Vollstreckungsbescheid trotz vereinbarter pünktlicher Ratenzahlung - negative Schufa?

9. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Albireo20
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)
Vollstreckungsbescheid trotz vereinbarter pünktlicher Ratenzahlung - negative Schufa?

Hallo,

ich habe im November einen Mahnbescheid bekommen, aufgrund einer Forderung zu einer Urheberrechtsverletzung von 2018. Ich habe mich darauf hin über meinen Anwalt mit der Gegenseite geeinigt, die Forderung von knapp 1900 Euro per Ratenzahlung von 50 Euro zu begleichen. Die erste Rate war im Dezember fällig und ich habe jede Rate seither pünktlich bezahlt.

Nun war mein Plan (aktuell bin ich in der Probezeit in einem neuen Job), nach meiner Probezeit die im März vorbei gewesen wäre, einen bestehenden Alt Kredit umzuschulden (wegen hoher Zinsen) und in diesem Zuge auch gleich noch den Restbetrag mit aufzunehmen und die Forderung bei der Gegenseite in einem Schwung zu bezahlen.

Jetzt ist mir ein Vollstreckungsbescheid ins Haus geflattert über knapp 2050 Euro... Die erste Recherche hat dann ergeben das dies halt ein Titel ist mit dem sie sofort gegen mich vorgehen könnten, sollte ich meine Raten nicht mehr zahlen, soweit so "gut". Was mir dabei aber viel schlimmer aufgefallen ist, das dieser Vollstreckungsbescheid einen negativen Schufa Eintrag nachzieht der mir nachhaltig das Leben schwer machen wird, Umschichtgung und damit Vorzeitige Ablöse der Forderung sind damit nicht mehr möglich.

Um hier etwas Kontext zu geben, meine Schufa war immer Tadellos, ich hatte durchgehend einen Score von 98-99 % also immer ein "sehr geringes Risiko", ich habe noch nie eine Rechnung versäumt oder unpünktlich gezahlt, jede meiner Forderungen in der Vergangenheit habe ich ausnahmslos und pünktlich beglichen.

Bei dieser Abmahnung ist es nur soweit gekommen, weil ich meinem Anwalt vertraut hatte, das wir die Gegenseite runterhandeln können, nachdem diese sich dann 1,5 Jahre nicht gemeldet hatten, kam plötzlich im November der Mahnbescheid. Da ich hier nicht weiter kämpfen wollte, hab ich mich mit ihnen geeinigt leider hatte ich keine 2000 Euro auf der hohen Kante zu diesem Zeitpunkt und musste die Ratenzahlung als "Zeitschinder" vereinbaren, wenn ich gewusst hätte das mir das nachhaltig finanzielle Probleme einbrockt hätte ich damals schon irgendwie einen Weg gesucht auch in der Probezeit das Geld sofort zusammen zu kratzen.

Jetzt ist meine Frage, was für Möglichkeiten habe ich vor allem in Hinsicht auf den Negativen Schufa Eintrag? Gibt es eine Möglichkeit diesen Löschen zu lassen, sollte ich die Forderung komplett bezahlt bekommen. Und ich meine damit komplett löschen lassen, damit er meine Schufa nicht nachhaltig für die nächsten 3 Jahre (wenn ich mich nicht täusche) zerstört. Einen Einspruch möchte ich nicht einlegen, da dieser ja sofort zum Gerichtsverfahren führt und ich weitere Kosten unbedigt vermeiden möchte um mich finanziell nicht weiter zu schädigen.

Ich habe einen Fehler gemacht, dazu stehe ich und ich zahle meine Forderung, aber 3 Jahre nachhaltig Privat geschädigt zu werden Aufgrund dieses Schufa Eintrags finde ich schon extrem.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AR0710
Status:
Schüler
(411 Beiträge, 88x hilfreich)

Das ist Ihre einzige Sorge? Ein Schufa Eintrag? Sie haben da von Anfang an geschlafen. Einen Mahnbescheid lässt man so einfach nicht im Raum stehen.
Wie ist sich geeinigt worden? Vergleich außergerichtlich? Was ist bzgl. der Einigung zu dem Mahnbescheid gesagt worden?
Einen Vollstreckungsbescheid bekommt man jetzt nur noch mit einer Vollstreckungsabwehrklage aus dem Weg. Da führt kein Weg dran vorbei.

