Hallo!
Ich fülle gerade den Vollstreckungsantrag aus.
Ich habe zwei Fragen.
Zur der Anlage 1:
Ich habe auf dem Vollstreckungsbescheid 3 Positionen.
Hauptforderung X1 , Kosten X2 und Auslagen des Antragsstellers X3
Muss ich das dann bei Hauptforderung X1, bei Kosten de Mahn-/Vollstreckunsgbescheids X2 eintragen?
Aber wo trage ich X3 ein?
Ich habe jetzt ja auch noch Kosten für den Brief, da ich das ja ans Amtsgericht schicken muss (3,60€ Porto).
Wo trage ich das ein?
Zu den Kosten des Gerichtsvollziehers:
Zieht der, wenn der Schuldner zahlungsfähig ist, seine Kosten gleich bei ihm ein, oder muss ich das irgendwo noch angeben?
mfg
Olaf
Vollstreckungsauftrag ausfüllen - Anlage 1
22. Juni 2018
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Frage vom 22. Juni 2018 | 12:32
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 7x hilfreich)
Vollstreckungsauftrag ausfüllen - Anlage 1
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