Vorgehen als Gläubiger bei Geschäftsauflösung

16. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Peterchechen
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorgehen als Gläubiger bei Geschäftsauflösung

Ein Autoservice Dienstleister hat nach Räderwechsel 2 Sätze Autoräder bei sich eingelagert. Der Betrieb hat zugemacht ohne die Gläubiger zu informieren. Telefonisch ist das Unternehmen nicht mehr zu erreichen. Welche Möglichkeit besteht rechtlich etwas zu unternehmen?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Am einfachsten wären Erkundigungen vor Ort. Die Nachbarn wissen meist irgend etwas.

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#2
 Von 
Peterchechen
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Umliegenden Unternehmen wissen leider auch nicht mehr. Am Tor ist lediglich ein Aushang zum welchem Termin die Räder abgeholt werden konnten und dass Kunden telefonisch informiert werden, was aber nicht der Fall war.

Die Frage ging mehr in die Richtung ob das Amtgericht, Polizei, Rechtsanwalt, ect. aufgesucht werden sollte.

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Peterchechen):
Die Frage ging mehr in die Richtung ob das Amtgericht, Polizei, Rechtsanwalt, ect. aufgesucht werden sollte.


Eher nein. Wobei Polizei ja absolut falsch wäre.

Du hast doch sicherlich irgendwelche Unterlagen. Dort sollte auch ein Geschäftsführer benannt sein. Versuche den zu ermitteln.
Ansonsten bei IHK oder HWK schriftlich nachfragen ob die einen Ansprechpartner kennen.
Insolvenzmeldungen durchsehen.

Es gibt einiges, was man tun könnte.

Berry

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#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Ich gehe davon aus, dass das Ziel die Rückführung der Räder ist, so dass ein Vorgehen, wie von Sir Berry vorgeschlagen am aussichtsreichsten scheint.

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#5
 Von 
Peterchechen
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank schon mal für die Tips. Habe heute beim Amtsgericht angerufen und erfahren, dass die Werkstatt im September Insolvenz angemeldet hat und ich abwarten soll bis eine Information auf Insolvenzbekanntmachungen abwarten soll. (Die Werkstatt hat vor dem Tor eine Information ausgehängt, dass die Räder im Oktober an 2 bestimmten Tagen abgehollt werden sollen und die Besitzer benachrichtigt werden, per Telefon, was aber nicht der Fall war.)

Hat man bei einer angemeldetetn Insolvenz noch Chancen an die Räder schnell ranzukommen oder muss man abwarten bis das Verfahren komplett abgeschlossen ist?

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Sofern man einen entsprechenden Eigentumsnachweis führen kann, konnte das klappen.
Der InsoVw ist eigentlich froh alles was Kundeneigentum ist schnellstens los zu werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Peterchechen
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

So habe die Räder zurück, 2 Tage nach meinem Anruf beim Amtsgericht wurde das Insolvenzverfahren eröffnet, das Unternehmen war dann auf https://www.insolvenzbekanntmachungen.de zu sehen inkl. Kontaktdaten zu dem Verwalter.

Vielen Dank nochmal für die Tips

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