Vollstreckungen

11. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
go522476-11
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vollstreckungen

Hallo,

ich bin Jura-Student und habe folgende Frage, da jeder was anderes sagt.

Nehmen wir mal an, es werden Krankenkassen-Beiträge nicht gezahlt. Wegen Nichtzahlung bekommt man ein Brief vom Zoll (Vollstreckung - erster Brief).
Jedoch will man in den Urlaub für 7-10 Tage, bekommt man wiederum Probleme beim Flughafen? Oder wie ist dies geregelt?

Ich danke im Voraus für eine hilfreiche Antwort.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119564 Beiträge, 39741x hilfreich)

Zitat (von go522476-11):
bekommt man wiederum Probleme beim Flughafen?

Zumindest nicht wegen der Vollstreckung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go522476-11
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also könnte man eigentlich „Sorgenfrei" in den Urlaub, ohne den Gedanken zu haben, dass man irgendwie aufgehalten wird?

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#3
 Von 
AR0710
Status:
Schüler
(411 Beiträge, 88x hilfreich)

Wie kommt man denn darauf?
Das einzige was ich mir vorstellen kann, das man evtl. nicht zum Gerichtsvollzieher gegangen ist um die Eidesstattliche abzugeben und deswegen per Haftbefehl dazu gezwungen werden soll. Aber bis dahin fließt noch ne Menge Wasser die Spree runter.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
carosschatz
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 11x hilfreich)

Wenn es einen haftbefehl gibt dann nur zur Erzwingung der Abgabe der ev und solche werden üblicherweise nur ins Schuldnerverzeichnis eingetragen was den Zoll Beamten nicht interessiert.

Schulden sind keine Straftat!

Anders kann es hier bei Schulden aus Bußgeldern oder ähnlichen sein, aber Beiträge zur Krankenkasse fallen da nicht drunter. Der Zoll ist hier nur der Gerichtsvollzieher der Kassen, was meiner Meinung nach einen falschen Eindruck vermittelt da jeder den Zoll sonst mit was anderem verknüpft hat.

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