Hallo
Ich habe vergessen, dass Geld für das Wasser zwei Monate nicht zu zahlen.
Also die Forderung von 200€ sind richtig
Allerdings hat die Stadtkasse für die Vollstreckungsankündigung 30€ veranschlagt und aufgelistet als vollstreckungsgebühren.
Ist das richtig?
Muss ich die 30€ auch zahlen?
Vollstreckungsgebühren Stadtkasse
24. Juni 2020
Thema abonnieren
Frage vom 24. Juni 2020 | 17:02
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Vollstreckungsgebühren Stadtkasse
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 24. Juni 2020 | 17:40
Von
Status: Unbeschreiblich (38454 Beiträge, 14006x hilfreich)
Na ja, hundert Euronen pro Monat Wasser, da hab ich so meine Zweifel, dass hier alles so geschrieben wird, wie es denn war. Aber, seis drum. Ja, die Kosten für die Vollstreckung kommen auf die Forderung drauf.
wirdwerden
#2
Antwort vom 24. Juni 2020 | 18:03
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Hallo
Es wurde lediglich postalisch eine Vollstreckung angekündigt.
Dafür empfinde ich 30€ heftig.
Ich könnte auch ein Bild des Briefes machen
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 25. Juni 2020 | 10:02
Von
Status: Beginner (116 Beiträge, 11x hilfreich)
Vielleicht wurde dir das Schreiben auch von einem Mitarbeiter der Stadtkasse zugestellt?
Wenn du ja sagst dass die Hauptforderung rechtens ist und du keine akute Geldnot hast, würde ich es an deiner Stelle zahlen bevor noch mehr Kosten dazukommen. Außerdem müsstest du auch vorher mindestens eine Mahnung erhalten haben?
#4
Antwort vom 25. Juni 2020 | 13:00
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
ZitatDafür empfinde ich 30€ heftig. :
Mag sein, aber es kommt doch garnicht auf Dein Empfinden an.
Jede Stadt hat eine Gebührensatzung, dort kann man nachschauen.
Berry
Und jetzt?
Schon
267.957
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
11 Antworten
-
10 Antworten
-
2 Antworten