Vollstreckungsbescheid wegen Streitwert von 0,31€

10. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
MountFranklin
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vollstreckungsbescheid wegen Streitwert von 0,31€

Guten Tag,

bin absolut verzweifelt. Die Sachlage ist die Folgende:
Mir wurde am 15.11.2018 ein Mahnbescheid zugestellt, den ich persönlich durch meinen Auslandsaufenthalt aber erst am 19.11.2018 in Ausland weitergeleitet bekommen habe. Die Gesamtforderung daraus habe ich am 01.12.2018 an den Gläubiger überwiesen. Diese Zahlung ging am 04.12.2018 laut Forderungsaufstellung beim Gläubiger ein. Laut dieser Aufstellung hat der Gläubiger bei sich daraufhin nachträglich vermerkt, dass 31 Cent Zinsen vom 14.11-03.12.2018 angelaufen sind. Die im Mahnbescheid aber als Summe nicht festgesetzt waren, sondern lediglich unter der Gesamtforderung als "hinzu kommen weitere laufende Zinsen zu Hauptforderung von 5,000 Prozentpunkten..." genannt wurden.

Die Feststellung der Zinsschuld wurde also erst nach Zahlungseingang getätigt, mir aber nie mitgeteilt. Eine Woche NACH Zahlungseingang hat der Gläubiger eine Vollstreckung eingeleitet, mit einem Streitwert von 31 Cent, was ja nun wirklich mit Verlaub lächerlich ist. Am 04.01.2019 ist mir nun der Vollstreckungsbescheid ins Haus geflattert und ich bin natürlich aus allen Wolken gefallen und hier habe ich erstmalig von der Zinsesschuld erfahren. Kann ich Widerspruch beim Amtsgericht einlegen? Oder ist das legitim, mir jetzt nochmal über 80€ an Kosten aufzubürden? Auch rechnet der Gläubiger bei seiner Verfahrensgebühr (22,50€ ) für den Vollstreckungsbescheid mit einem Gegenstandswert von 54,31€, obwohl die Hauptforderung nur 0,31€ sind.

Eventuell kann mir ja jemand einen Ratschlag geben, da ich nun schnellstmöglich reagieren muss. Der Gläubiger stellt sich quer und lässt mit sich nicht reden.

Vielen herzlichen Dank.
Sophie



-- Editiert von MountFranklin am 10.01.2019 06:23

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