Guten Abend zusammen,
Ich habe in einem Zivilstreit unterlegen und die Kosten wurden im KFB festgestellt.
Ich habe diesen Betrag komplett an die gegnerische Partei unter Vorbehalt erstattet & parallel angegriffen, da dort private Mahngebühren aufgeführt waren, die meiner Meinung nach nicht in einem KFB aufgenommen werden können.
Daraufhin wurden die Kosten durch einen neuen Beschluss um 35€ (Mahnkosten) gesenkt, da das Gericht erklärt, die 35€ Mahngebühren können zwar zivilrechtlich verlangt werden, dürfen aber nicht im KFB integriert sein.
Das Amtsgericht hat somit den eigenen KFB abgeändert.
Diese 35€ müsste ich mir nun zurück holen. Auf eine Zahlungsaufforderung reagiert die gegnerische Partei mit einem Schreiben, dass die Kosten „gegenseitig aufgerechnet werden", da die 35€ Mahngebühren seinerzeit (Vorgerichtlich) zivilrechtlich gefordert wurden (das stimmt) und zahlt nicht.
Frage:
- muss ich für die 35€ jetzt wirklich einen separaten Mahnbescheid erlassen?
Oder mache ich dann einen Formfehler, weil eigentlich der Änderungs-Beschluss des KFB des Amtsgericht (35€ weniger) bereits einen vollstreckbarer Titel darstellt und ich somit „doppelt betiteln" würde?
- ich gehe recht der Annahme, dass dann die gegnerische Seite selbst einen Mahnbescheid erlässt, da die 35€ ja laut dem KFB nur zivilrechtlich erwirkt werden können, nur nicht im KFB.
Und seinerzeit wurden in der Mahnung jene kumulierten Mahngebühren auch jedes Mal erwähnt und genannt.
Danke für eure Hilfe in dem für mich „tricky" ausgelegten Fall
Vollstreckung aus geänderten Kostenfestsetzungsbeschluss
18. September 2022
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Frage vom 18. September 2022 | 22:06
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vollstreckung aus geänderten Kostenfestsetzungsbeschluss
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#1
Antwort vom 19. September 2022 | 10:13
Von
Status: Praktikant (945 Beiträge, 260x hilfreich)
Schade.ZitatIch habe in einem Zivilstreit unterlegen :
Nur als erster Gedanke:
Ich selbst würde wohl den Gegner jetzt unter Zugzwang setzen, indem ich diesen Betrag jetzt überweise:
ZitatÄnderungs-Beschluss des KFB des Amtsgericht (35€ weniger) :
Dann muss er die zuvor ihm zugegangene Zahlung (um 35 € höher) vollständig zurück geben, denn dafür fehlt die Rechtsgrundlage.
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