Guten Tag,
vor einiger Zeit bekam ich ein gerichtliches Mahnbescheid nachhause, die darin enthaltenen Forderungen habe ich anerkannt. Da ich zuerst kein Geld hatte um diese Forderungen auszugleichen, war das Geld leider erst 15 Tage nach dem ich den Mahnbescheid bekommen habe auf dem Konto des Gläubigers. Also streng genommen einen Tag zu spät.
Seitdem verging wieder eine ganze Weile und ich bekam ein Vollstreckungsbescheid nachhause. Und fast zeitgleich kam eine Kopie eines Briefes, der an meine Sparkasse gerichtet war bei mir an. Den Brief hat der Gläubiger verfasst. In dem Brief stand drin, dass sie wohl trotz angegebenem Aktenzeichen und meinem Namen &&& diesen Betrag nicht verbuchen können, weil sie nicht wissen wofür das Geld ist.
Habe mich daraufhin mit dem Gläubiger in Verbindung gesetzt und die konnten den Betrag dann wohl verbuchen... Habe dann gefragt wie es dann jetzt mit dem Vollstreckungsbescheid aussieht, man sagte mir, man würde mich später zurückrufen wurde aber nie gemacht!
quote:-Quelle: http://www.mahngerichte.de/verfahren/verfahrensablauf/vbant.htm
Wenn der Anspruch vollständig gezahlt worden ist, darf kein Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheid mehr gestellt werden.
Wie soll ich mich jetzt verhalten? Anscheinend kann mir grad sonst niemand weiterhelfen. Ich habe nämlich aufgrund der ziemlich großen Differenz von dem Zahlungseingang bis zum erhalten des Vollstreckungsbescheids erhebliche Zweifel, dass dieser beantragt wurde, bevor meine Zahlung eingegangen ist.
Da es ziemlich schwierig ist überhaupt jemanden zu erreichen, der Ahnung von der ganzen Sache hat auf der Seite des Gläubigers, bitte ich dringend um Euren Rat, da ich mit der Situation ziemlich überfordert bin.
Ich bedanke mich auf jeden Fall jetzt schon für die Zeit die ihr euch genommen habt um den ganzen Text durchzulesen und ggfs. für Eure Antworten DANKE
-----------------
""