte/Titelschuldner die Zwangsvollstreckung nicht mehr abwenden, sondern dann kann sie stattfinden.

Es ergäbe dieses Sinn:
Weil dann ist die Sicherheitsleistung 2x in der Justizkasse und beide Seiten sind geschützt.
Egal ob der KFB in der nächsten Instanz Bestand hat oder ob eine gegenteilige (Kosten-)Entscheidung fällt.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 260x hilfreich)

Hallo TE,
leider fällt uns sein mehreren Tagen nicht die Antwort auf deine Frage ein. Darum rufst du besser mal beim Gericht an.
Entweder in der Zivilabteilung, die den KFB ausgestellt hat, oder aber in der Vollstreckungsabteilung.

Alternativ kannst du mit dem Gerichtsvollzieher deines Vertrauens diesen Passus im Kostenfestsetzungsbeschluss besprechen.
Der hilft dir bestimmt auch gerne weiter.

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