Vollstreckungsankündigung trotz Rechtshängigkeit

2. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
slimjim
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vollstreckungsankündigung trotz Rechtshängigkeit

Hallo,

ich habe seit über vier Jahren einen laufenden Streitfall mit dem Jobcenter. Der ursprüngliche Bescheid ist aus dieser Zeit und meiner Meinung nach fehlerhaft, weshalb ich Klage beim Sozialgericht eingereicht habe. Der Fall ist jedoch immer noch nicht verhandelt worden.

Letzte Woche erhielt ich eine Vollstreckungsankündigung in dieser Sache vom Hauptzollamt. In der Vollstreckungsankündigung wird ein weitere Bescheid vom Dezember 2023 aufgelistet, den ich jedoch nie erhalten habe. Daraufhin habe ich beim Sozialgericht einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt und eine Bestätigung über die Antragstellung erhalten.

Trotz mehrfacher Versuche, mit einem Sachbearbeiter des Jobcenters Kontakt aufzunehmen, wurde ich weder durchgestellt noch wurde bisher auf meine E-Mails geantwortet. Der Inkasso Service der Bundesagentur für Arbeit verwies mich in einem sehr aggressiven und beleidigenden Ton zurück an das Jobcenter, das Hauptzollamt wiederum gibt an, der Inkasso Service sei der Auftraggeber und da könne man nichts machen, außer beizupflichten dass es unmoralisch sei.

Die Frist der Vollstreckungsankündigung läuft sehr bald ab, und ich möchte unbedingt eine Kontopfändung vermeiden. Ich frage ich mich, ob es überhaupt legal ist, dass das Jobcenter eine Vollstreckung einleitet, obwohl der Fall noch beim Gericht liegt?? Hat mein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz eine Chance fristgerecht wirksam zu werden? Hat jemand einen Vorschlag, was ich noch unternehmen könnte? Die Suche nach einem sofort verfügbaren Anwalt scheint so kurzfristig ziemlich unrealistisch.

Vielen Dank im Voraus.

-- Editiert von User am 2. September 2024 18:45

-- Editiert von Moderator topic am 2. September 2024 18:56

-- Thema wurde verschoben am 2. September 2024 18:56

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34096 Beiträge, 5887x hilfreich)

Zitat (von slimjim):
Trotz mehrfacher Versuche, mit einem Sachbearbeiter des Jobcenters Kontakt aufzunehmen, wurde ich weder durchgestellt noch wurde bisher auf meine E-Mails geantwortet.
Alles liegt jetzt beim HZA. Ja, das ist legal. Auch bei lfd. Verfahren kann vollstreckt werden.
Zitat (von slimjim):
Der Fall ist jedoch immer noch nicht verhandelt worden.
Nach 4 Jahren? Da hängt es mE ganz woanders...
Zitat (von slimjim):
Hat mein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz eine Chance fristgerecht wirksam zu werden?
Eher nicht. Gegen einen nicht erhaltenen Bescheid?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
slimjim
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Nach 4 Jahren? Da hängt es mE ganz woanders...

Keine Ahnung wo du lebst, hier in Berlin ist das normal.

Zitat (von Anami):
Eher nicht. Gegen einen nicht erhaltenen Bescheid?

Nein, gegen die Vollstreckung basierend auf dem Ursprungsbescheid.
Wofür gibt es den sonst die einstweilige Anordnung?
"Ein auf die Unterlassung beziehungsweise Einstellung der Vollstreckung gerichteter Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Sinne des § 86b Abs. 2 SGG ist statthaft (Anschluss an BSG, Urteil vom 25.06.2015, B 14 AS 38/14 R, juris Rn. 18-22, 25)."

Hast du Referenzen für deine Aussagen?

Danke & Gruß



-- Editiert von User am 2. September 2024 20:56

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124216 Beiträge, 40338x hilfreich)

Zitat (von slimjim):
ich möchte unbedingt eine Kontopfändung vermeiden.

Dann wäre "zahlen" die Lösung.



Zitat (von slimjim):
dass es unmoralisch sei.





Zitat (von slimjim):
Ich frage ich mich, ob es überhaupt legal ist, dass das Jobcenter eine Vollstreckung einleitet, obwohl der Fall noch beim Gericht liegt??

Das kann gut sein, das es legal ist.
Nur weil man einen Antrag gestellt hat / Klage eingereicht hat, bedeutet das noch lange nicht, das diese eien aufschiebende Wirkung haben.

Hat man denn irgendwann in der Vergangenheit schon mal Vollstreckungsschutz beantragt?



Zitat (von slimjim):
Hat mein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz eine Chance fristgerecht wirksam zu werden?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.



Zitat (von slimjim):
In der Vollstreckungsankündigung wird ein weitere Bescheid vom Dezember 2023 aufgelistet, den ich jedoch nie erhalten habe.

Dann sollte man sich schon mal überlegen, wie konkret man den Nichterhalt beweisen kann.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
slimjim
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Bin ich hier am ex Jobcenter Mitarbeiter Stammtisch gelandet?
:forum:

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2176 Beiträge, 749x hilfreich)

Hast Du überhaupt die Aussetzung der Vollziehung beantragt gehabt?
Klage einreichen allein setzt nicht die Fälligkeit außer Kraft.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124216 Beiträge, 40338x hilfreich)

@Garfield73
Hatte ich ja auch schon drauf hingewiesen

Da dem Fragesteller offenbar nicht an zielführenden Antworten gelegen ist, kann man sich die Zeit für weitere Diskussionen auch sparen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34096 Beiträge, 5887x hilfreich)

Zitat (von slimjim):
Keine Ahnung wo du lebst, hier in Berlin ist das normal.
Nicht in Berlin. Trotzdem kann vollstreckt werden.
Zitat (von slimjim):
Nein, gegen die Vollstreckung basierend auf dem Ursprungsbescheid.
Na dann, dein statthafter ER-Antrag liegt ja nachweislich vor.
Vermutlich braucht das SG in B auch für ER-Anträge... viel länger.
Zitat (von slimjim):
Hast du Referenzen für deine Aussagen?
Nein, ich habe eine fürs Forum passende Signatur.
:bang:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
slimjim
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe beim HZA gefragt nach der Aussetzung der Vollziehung. Mir wurde gesagt es geht nicht.

Wo hätte ich die Aussetzung der Vollziehung denn beantragen müssen?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34096 Beiträge, 5887x hilfreich)

Zitat (von slimjim):
Mir wurde gesagt es geht nicht.
Man erhebt schriftlich und fristgerecht Einspruch und stellt einen Antrag bei der Behörde, die die Vollziehung bereits angekündigt hat. Hier das HZA.
Dann schreibt dir keiner: Es geht nicht.

geh doch mal googlen, Oberschlau.
Es geht ...auch in B.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
slimjim
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Schreiben vom SG erhalten: JC hat die Forderung ruhend gestellt.
ER hat wohl sofortige Wirkung erzielt.

Vg

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124216 Beiträge, 40338x hilfreich)

Zitat (von slimjim):
Schreiben vom SG erhalten: JC hat die Forderung ruhend gestellt.
ER hat wohl sofortige Wirkung erzielt.

Glückwunsch, dann ist wenigstens mal an der Front Ruhe.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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