Vorpfändung bezahlt Konto wieder mit Pfändung belegt

16. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb484367-84
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 9x hilfreich)
Vorpfändung bezahlt Konto wieder mit Pfändung belegt

Mein Man hat am 15.1. 2018 eine Vorpfändungsbenachrichtigung bekommen....dieses wurde am 26.01.2018 durch die Sparkasse befriedigt,es wurde an den Gläubiger überwiesen.
Am 12.02.2018 kam nun der Pfändungsbeschluss über die gleiche Summe die ja seit 26.1..2018 beglichen ist.Es ist die selbe Sache die angeblich noch nicht bezahlt zu sein scheint. Bankintern ist die Buchung und Wertstellung am 26.1. gewesen. Das Konto ist wieder zu ,den Gerichtsvollzieher kann man nur schriftlich erreichen.Die Bank sagt das nur der GV das Konto durch sein Schreiben wieder freigeben kann.Was sollen wir nun tun

LG Martina

-- Editiert von fb484367-84 am 16.02.2018 18:13

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28 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wann wurde der PfÜB beantragt? Vor der Zahlung oder danach? Davon hängt ab, in welche Richtung man meiner Meinung nach rennen sollte.
Wenn das alles vorher beantragt war, dann war die Pfändung OK. Die Gebühren für die Pfändung wird man dann ebenfalls noch zahlen müssen. Danach sollte man den Gläubiger auffordern, die Bank zu informieren, dass die Pfändung sich erledigt hat. Zudem den Gläubiger auffordern, den vollstreckbaren Titel herauszugeben.

Wenn das alles aber erst ab dem 30.1. beantragt wurde (Geldeingang beim Gläubiger sollte der 29.1. gewesen sein), war die Pfändung so wohl nicht mehr erlaubt. Dann würde ich ggf. via Anwalt und Vollstreckungsabwehrklage antworten.

Zitat:
nur der GV das Konto durch sein Schreiben wieder freigeben kann

Nö. Der GV macht so etwas sicher nicht. Für den ist der Fall wohl ohnehin erledigt, wenn nichts anderes beantragt wurde. Der spielt beim PfÜB im Prinzip "nur" Postbote.

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#2
 Von 
fb484367-84
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 9x hilfreich)

Pfändung beantragt am 5.2.2018 laut Stempel eines Gerichtsvollziehers der laut GV Verteilerliste nicht der unsere ist und in unserem zuständigen Gericht nicht mal gelistet ist. Pfändungsbeschluss war der 30.01. 2018 und zugestellt an die Bank am 12.02.2018

LG Martina

-- Editiert von fb484367-84 am 16.02.2018 20:33

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#3
 Von 
fb484367-84
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 9x hilfreich)

sorry etwas Verbesserung am 30.01 Pfändung beantragt am 5.2.2018 durch das Amtsgericht Freiburg bestätigt.Ausgehändigt der Bank am 7.2.2018.

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde die Bank nochmal fragen, ob das Geld definitiv beim Gläubiger am 29.1. einging (also am Montag). Wenn ja, würde ich zu einem Anwalt gehen zweck Vollstreckungsabwehrklage und Antrag auf einstweilige Aussetzung der Vollstreckung. Wenn er am 30.1. beantragt hat, dann war das zu einem Zeitpunkt, wo er bereits befriedigt war.

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Vorpfändung dürfte wohl ein vorläufiges Zahlungsvebot sein. Das ist absolut normal, dass der PfüB späer kommt, deswegen schickt man vorher dias VZV. Die Bank sollte das allerdings wissen.

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wie ich bereits sagte, kommt es bei der Beurteilung aber auf die Reihenfolge an. Der 26.1. war Freitag. Das Geld ging somit gemäß SEPA am Montag darauf beim Gläubiger ein. Das sollte die Bank nochmals bestätigen. Dann war die Pfändung vom 30.1. beantragt, wohl trotz bereits erlangter Befriedigung.

Manchmal kann auch ein deutliches Telefonat beim Gläubiger helfen, bei dem man die Vollstreckungsabwehrklage ankündigt für den fall, dass er sich weigert, den Bank-Sachbearbeiter per Fax zu informieren, dass die Pfändung sich erledigt hat. Das kann aber sein, dass man damit gar nichts erreicht und nur hingehalten wird.

-- Editiert von mepeisen am 17.02.2018 07:53

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#7
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Ich habe so meine Zweifel, ob überhaupt auf die Vorpfändung eine Zahlung an den Gläubiger stattgefunden hat. Wie der Name schon sagt, geht es bei der Vorpfändung nur um die Pfändung. Und die Pfändung ist sozusagen nur die Sicherstellulng. Die Auszahlungsbefugnis wird erst durch den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bewirkt. Die Auszahlungsbefugnis ist die Überweisung.

