Guten Tag,
in Februar 2011 wurde mein ALG 1 (ca. 1.230 EUR) mittels Vorpfändung "gesperrt" (es kamen nur 500.-EUR zur Auszahlung an mich).
Im darauf folgenden Monat März kam es wieder in voller Höhe zur Auszahlung und ab Juni 2011 abzgl. des pfändbaren Betrages von ca. 170.-EUR. Der Bezug von ALG 1 endete Mitte September 2011 und ich beziehe seitdem im Anschluß ALG 2.
Ende Februar diesen Jahres setzte mich die Arbeitsagentur in Kenntnis, dass sie dem Gläubiger (der wohl angefragt hatte) mitgeteilt hat, dass ich kein ALG 1 mehr beziehe und deshalb auch keine Zahlung mehr erfolge.
Soweit so klar.
Der Gläubuger hat trotz eines bestehenden Titels (s.o.) nun ein Inkassobüro beauftragt den Rest einzuteiben. Daraufhin habe ich die Arbeitsagentur zwecks Aufstellung der geleisteten Zahlungen angeschrieben und eine entsprechende Auflistung erhalten.
Nun zu meiner eigentlichen Frage:
Nirgends tauchen die vorgepfändeten ca. 730 EUR aus Februar 2011 auf. Weder das diese dem Gläubiger überwiesen wurden, noch sind sie nachweislich in irgendeiner Form an mich ausgezahlt worden.
Wo ist also das vorgepfändete Geld geblieben, welches ich natürlich zur Begleichnung der Restschuld dringend benötige. Die Arbeitsagentur müsste mir doch diesen Betrag nachträglich auszahlen, da dieser ja offensichtlich nicht an den Gläubiger ging und mir somit vorenthalten wurde!?!
Hoffentlich habe ich mich verständlich ausgedrückt !!
Vielen Dank
madmaki
Nachtrag:
Habe die Arbeitsagentur zwecks Klärung des Verbleibs angeschrieben. Nur, gibt es irgendwelche Fristen beim Zurückfordern, zumal ich erst jetzt Kenntnis davon erhalten habe ??
-- Editiert madmaki am 01.04.2012 10:49
-- Editiert madmaki am 01.04.2012 10:49
-- Editiert madmaki am 01.04.2012 10:52
-- Editiert madmaki am 01.04.2012 11:00
-- Editiert madmaki am 01.04.2012 11:03
Vorpfändung von ALG1 - wo ist das Geld geblieben ?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo,
hier wurde offensichtlich die Vorpfändung sehr großzügig ausgelegt...
Im März/April und Mai wurden offensichtlich die Pfändungsbeträge mit dem Februar verrechnet!
Wenn diese 730,-€ tatsächlich nirgendwo als Gutschrift auftauchen (also auch nicht als Zahlungen von März bis Mai) wäre hier ein Anwalt von Nöten der sich die Unterlagen genau Anschaut, damit die Forderung entsprechend korrigiert wird!
Die Vorpfändung ist lediglich ein vorläufiges Zahlungsverbot und berechtigt noch nicht zur Einziehung des nur vorläufig gepfändeten Geldbetrages. Der Gläubiger muss innerhalb eines Monats eine vollwertige Pfändung und ggf. Überweisung der Geldforderung bewirken, andernfalls erlischt das vorläufige Zahlungsverbot.
Wenn der Gläubiger die vollwertige Pfändung binnen dieser Frist nachgeholt hat, konnte er auch für den Monat Februar noch die Auszahlung des die Pfändungsfreigrenze übersteigenden Betrages verlangen(Pfändungsfreigrenzen für 2011 nachschlagen). Wie Sie bereits festgestellt haben, wurde jedoch ein höherer Betrag einbehalten. Das scheint tatsächlich unberechtigt zu sein. Da sollten Sie dranbleiben.
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Vielen Dank für die Antworten.
Der Fehler lag tatsächlich bei der Arbeitsagentur, die mir mittlerweile das irrtümlich einbehaltene ALG I ausgezahlt hat.
Ein unerwartet warmer Regen :-)
Laut Auskunft der Arbeitsagentur wurde versäumt die Sperre aus dem System zu nehmen.
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