Hallo an Alle,
heute teilte mir eine Gerichtsvollzieherin mit, dass ein zivilrechtlicher vollstreckbaren Titel nur 1x verwendbar ist.
In der Praxis muss man angeblich jedesmal das Mahngericht anschreiben, Gebühren zahlen und dann kann der Gerichtsvollzieher seine Arbeit machen.
Hat jemand andere Erfahrung? Ich kann mir kaum vorstellen, dass der Titel als "1 Gang" Titel verwendbar ist.
z.B. 4x pro Jahr Gerichtsvollzieher = 4x gerichtliche Mahnverfahrenkosten ???
-- Editiert von Paul2019 am 04.03.2019 09:14
Vollstreckungsbescheid - Titel nur einmalige Sache ?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Das haben Sie missverstanden.
Der Titel ist 30 Jahre gültig, oder bis zur Tilgung der Schuld.
Jedoch muss jeder Vollstreckungs"akt" einzeln bezahlt werden. Es macht keinen Sinn den Gerichtsvollzieher 4 x loszuschicken, wenn beim ersten Mal schon feststeht, dass beim Schuldner nix zu holen ist.
Gerichtskosten zahlen Sie lediglich bei Aufträgen wie: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft etc. , für den puren Vollstreckungsauftrag zahlen Sie keine Gerichtkosten.
Hallo,
danke, ich habe einen Titel/Vollstreckungsbescheid schon zu Hause./ Gültigkeit 30 Jahre/ Der Gerichtsvollzieher war 2009 bei dem Schuldner - erfolgslos. Inzwischen sind 9 Jahre vergangen. Jetzt wollte ich den Gerichtsvollzieher wieder losschicken, leider kann er nichts machen, da er einen neuen Titel benötigt.
Wie soll man sich dann in der Praxis verhalten. Die PKH brauche ich nämlich auch.
Bitte um Tipps.
-- Editiert von Paul2019 am 04.03.2019 12:41
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ZitatInzwischen sind 9 Jahre vergangen. Jetzt wollte ich den Gerichtsvollzieher wieder losschicken, leider kann er nichts machen, da er einen neuen Titel benötigt. :
Nö das kann nicht sein, es sei denn der Ihnen zur Verfügung stehende Titel hätte Verfallsdatum überschritten.
Keine Ahnung, Vollstreckungsbescheid mit 30 Jahre Zwangsvollstreckung habe zu Hause. Nur die Obergerichtsvollzieherin macht gar nichts, bevor ich Mahngericht anschreibe. Angeblich haben sich Gesetze geändert.
-- Editiert von Paul2019 am 04.03.2019 15:47
Welcher Art ist denn der Titel?
Natürlich müssen Sie einen Vollstreckungsauftrag schreiben, den geben Sie zur Gerichtsvollzieherverteilungsstelle und diese gibt ihn weiter an den/die zuständigen Gerichtsvollzieherin, ohne Auftrag bewegen die sich nicht. Hat die Dame Ihnen das geschrieben oder gesagt?
Hat sich vielleicht ihr Name oder der des Schuldners geändert? Oder Titel "geerbt" ?
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