Vorpfändung ?

21. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2024x hilfreich)
Vorpfändung ?

A hat betitelte Forderung gegen B.
A weiß, dass B gerade eine Forderungsklage gegen C im Gange hat. Das Gerichtsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Kann bzw. ab wann kann A bereits bei C (Drittschuldner) die Forderung gegen B geltend machen (vorpfänden), für den Fall dass C dem B unterliegt ?


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1000x hilfreich)

Hallo,
jederzeit! Man kann auch Rentenansprüche pfänden, selbst wenn sie erst in zehn Jahren zu tragen kommen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2024x hilfreich)

Anspruch auf spätere Rente besteht ja durch Ansparung;
aber beim Gerichtsprozess weiß man nicht wie der Ausgang sein wird.

1x Hilfreiche Antwort

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