Abgesehen davon sind bei der Kontopfändung bei natürlichen Personen noch einige Dinge mehr zu beachten, insbesondere § 835 Abs. 3 und 4 ZPO . Im Regelfall darf da sogar tortz Überweisungsbeschluss nicht sofort eine Auszahlung an den Gläubiger erfolgen.

Von daher würde ich an Stelle unserer TS hier erstmal genau hinsehen, ob die Überweisung wirklich an den Gläubiger ging, oder ob nur eine Sicherstellung des Betrages dergestalt erfolgte, dass sozusagen auf ein bankinternes Sonderkonto des Ehemannes umgebucht wurde. (Das ist bei Pfändung eines P-Kontos z.B. gängige Praxis bei den Banken.)

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#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Wie ich bereits sagte, kommt es bei der Beurteilung aber auf die Reihenfolge an. Der 26.1. war Freitag. Das Geld ging somit gemäß SEPA am Montag darauf beim Gläubiger ein. Das sollte die Bank nochmals bestätigen. Dann war die Pfändung vom 30.1. beantragt, wohl trotz bereits erlangter Befriedigung.


Wir schicken Vorpfändung und Antrag auf PfÜbB immer gleichzeitig raus, so dass hier tatsächlich sowas passieren kann.

Zitat (von Eidechse):
Ich habe so meine Zweifel, ob überhaupt auf die Vorpfändung eine Zahlung an den Gläubiger stattgefunden hat. Wie der Name schon sagt, geht es bei der Vorpfändung nur um die Pfändung. Und die Pfändung ist sozusagen nur die Sicherstellulng. Die Auszahlungsbefugnis wird erst durch den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bewirkt. Die Auszahlungsbefugnis ist die Überweisung.


Stimmt, das Geld wird auf dem Konto gesperrt, kann aber auch - wenn der Kontoinhaber zustimmt - direkt an den Gläubiger überwiesen werden.

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#9
 Von 
fb484367-84
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 9x hilfreich)

Vielen Dank für die vielen Antworten. Also mein Mann war an diesem 26.1. 2018 bei seiner Hausbank und hat die Zahlung veranlasst von der Bank zum Gläubiger .Auf dem Kontoauszug der Sparkasse steht darunter auch Vollzahlung. Gehen wir davon aus das sich beides überschneidet so sollte man bei REAL Solution bzw. Kodiak Rechtsanwaltsgesellschaft darauf achten ob es einen Geldeingang gab. Unser Vorgehen wird wie folgt sein: Am MOntag nochmal zur Sparkasse,denn die Auskunft war meinem Mann zu unzureichend und per E-Mail vorab die Gläubigerfirma mit allem relevanten Informationen versorgen und den Vollstreckungstitel verlangen.Und eben mit Ihnen telefonieren. Natürrlich wissen wir was falsch gelaufen ist ,aber ganz ehrlich wir werden kein zweites Mal zahlen sorry. Und von Vorpfändung hatten wir beide nie etwas gehört. Oder sollten wir anders reagieren? Zum Beispiel mit der Vollstreckungsabwehrklage?

LG Martina

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#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Bedenken SIe dabei, dass noch Kosten für die Zustellungen hinzukommen.

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#11
 Von 
fb484367-84
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 9x hilfreich)

ja das sehe ich schon aber nicht noch mal die komplette Summe von fast 500 euro,denn saorry das Geld wurde überwiesen....

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#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von fb484367-84):
ja das sehe ich schon aber nicht noch mal die komplette Summe von fast 500 euro,denn saorry das Geld wurde überwiesen....

Nein, lediglich die Kosten für die Zustellung. Viel Erfolg

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
fb484367-84
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo,

So die Kanzlei sagt sie könne erst nach Prüfung ein Fax senden an die Sparkasse und die Sparkasse sagt ohne das Fax können sie kein Konto öffnen.Das geht jetzt so seit Montag. Das Geld ist natürlich angekommen.

LG und schönes WOchenende

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Dann drohe der Kanzlei mit einer Vollstreckungsabwehrklage, wenn sie nicht binnen X Tagen das Konto freigibt. Schriftlich per Fax am Besten.

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#15
 Von 
fb484367-84
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 9x hilfreich)

hat mein Mann gemacht das Fax ging auch raus an die Bank aber da kam nix an.....ich bin dafür das mein Mann am Montag zu Gericht geht sich dort informiert und es da klären lässt ,denn auch der GV hat keine Nummer zum Klären nur eine Postfachadresse....Ich weiß ja das der Fehler der Nichtzahlung bei uns liegt....aber das ist jetzt schon irgendwie dreist.....

