Hallo Liebes Forum,
Ich habe gestern einen Vollstreckungsbescheid erhalten.
Ich habe im Jahr 2015 ein Fitnessstudio betrieben welches ich veräußert habe, inkl aller Mitgliedsverträge. Die GmbH, auf der alle vorherigen Verträge liefen behielt ich.
Nun wurde mir ein Vollstreckungsbescheid zugestellt in dem ich aus ungerechtfertigen Abbuchung Mitgliedsbeiträge zurückzahlen soll. Bei dieser Person habe ich nie abgebucht. Einen Mahnbescheid oder Schreiben habe ich nie erhalten.
Der Vollstreckungsbescheid soll mit Sicherheit an den neuen Besitzer.
Wie sollte ich nun vorgehen?
Einspruch? Soll ich den Einspruch begründen oder an welche Form muss ich mich halten.
Ich habe zudem gelesen, dass ich direkt Einspruch gegenüber der Zwangsvollstreckung einlegen kann. Habe ich weitere Möglichkeiten? Sollte ich mich zudem an den Gegnerischen Anwalt wenden, dass dieser nach
Meinem Einspruch nicht gerichtlich gegen mich vorgeht, sondern an den richtigen herantritt?
Wenn ich nun ein Rechtsanwalt einschalte, wer wird im nachhinein die kosten dafür tragen?
Vielen Dank für eure Unterstützung
Vollstreckungsbescheid Zustellung an falschen Schuldner
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Nö, wenn Dein Name da drinne steht, dann bist Du der Schuldner. Wenn es ein Vollstreckungsbescheid und keine Ankündigung der Zwangsvollstreckung ist, dann kannst Du dagegen Widerspruch einlegen. Also erst mal gucken, welcher Name oben drinne steht. Und dann reagieren.
wirdwerden
Hallo "Missspeedy",
wenn der gegen Sie erlassene Vollstreckungsbescheid aus Ihrer Sicht unbegründet ist, sollten Sie unbedingt Einspruch hiergegen einlegen. Der Einspruch ist innerhalb einer Frist von 2 Wochen einzulegen, wobei die Frist mit der ordnungsgemäßen Zustellung des Vollstreckungsbescheids beginnt.
Der Einspruch kann sowohl schriftlich als auch durch mündliche Erklärung vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts eingelegt werden. Der Einspruch ist an das Gericht zu richten, das den Vollstreckungsbescheid erlassen hat.
Der Einspruch selber bedarf grds. keiner Begründung. Diese können Sie aber dennoch mit der Einspruchsschrift einreichen, sofern von Ihnen gewünscht.
Sodann würde das Verfahren von Amts wegen an das in dem Mahnbescheid für die Durchführung des Streitverfahrens als zuständig bezeichnete Gericht abgegeben. Mit dem Eingang der Akten bei dem Gericht, an das der Rechtsstreit abgegeben wird, wird die Streitsache bei diesem dann anhängig.
Es wäre aus meiner Sicht durchaus sinnvoll, sich an den gegnerischen Anwalt zu wenden, um eine alsbaldige Erledigung der Angelegenheit herbeizuführen.
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