Vorläufiges Zahlungsverbot, ALG II

3. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
MartinT85
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorläufiges Zahlungsverbot, ALG II

Heute erhielt ich von meiner Bank die Mitteilung, dass ein vorläufiges Zahlungsverbot zugestellt worden sei und somit mein Konto gesperrt wird. Eine Umwandlung in ein P-Konto ist zum derzeitigen Zeitpunkt nicht möglich, da momentan ein Dispositionskredit in Anspruch genommen wird. Ist es möglich eine Auszahlung der Leistungen zu erwirken?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119975 Beiträge, 39811x hilfreich)

Zitat (von MartinT85):
Eine Umwandlung in ein P-Konto ist zum derzeitigen Zeitpunkt nicht möglich, da momentan ein Dispositionskredit in Anspruch genommen wird.

Wer hat Dir denn so einen Unfug erzählt?



Zitat (von MartinT85):
Ist es möglich eine Auszahlung der Leistungen zu erwirken?

Rein theoretisch: ja



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
MartinT85
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von MartinT85):
Eine Umwandlung in ein P-Konto ist zum derzeitigen Zeitpunkt nicht möglich, da momentan ein Dispositionskredit in Anspruch genommen wird.

Wer hat Dir denn so einen Unfug erzählt?

Meine Bank

Zitat (von MartinT85):
Ist es möglich eine Auszahlung der Leistungen zu erwirken?

Rein theoretisch: ja

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Die Umwandlung in ein P-Konto hat nichts mit einem Dispo zu tun und ja, man kann auch umwandeln, wenn man einen Dispo nutzt.
Die Bank kündigt dann ggf. den Dispo und will das ALG2 mit den Schulden verrechnen. Aber auch das darf sie nicht, denn ALG2 ist zumindest einige Wochen vor solchen Verrechnungen geschützt.

Ich würde meinem Bankberater tief in die Augen schauen und fragen, ob er eine Auseinandersetzung vor Gericht riskieren will oder nicht.
Ansonsten schleunigst schauen, ob man bei einer anderen Bank ein reines Guthabenkonto bekommt und das ALG2 darauf umleiten. Denn die Bank wird sich vermutlich quer stellen und weigern.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Den Umwandlungs-Antrag haben Sie aber auch tatsächlich gestellt?

Und sich den Erhalt des Antrags quittieren lassen?

Und wurde dann der Antrag auf Umwandlung tatsächlich schriftlich abgelehnt?

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#5
 Von 
MartinT85
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Xipolis):
Den Umwandlungs-Antrag haben Sie aber auch tatsächlich gestellt?

Und sich den Erhalt des Antrags quittieren lassen?

Und wurde dann der Antrag auf Umwandlung tatsächlich schriftlich abgelehnt?


Ich erhielt die folgende E-Mail.

Zitat:
Guten Tag MArtinT85,

gerne nehmen wir uns Zeit, um auf Ihre Nachricht zu antworten.

Gern werden wir die Umwandlung in P-Konto für Sie vornehmen. Diese kann lediglich auf Guthabenbasis erfolgen. Ihr Konto ist derzeit im Minus. Sobald dieser Minus ausgeglichen ist, wird die Umwandlung vorgenommen.

Im Zuge dessen werden wir die Ihnen eingeräumte Dispositionskreditlinie sofort fällig stellen, wie es in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt ist.

Sie haben Fragen? Bitte wenden Sie sich wieder an uns oder nutzen unsere Hilfe Seite vielen Dank.

Viele Grüße


-- Editiert von MartinT85 am 03.11.2016 22:34

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wie gesagt: Man könnte die Umwandlung nun per Gerichtsbeschluss erzwingen und rennt dann in das nächste Problem, das man ebenfalls per Streit vor Gericht lösen müsste.
Die Frage ist: Wie weit bist du im Minus? Sind es nur wenige Euros und kannst du die Zeit bis zur nächsten H4-Zahlung überbrücken? Dann würde ich keinen großen Wind machen.
Bekommst du akute Probleme, würde ich mich an das Gericht vor Ort wenden. Antrag auf einstweilige Verfügung, um das Gericht zum Einrichten eines P-Kontos zu zwingen und bei der Gelegenheit die unterschwellige Verrechnung der Dispo-Schulden mit dem eigehenden H4 ausdrücklich zu verbieten. Beide Ansprüche ergeben sich aus der ZPO.

Signatur:

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#7
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Die Aussage Deiner Bank ist falsch, auch ein Girokonto das im Soll ist, kann in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden und das ALG II ist 14 Tage geschützt. Innerhalb dieser Zeit musst Du Deine Überweisungen machen etc., Geld abheben und nach Ablauf der Frist darf die Bank den Rest verrechnen.

http://www.verbraucherzentrale.nrw/p-konto

-- Editiert von Xipolis am 06.11.2016 18:12

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119975 Beiträge, 39811x hilfreich)

Zitat (von MartinT85):
Diese kann lediglich auf Guthabenbasis erfolgen.

Diese Aussage ist schlicht falsch, die Weigerung rechtswidrig.



Zitat (von mepeisen):
Die Frage ist: Wie weit bist du im Minus? Sind es nur wenige Euros und kannst du die Zeit bis zur nächsten H4-Zahlung überbrücken? Dann würde ich keinen großen Wind machen.

Zustimmung.

Falls nicht: Ich würde denen per Einschreiben an die Filial-/Geschäftsleitung genau das antworten (Diese Aussage ist schlicht falsch, die Weigerung rechtswidrig.), auffordern das Konto unverzüglich umzuwandeln (kurze Frist nach Datum setzen, 2-3 Tage) und mitteilen das man bei Fristablauf ohne weitere Kommunikation gerichtlich vorgehen wird, Meldung bei der BaFin und dem Verbraucherschutz macht und sich die Forderung von Schadenersatz vorbehält.





-- Editiert von Harry van Sell am 06.11.2016 19:31

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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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