Hallo,
ich habe seit über vier Jahren einen laufenden Streitfall mit dem Jobcenter. Der ursprüngliche Bescheid ist aus dieser Zeit und meiner Meinung nach fehlerhaft, weshalb ich Klage beim Sozialgericht eingereicht habe. Der Fall ist jedoch immer noch nicht verhandelt worden.
Letzte Woche erhielt ich eine Vollstreckungsankündigung in dieser Sache vom Hauptzollamt. In der Vollstreckungsankündigung wird ein weitere Bescheid vom Dezember 2023 aufgelistet, den ich jedoch nie erhalten habe. Daraufhin habe ich beim Sozialgericht einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt und eine Bestätigung über die Antragstellung erhalten.
Trotz mehrfacher Versuche, mit einem Sachbearbeiter des Jobcenters Kontakt aufzunehmen, wurde ich weder durchgestellt noch wurde bisher auf meine E-Mails geantwortet. Der Inkasso Service der Bundesagentur für Arbeit verwies mich in einem sehr aggressiven und beleidigenden Ton zurück an das Jobcenter, das Hauptzollamt wiederum gibt an, der Inkasso Service sei der Auftraggeber und da könne man nichts machen, außer beizupflichten dass es unmoralisch sei.
Die Frist der Vollstreckungsankündigung läuft sehr bald ab, und ich möchte unbedingt eine Kontopfändung vermeiden. Ich frage ich mich, ob es überhaupt legal ist, dass das Jobcenter eine Vollstreckung einleitet, obwohl der Fall noch beim Gericht liegt?? Hat mein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz eine Chance fristgerecht wirksam zu werden? Hat jemand einen Vorschlag, was ich noch unternehmen könnte? Die Suche nach einem sofort verfügbaren Anwalt scheint so kurzfristig ziemlich unrealistisch.
Vielen Dank im Voraus.
-- Editiert von User am 2. September 2024 18:45
-- Editiert von Moderator topic am 2. September 2024 18:56
-- Thema wurde verschoben am 2. September 2024 18:56
Vollstreckungsankündigung trotz Rechtshängigkeit
2. September 2024
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Frage vom 2. September 2024 | 18:43
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vollstreckungsankündigung trotz Rechtshängigkeit
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#1
Antwort vom 2. September 2024 | 20:17
Von
Status: Unbeschreiblich (34096 Beiträge, 5887x hilfreich)
Alles liegt jetzt beim HZA. Ja, das ist legal. Auch bei lfd. Verfahren kann vollstreckt werden.ZitatTrotz mehrfacher Versuche, mit einem Sachbearbeiter des Jobcenters Kontakt aufzunehmen, wurde ich weder durchgestellt noch wurde bisher auf meine E-Mails geantwortet. :
Nach 4 Jahren? Da hängt es mE ganz woanders...ZitatDer Fall ist jedoch immer noch nicht verhandelt worden. :
Eher nicht. Gegen einen nicht erhaltenen Bescheid?ZitatHat mein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz eine Chance fristgerecht wirksam zu werden? :
#2
Antwort vom 2. September 2024 | 20:50
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatNach 4 Jahren? Da hängt es mE ganz woanders... :
Keine Ahnung wo du lebst, hier in Berlin ist das normal.
ZitatEher nicht. Gegen einen nicht erhaltenen Bescheid? :
Nein, gegen die Vollstreckung basierend auf dem Ursprungsbescheid.
Wofür gibt es den sonst die einstweilige Anordnung?
"Ein auf die Unterlassung beziehungsweise Einstellung der Vollstreckung gerichteter Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Sinne des § 86b Abs. 2 SGG ist statthaft (Anschluss an BSG, Urteil vom 25.06.2015, B 14 AS 38/14 R, juris Rn. 18-22, 25)."
