Vorläufig vollstreckbar - trotz Zahlung keinerlei Rechte?

13. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
Benbulben
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 49x hilfreich)
Vorläufig vollstreckbar - trotz Zahlung keinerlei Rechte?

In einem Versäumnisurteil steht "vorläufig vollstreckbar".
Der Klägeranwalt sendet eine Aufforderung einen bestimmten Betrag zu bezahlen an den Beklagtenanwalt.
Der Beklagte schreibt an den KLägeranwalt wohin er zahlen soll, da in der Aufforderung nur steht "zu meinen Händen"!
Daraufhin wird der KLägeranwalt böse und verlangt Vollstreckungsgebühr, obwohl die Frist noch nicht verstrichen ist.
Ist man so einem Anwalt eigentlich total ausgeliefert und hat man trotz Zahlung keinerlei Rechte mehr?

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"Besten Dank im voraus.
Über einen freundlichen, respektvollen Umgang würde ich mich freuen.
Ich "

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bummelbiene99
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo,

ich verstehe das Problem nicht so ganz:

Wenn ich ein Schreiben vom Anwalt bekomme (Briefbogen mit Anschrift, Kontoverbindung ...) und werde dort zur Zahlung zu "meinen Händen" aufgefordert - nachdem es ein Urteil gibt - wieso frage ich da nochmals nach, wohin ich zu überweisen habe? Der einzige Grund der mir dazu einfällt, ist Zeit zu schinden - daher Vollstreckungsgebühr ok!

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#2
 Von 
Benbulben
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 49x hilfreich)

Der Terminus "zu meinen Händen" war mir eben nicht klar? Warum auch, wenn schon eine Kontonummer angegeben ist.
Aber warum die Volstreckungsgebühr, wenn die Zahlungsfrist nicht überschritten wurde?
Kann denn so ein Anwalt machen was er will?
Kann ich da auch auf eine neutrale Anrwort hoffen und nicht die von einem Anwalt.
So ein Forum sol doch rat geben und nicht noch eine drauf hauen? Oder?

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"Besten Dank im voraus.
Über einen freundlichen, respektvollen Umgang würde ich mich freuen.
Ich "

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#3
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)


Das Recht geht davon aus, dass Sie nach einem Urteil die titulierte Forderung sofort und unaufgefordert zahlen.

Die Vollstreckungsgebühr entsteht daher automatisch sobald der gegnerische Anwalt Sie noch einmal zur Zahlung auffordert (bzw. auffordern muss). Die gilt jedenfalls dann, wenn zwischen Urteilsverkündung und Brief mehr als 14 Tage liegen und das Urteil bereits zugestellt wurde. Details hier.

Sie müssen also nicht deshalb zahlen, weil Sie nochmal nachgefragt haben. Vielmehr waren Sie bereits nach dem ersten Brief zur Zahlung der Vollstreckungsgebühr verpflichtet.

Wenn der Anwalt die Kosten seinerzeit noch nicht zurückgefordert hat war das zwar nett von ihm, dies verpflichtet ihn aber nicht, das auch weiterhin so zu halten.



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#4
 Von 
Benbulben
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 49x hilfreich)

Besten Dank für die Aufklärung.
Das Urteil wurde meinem Anwalt zugestellt und dieser hat mir nicht mitgeteilt, dass ich sofort bezahlen muss.
Nach der Zustellung des Briefes über meinen Anwalt vom Gegenanwalt habe ich sofort bezahlt.
Eigentlich wäre es ja die Aufgaber des eigenen Anwaltes mir zu sagen, was ich zu tun habe. Für was kassiert der eigentlich eine so hohe Gebühr?

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-- Editiert Benbulben am 01.10.2012 07:06

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