Vollstreckungsbescheid - Vollstreckungstitel bereits "verbraucht"?

10. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2022x hilfreich)
Vollstreckungsbescheid - Vollstreckungstitel bereits "verbraucht"?

Ein Vollstreckungstitel ist wegen Vollstreckung beim Drittschuldner von dem beauftragten Gerichtsvollzieher mit seinem Dienststempel und Datum versehen, und vom Gericht dem Gläubiger wieder zurückgegeben.

Die Vollstreckung war jedoch nicht erfolgreich, die betitelte Forderung nur teilweise befriedigt.

Was bedeutet der Dienststempel auf dem Titel, wird dieser Titel dadurch entwertet, für weitere Vollstreckung nicht mehr brauchbar ?

Woher soll aber der Gericht oder Gerichtsvollzieher wissen, ob ein Vollstreckungstitel bereits "verbraucht" ist oder noch nicht ?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Der Stempel besagt lediglich, dass der Gerichtsvollzieher den Vorgang zur Bearbeitung hatte. Eine Zahlung würde normalerweise auch auf dem Bescheid vermerkt.

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#2
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2022x hilfreich)

quote:
Eine Zahlung würde normalerweise auch auf dem Bescheid vermerkt.


Bei Drittschuldner Vollstreckung bekommt der Gläubiger den Titel nach der PfÜ-Zustellung sofort wieder zurück, und das Geld direkt von Drittschuldner.

Weder Gericht noch Gerichtsvollzieher noch der Schuldner selbst weiss, wieviel von der Forderung beglichen worden sind; wieviel der Titel noch wert ist.
So besteht doch eine Gefahr der Überpfändung oder Doppelvollstreckung. Wer kontrolliert dies ?

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#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

Letzten Endes muss der Schuldner selbst nachvollziehen, inwieweit seine Forderung bereit durch Zahlungen von Drittschuldnern auf PfÜBs ausgeglichen ist. Insoweit kann er Auskunft vom Gläubiger verlangen.

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