Vollstreckung zurückstellen

24. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2024x hilfreich)
Vollstreckung zurückstellen

Gläubiger hat Pfändung beantragt, wie sehr oft, zahlt der Schuldner dann einen Teil der Schuldens und will den Rest in Raten zahlen.

Da unsicher ist, ob der Schuldner an die Ratenzahlungsvereinbarung einhält,
kann der Gläubiger Antrag auf Zurückstellen der Vollstreckung beantragen, für wie lange und bei wem (Gericht, Gerichtsvollzieher oder Drittschuldner) ?
Oder ist die Vollstsreckung unbedingt zurückzunehmen, nötigenfalls später (+ erneute Gebühr) erneut beantragen ?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ally2018
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 20x hilfreich)

In der Praxis hat es sich eingebürgert, dass man bei einer Ratenzahlung des Schuldners eine Pfändung ruhend stellen kann. Der Drittschuldner wäre dann zu informieren. Sollte der Schuldner vor Begleichung der kompletten Schuld die Ratenzahlung einstellen, kann man die Pfändung durch erneute Mitteilung an den Drittschuldner wieder aufleben lassen. Zusätzliche Kosten entstehen hierbei nicht.

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#2
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2024x hilfreich)

Wie ist es, wenn der Antrag bereits gestellt und Gebühr bereits bezahlt, vom Gericht jedoch noch nicht bearabeitet wird. Kann der Antrag zurückgestellt werden ?

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#3
 Von 
Ally2018
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 20x hilfreich)

Dann kann er meines Wissens nur zurück genommen werden. Dadurch entstehen natürlich Kosten, nämlich dann, wenn der Schuldner die Ratenzahlung einstellt. Dann müsste erneut ein PfÜB beantragt werden. Ich würde empfehlen, dass der Antrag nicht zurück genommen wird, sondern ganz normal dem Drittschuldner zugestellt wird und sobald die Drittschuldnererklärung eingeht, würde ich das Ruhen der Pfändung beantragen. Ist die sicherste und kostengünstigeste Variante.

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#4
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2024x hilfreich)

Vielen Dank Ally2018.

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