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Danke & Gruß
-- Editiert von User am 2. September 2024 20:56
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#3
Antwort vom 2. September 2024 | 21:01
Von
Status: Unbeschreiblich (124216 Beiträge, 40338x hilfreich)
Zitatich möchte unbedingt eine Kontopfändung vermeiden. :
Dann wäre "zahlen" die Lösung.
Zitatdass es unmoralisch sei. :
ZitatIch frage ich mich, ob es überhaupt legal ist, dass das Jobcenter eine Vollstreckung einleitet, obwohl der Fall noch beim Gericht liegt?? :
Das kann gut sein, das es legal ist.
Nur weil man einen Antrag gestellt hat / Klage eingereicht hat, bedeutet das noch lange nicht, das diese eien aufschiebende Wirkung haben.
Hat man denn irgendwann in der Vergangenheit schon mal Vollstreckungsschutz beantragt?
ZitatHat mein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz eine Chance fristgerecht wirksam zu werden? :
Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
ZitatIn der Vollstreckungsankündigung wird ein weitere Bescheid vom Dezember 2023 aufgelistet, den ich jedoch nie erhalten habe. :
Dann sollte man sich schon mal überlegen, wie konkret man den Nichterhalt beweisen kann.
#4
Antwort vom 3. September 2024 | 09:57
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Bin ich hier am ex Jobcenter Mitarbeiter Stammtisch gelandet?
#5
Antwort vom 3. September 2024 | 10:48
Von
Status: Student (2176 Beiträge, 749x hilfreich)
Hast Du überhaupt die Aussetzung der Vollziehung beantragt gehabt?
Klage einreichen allein setzt nicht die Fälligkeit außer Kraft.
#6
Antwort vom 3. September 2024 | 10:55
Von
Status: Unbeschreiblich (124216 Beiträge, 40338x hilfreich)
@Garfield73
Hatte ich ja auch schon drauf hingewiesen
Da dem Fragesteller offenbar nicht an zielführenden Antworten gelegen ist, kann man sich die Zeit für weitere Diskussionen auch sparen.
#7
Antwort vom 3. September 2024 | 17:12
Von
Status: Unbeschreiblich (34096 Beiträge, 5887x hilfreich)
Nicht in Berlin. Trotzdem kann vollstreckt werden.ZitatKeine Ahnung wo du lebst, hier in Berlin ist das normal. :
Na dann, dein statthafter ER-Antrag liegt ja nachweislich vor.ZitatNein, gegen die Vollstreckung basierend auf dem Ursprungsbescheid. :
Vermutlich braucht das SG in B auch für ER-Anträge... viel länger.
Nein, ich habe eine fürs Forum passende Signatur.ZitatHast du Referenzen für deine Aussagen? :
#8
Antwort vom 3. September 2024 | 18:04
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich habe beim HZA gefragt nach der Aussetzung der Vollziehung. Mir wurde gesagt es geht nicht.
Wo hätte ich die Aussetzung der Vollziehung denn beantragen müssen?
#9
Antwort vom 3. September 2024 | 19:42
Von
Status: Unbeschreiblich (34096 Beiträge, 5887x hilfreich)
Man erhebt schriftlich und fristgerecht Einspruch und stellt einen Antrag bei der Behörde, die die Vollziehung bereits angekündigt hat. Hier das HZA.ZitatMir wurde gesagt es geht nicht. :
Dann schreibt dir keiner: Es geht nicht.
geh doch mal googlen, Oberschlau.
Es geht ...auch in B.
#10
Antwort vom 5. September 2024 | 12:49
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Schreiben vom SG erhalten: JC hat die Forderung ruhend gestellt.
ER hat wohl sofortige Wirkung erzielt.
Vg
#11
Antwort vom 5. September 2024 | 20:54
Von
Status: Unbeschreiblich (124216 Beiträge, 40338x hilfreich)
ZitatSchreiben vom SG erhalten: JC hat die Forderung ruhend gestellt. :
ER hat wohl sofortige Wirkung erzielt.
Glückwunsch, dann ist wenigstens mal an der Front Ruhe.
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