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#2
 Von 
Albireo20
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Geschlafen habe ich hier keinesfalls, ich habe damals umgehend den Anwalt beauftragt und regelmäßig bei ihm Nachgefragt wo wir stehen, der Anwalt hat mir immer versichert, die Gegenseite hat sich noch nicht gemeldet, das wäre ein gutes Zeichen. Ich hatte davor noch nie in irgendeiner Form mit einem Anwalt zutun, daher habe ich ihm geglaubt, bis dann im November nach 1,5 Jahren stille um das Ganze der Mahnbescheid eingeflattert ist, auch hier habe ich umgehend den Anwalt kontaktiert und wir haben uns mit der Gegenseite in Verbindung gesetzt und die Ratenzahlung vereinbart.

Wir haben uns Außergerichtlich geeinigt, zumindest war das mein Verständnis mit dem Anwalt, da die Gegenseite auf unseren Vorschlag der Ratenzahlung eingegangen ist. Entsprechend bin ich verwundert das ich hier jetzt einen Vollstreckungsbescheid bekommen habe.

Klagen will ich aber nicht da mich das nur nochmal unmengen an Geld kostet, für ein Verfahren das ich am Ende eh verliere. Aber ich möchte eben wissen ob es eine Möglichkeit gibt den Schufa Eintrag wieder loszuwerden wenn die Forderung beglichen ist, zur Not muss ich eben doch einen Freund um ein kleines Darlehen bitten, was ich ungern tue, aber mir lieber ist als die nächsten 3 Jahre Finanziell durch so einen negativen Eintrag eingeschränkt zu sein, mit so einem negativen Eintrag könnte ich ja im schlimmsten Fall nicht mal in eine andere Wohnung ziehen sollte es nötig werden. Also ja das hat gerade für mich Priorität.

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#3
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Da der MB nur 6 Monate gültig ist, ist es völlig normal und auch konsequent die Forderung zu titulieren.

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#4
 Von 
Albireo20
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Da der MB nur 6 Monate gültig ist, ist es völlig normal und auch konsequent die Forderung zu titulieren.


Ich habe nicht gefragt ob es normal ist, wie gesagt:

"Die erste Recherche hat dann ergeben das dies halt ein Titel ist mit dem sie sofort gegen mich vorgehen könnten, sollte ich meine Raten nicht mehr zahlen, soweit so "gut""

habe ich ja bereits geschrieben und ist mir auch bewusst das sowas Sinn macht von Seiten der Gläubiger aus. Bei meiner Frage geht es vor allem darum was ich gegen den negativen Schufa Eintrag tun kann, sollte ich die Forderung vorzeitig begleichen können.

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#5
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Wie kommst du eigentlich auf die Idee, dass der Gläubiger einen neg. Schufaeintrag gemacht hat? RA Kanzleien sind eher selten der Schufa angeschossen.

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#6
 Von 
Albireo20
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe gelesen das die Schufa sich ja auch regelmäßig das Schuldner Register "einverleibt" da Vollstreckungsbescheide da wohl gespeichert werden. Daher bin ich davon ausgegangen das der Vollstreckungsbescheid automatisch in der Schufa eingetragen wird, sobald er offiziell beim Gericht eingetragen ist. Wenn das eine Fehlinformation war und das wirklich nur durch aktives Anforderung des Gläubigers geschehen würde, wäre das natürlich klasse.

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#7
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Zitat:
Schuldner Register "einverleibt"

In dem du aber "nur" mit einem Vollstreckungsbescheid nicht stehst.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Albireo20
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Oh wirklich? ****** Internet... ich war echt unsicher weil auf ein paar Seiten wurde angedeutet bzw. stand sogar das man da eingetragen wird mit einer titulierten Forderung durch den Vollstreckungsbescheid. Gut das ich bei euch nochmal nachgefragt habe.

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