A hat betitelte Forderung gegen B.
A weiß, dass B gerade eine Forderungsklage gegen C im Gange hat. Das Gerichtsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Kann bzw. ab wann kann A bereits bei C (Drittschuldner) die Forderung gegen B geltend machen (vorpfänden), für den Fall dass C dem B unterliegt ?
Vorpfändung ?
21. Dezember 2010
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Frage vom 21. Dezember 2010 | 12:26
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2024x hilfreich)
Vorpfändung ?
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 27. Dezember 2010 | 00:59
Von
Status: Lehrling (1635 Beiträge, 1000x hilfreich)
Hallo,
jederzeit! Man kann auch Rentenansprüche pfänden, selbst wenn sie erst in zehn Jahren zu tragen kommen.
#2
Antwort vom 28. Dezember 2010 | 15:10
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2024x hilfreich)
Anspruch auf spätere Rente besteht ja durch Ansparung;
aber beim Gerichtsprozess weiß man nicht wie der Ausgang sein wird.
Und jetzt?
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