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Der Gerichtsvollzieher kann da nix machen, er war nur zustellendes Organ.

Gehen Sie am Montag sofort zum Gericht, nehmen Sie den PfüB mit und auch den Zahlungsbeleg (Original), der Rechtspfleger dort wird Ihnen weiter helfen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
fb484367-84
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 9x hilfreich)

sehe ich genauso.....
Ich danke für die Hilfe ,denn mal ganz ehrlich alle anderen Zahlungen bleiben auch auf der Strecke.Was ich als sehr irritierend empfinde ,ist das man nach der 1.Pfändung seitens der Bank das Konto geöffnet hat dies nun aber nur noch mit dem Hinweis es müsse eine Bestätigung her und er nicht einmal Geld abheben kann am Schalter

Lg Tina

2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
das Fax ging auch raus an die Bank

Wieso an die Bank? Das gehört an den Gläubiger-Anwalt...

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2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
fb484367-84
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 9x hilfreich)

vom Gläubiger an die Bank,denn die Bank sagt keine Öffnung ohne Nachweis das bezahlt ist vom Gläubiger ,die auf der Bank haben dies zwar vollumfänglich überwiesen ,aber das reicht halt nicht.Der Gläubiger hat bestätigt am Telefon alles wurde bezahlt....aber das braucht die Bank schriftlich. Ich weiß ja auch nicht was dies soll. Seit Montag letzter Woche sind wir das am klären....Bank wie auch Gläubiger sagen ist doch bezahlt...ich weiß es widerspricht sich ,aber ich finde den Fehler nicht

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von fb484367-84):
Bank wie auch Gläubiger sagen ist doch bezahlt...ich weiß es widerspricht sich ,aber ich finde den Fehler nicht


Man braucht es halt schriftlich, das gesprochene Wort ist nichts wert.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Es ist kein Fehler,

es ist nur eine Frage der (Bearbeitungs-)Zeit.

Ihr habt es eilig, alle anderen Beteiligten nicht. Für die ist es ein normaler Geschäftsvorgang.

Aber wenn der Gläubiger die Befriedigung der Forderung gegenüber der Bank bereits erklärt hat, wird auch die Bank das Konto wieder freigeben.

Wieso ist das Konto überhaupt gesperrt? Ein PFÜ bedeutet doch nicht zwangläufig Kontosperrung.

Berry

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#22
 Von 
fb484367-84
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 9x hilfreich)

es gab ein Vorpfändung und da hat es die Bank eben gesperrt. Dann habe wir eben wie gesagt noch im Rahmen der Vorpfändung alles bezahlt.Das Konto wurde geöffnet und dann kam die Pfändung eben nochmal.Das heisst mein Mann kan weder Geld abheben noch Überweisungen tätigen.Die Bank wiederum sagt es wäre kein Fax gekommen.Der Gläubiger sagt Fax ist abgeschickt. Und wir haben einen Kontoauszug aus dem klar ersichtlich ist das das Geld bezahlt wurde ,eben an jenem 26.1.2018 von dem Konto abgebucht,das ganze veranlasst von der Bank bei der mein Mann auch Kunde ist . Natürlich liegt es jedem fern das Konto freizuschalten,nur eben meinem Mann nicht....aber der kommt nicht weiter weil alle sagen nicht unser Problem. Und das Konto war nochmals schon bei eingegangener Vorpfändung dicht,nach Überweisung des vollen Betrags freigeschaltet um nach eingegangener Pfändung wieder gesperrt zu werden. Es ist wohl normal bei Vorpfändung alles zu sperren.....eine Leistung der Sparkasse was ich nicht verstehe ist das die gleiche Banke die die Vorpfändung bekommen hat und das komplette Geld überwiesen hat nun die nochmalige Pfändung wieder zu lässt.Ich verstehe das alles nicht wirklich.Und ja es ist der gleiche Vorgang ,der gleiche Gläubiger ....alles das selbe...

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#23
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von fb484367-84):
Es ist wohl normal bei Vorpfändung alles zu sperren.


Keineswegs, nur in Höhe des Pfändungsbetrages und ggf. der Kosten.

Zitat (von fb484367-84):
was ich nicht verstehe ist das die gleiche Banke die die Vorpfändung bekommen hat und das komplette Geld überwiesen hat nun die nochmalige Pfändung wieder zu lässt.


Der Drittschuldner hat da überhaupt keinen Entscheidungsspielraum. Die Bank ist auch der falsche Ansprechpartner.
Der bereits befriedigte Gläubiger muss die Erledigung erklären.

Hat er ja wohl auch, nur scheint dessen Vorabmitteilung per Fax bei der Bank nicht angekommen zu sein.

