Vollstreckungsbescheid von 1984 noch gültig

24. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
Limmer
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 2x hilfreich)
Vollstreckungsbescheid von 1984 noch gültig

Hallo habe bei Erbannahme meiner Mutter einen Vollsteckungsbescheid über 4000 Euro geerbt.Der datiert von 1984. Ist dieser noch gültig. Das Inkassounternehmen behauptet dies, also ich muss bezahlen.
wer kann mir hier Auskunft geben wäre echt nett.

Danke

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.07.2010 13:27:44
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 50x hilfreich)

--- editiert vom Admin

10x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
nur kurz ergänzend zu friedrich123:
Jo! Der Titel verjährt erst nach 30 Jahren. Und er kann vor Ablauf wieder neu Tutiliert werden, der dann wieder erst nach 30 Jahren verjährt...

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12327.07.2010 13:27:44
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 50x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Jedoch nicht alle Zinsen falls diese nicht tituliert wurden.
Auch die Inkassokosten sollten gründlich geprüft werden ...




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Limmer
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo nochmal,
also die Hauptforderung ist seit 04/1984 ganze 975,43 Euro.

Zinsen sage und schreibe seitdem 2758,74 Euro, dies scheint mir bei einem Zinssatz von 10.70 % p.a doch etwas übertrieben oder irre ich hier.
Bereits geleistete Zahlungen 928,-Euro.

Hoffe hier kann mir jemand helfen ob die Zinshöhe normal ist oder überhöht.

Vielen Dank im Vorraus

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Limmer
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo kann mir den keiner hier helfen ???

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Deine Frage wurde schon beantwortet:

a.) der Titel ist 30 Jahre gültig
b.) Zinsen die nach dem 3. Jahr anfallen sind verjährt bzw können nicht mehr eingefordert werden
c.) der Zinssatz ist 5 % über dem Leitzins der EZB (wenn ich micht nicht irre), da damals die Zinsen höher waren gibt es DARAN nix auszusetzen

Nun rechnen wir mal nach:

10,7 % von € 975,43 => € 104,37
nach dem 1. Jahr: € 1079,80, darauf kommen dann wieder 10,7 % und du hast dann: am Ende des 2. Jahres, € 1195,34, und am Ende des 3. Jahres dann bei € € 1323,24 - diese Summe ist OHNE Inkassogebühren und sonstige Gebühren errechnet. Bei einer Forderung von 975 Euro kommen etwa im GÜNSTIGSTEN Falle ca. 175 Euro Anwaltskosten dazu (für das Mahnverfahren). Diese Gebühren dürfte auch ein Anwalt maximal fordern. Rechnen wir nun diese 175 zu den 975, haben wir 1150 Euro, darauf kommen 3 Jahre lang 10,7 % Zinsen macht schätzungweise 1.560,06 Euro. Dazu kämen dann noch Gebühren für den GV usw...

Den Rest kannst Du in etwa selber errechnen.


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#8
 Von 
Limmer
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 2x hilfreich)

Also sind doch die Zinsen in Höhe von 2758,- Euro überhöht oder sehe ich das falsch? wenn nur Zinsen für 3 Jahre gefordert werden dürfen.

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
TrueBlood
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 349x hilfreich)

quote:
wenn nur Zinsen für 3 Jahre gefordert werden dürfen


Sind Zinsen denn nun mit tituliert oder nicht? Wenn ja, verjähren sie auch nicht nach 3 Jahren.

quote:
2758,74 Euro, dies scheint mir bei einem Zinssatz von 10.70 % p.a doch etwas übertrieben


Selbst ohne große Rechnung mit Zinseszins o.ä. kann man doch sehen, daß schon bei 10% im Jahr über 26 Jahre (!) folglich mindestens das 2,6-fache des Ursprungsbetrags herauskommt. Ist also Pi mal Daumen in jedem Fall die passende Hausnummer. Wieviel von den Zinsen mit den schon gezahlten 928 EUR schon bedient wurden, wirst du dir schon selbst ausrechnen müssen.

Rechnet man wie Albarion, sieht es sogar noch schlimmer aus, weil (1 + (10.7 / 100))^26 = 14.055236, dann wären aus knapp 1000 EUR mal eben 14.000 geworden. Geht aber nicht, weil es keinen Zinseszins bei titulierten Forderungen gibt.

quote:
der Zinssatz ist 5 % über dem Leitzins der EZB (wenn ich micht nicht irre)


Eigentlich nimmt man den Basiszinssatz der Bundesbank, das kommt aber trotzdem gut hin.



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#10
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Wobei die Zinsen meines wissens nur verjähren, wenn nciht regelmäßig vollstreckt wird. Ob das passiert ist, wäre interessant zu wissen.

Weiterhin ist zu beachten, dass eine Vollstreckungshandung oder ein Anerkenntnis (z.B. Zahlung) einen Neubeginn der Verjährung verursachen.

0x Hilfreiche Antwort

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