Vollstreckungsgegenklage + Antrag einst.Anordnung?

10. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
kalukos
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 180x hilfreich)
Vollstreckungsgegenklage + Antrag einst.Anordnung?

Hallo,

kann im Klageverfahren zur Vollstreckungsabwehrklage auch gleichzeitig der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur vorübergehenden Einstellung der Zwangsvollstreckung gestellt werden ?

Oder muß dieser Antrag beim Prozeßgericht gestellt werden, welches den der Zwangsvollstreckung zu grunde liegenden Beschluß erlassen hat ?

Mit welchem §ZPO begründet man den am sichersten: 769, 770 oder doch 7?? ...
....unsere Justizia.... :crazy:

Danke für die Hilfe.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6992 Beiträge, 3909x hilfreich)

Vollstreckungsabwehrklage und einstweilige Anordnung können nicht nur verbunden werden, es bietet sich sogar an. Grundlage für einen Antrag auf einstweilige Anordnung ist bei einer Vollstreckungsabwehrklage § 769 ZPO .

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kalukos
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 180x hilfreich)

Das Gericht 'lehnt' den Antrag auf einstl. AO im Zusammenhang mit der VGK ab und meint, dass dieser 'hier' nicht gestellt werden kann....sagt aber auch nicht, wo der Antrag denn gestellt werden muß....


????
Ich werde noch :crazy:

Was mache ich jetzt ? Antrag beim PG stellen, wo der Titel für die Vollstreckung erlassen wurde ? Oder beim Vollstreckungsgericht ?

Oder um sicher zu gehen überall ? :kotz:

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 573x hilfreich)

quote:
Antrag beim PG stellen, wo der Titel für die Vollstreckung erlassen wurde ?


Versteh ich nicht, wo läuft denn die Vollstreckungsabwehrklage, wenn nicht beim Gericht, dass den Titel erlassen hat?


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6992 Beiträge, 3909x hilfreich)

Wie lauten denn die genauen Ausführungen in der Begründung des Abweisungsbeschlusses?

3x Hilfreiche Antwort

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