Dein Mann sollte sich an den Gläubiger wenden und diesen bitten, noch einmal die Freigabe per Fax zu erklären.
Oder abwarten, bis der Originalbrief eintrudelt. Ihr seid zu ungeduldig. Lasst dem Gläubiger ein paar Arbeitstage zur Kontoprüfung und Bestätigung Zeit, dann löst es sich von selbst in Wohlgefallen auf.

Ihr seid, bevor es zur Pfändung gekommen ist, eurer Zahlungspflicht über einen längeren Zeitraum nicht nachgekommen und erwartet jetzt, dass sich der Gläubiger und sogar die unbeteiligte Bank vorab um die Probleme kümmern?
Die Motivation für eine bevorzugte Bearbeitung dürfte gegen Null tendieren.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
dass sich der Gläubiger und sogar die unbeteiligte Bank vorab um die Probleme kümmern?

Lies nochmal den Ausgangsbeitrag und schaue auf das Datum, was dir er Kalender heute anzeigt. Wie du sehen wirst, sind mittlerweile mindestens rund zwei Wochen vergangen.

Von bevorzugter Bearbeitung kann keine Rede sein.

Zitat:
Das heisst mein Mann kan weder Geld abheben noch Überweisungen tätigen.Die Bank wiederum sagt es wäre kein Fax gekommen.Der Gläubiger sagt Fax ist abgeschickt.

Die Frage ist nun, wer von beiden lügt. Ich würde mir die Aussage der Bank schriftlich geben lassen und damit eine Vollstreckungsabwehrklage mit Antrags auf einstweilige Anordnung zur Aufhebung der Pfändung beantragen. Dafür ggf. einen Anwalt hinzu ziehen. Schrieb ich schon ganz zu Beginn.

Signatur:

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#25
 Von 
fb484367-84
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 9x hilfreich)

Also gestern beim Amtsgericht gewesen....das Amtsgericht sah sich alles an ,sah gleiche Aktenzeichen schickte ein Fax an Bank und Gläubiger. Darin steht das Forderung bis auf 22,11 erledigt sind diese geringe Summe ist dem zweiten PfÜB geschuldet und wir würden Ihn gerne überweisen.Seit der Threaderstellung haben wir versucht was uins unserer Macht steht....sorry ,aber weder Bank noch Gläubiger kann uns weiter helfen wenn ein nein mittlerweil 4 Faxe nicht ankommen....also mal im Ernst das ist eine dreiste Bearbeitung einer Sparkasse bei der mein Mann seit 25 Jahren isz.Auch der Rechtshelfer begreift nicht das Kontoführende Bank die die Überweisung an den Gläubiger getätigt hat es nicht hin bekommt das mein Mann Geld bekommt und wir reden nicht von ein bischen....
Auch diie Gläubiger Kanzlei ist mittlerweile angepisst.....weil sie ständig Etwas schicken müssen nur weil die Sparkasse sagt haben wir nicht bekommen....und meine Mann war bei der Faxübersendung des Amtsgerichtes an die Bank dabei...sie wollen bzw. können kein Konto aufmachen um den Betrag extern zu lagernund sie können keine Auszahlung vornehmen weil die Pfändung drauf ist die solange wie nichts von dem Gläubiger kommt machen,aber der Gläubiger hat ja geschickt....auch schon schriftlich....hoffe das der Brief morgen der Bank vorliegt



-- Editiert von fb484367-84 am 27.02.2018 11:32

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#26
 Von 
fb484367-84
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 9x hilfreich)

nachtrag .....Bank sagt nochmal an den Gläubiger zahlen und Konto wird geöffnet....gerade wurde Klage gegen Bank und Gläubiger gestellt wegen der ganze Sache und es wurde uns geraten Anzeige wegen Erpressung zu erstatten,denn genau das ist es ...Erpressung...denn der Satz der Filialleitung war überweisen sie nochmal dann öffnen wir ihr Konto und dann sehen sie zu wie sie ihr geld wieder bekommen

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Anzeige wird im Sande verlaufen, aber gut es befriedigt die Emotionen.

Ich wäre interessiert am Fortgang der Gechichte, also gerne hin und wieder mal berichten.

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
es wurde uns geraten Anzeige wegen Erpressung zu erstatten

Vom Rechtspfleger bei Gericht nehme ich an?
Erpressung ist es IMHO nicht. Vermutlich eher Nötigung. Gerade auch zusammen mit dem Verschwindenlassen von Briefen.
Deutlich wirksamer wäre da vermutlich eine Beschwerde bei der BaFin als eine Anzeige. Aber mal sehen, was bei raus kommt.

-- Editiert von mepeisen am 27.02.2018 18:06

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0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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