Hallo zusammen,
im Internet gibt es einige Webeanzeigen von Anwälten. Aktuell habe ich ein Angebot von einem „Internet Anwalt" über 1600 € für die Lösung meines Insolvenzeintrages bei der Schufa (Insolvenz ist abgeschlossen, nun kommt die 3 Jahresfrist). Ich bin GF einer gut laufenden GmbH und der negative Eintrag schadet meiner GmbH. Hier gibt es wohl 2 Ansätze, der eine geht in richtig DSGVO und das Recht auf vergessen. Das andere ist die Schädigung der GmbH durch die Schufa aufgrund des Eintrages.
Auf der anderen Seite lese ich immer wieder, dass es kaum erfolgreiche Löschungen dieser Einträge gibt.
Hat hier jemand schon Erfahrungen gesammelt? Ist das überhaupt möglich?
Vielen Dank
Japa
Vorzeitige Löschung Schufa nach Insolvenz nach DSGVO
1. September 2020
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Frage vom 1. September 2020 | 15:05
Von
Status: Beginner (62 Beiträge, 10x hilfreich)
Vorzeitige Löschung Schufa nach Insolvenz nach DSGVO
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 1. September 2020 | 17:37
Von
Status: Unbeschreiblich (119490 Beiträge, 39732x hilfreich)
ZitatIst das überhaupt möglich? :
Ausschließen kann man es nicht.
ZitatAktuell habe ich ein Angebot von einem „Internet Anwalt" über 1600 € für die Lösung meines Insolvenzeintrages bei der Schufa :
Eventuell noch mal lesen - er bietet wohl nur den "Versuch" an ...
ZitatDSGVO und das Recht auf vergessen. Das andere ist die Schädigung der GmbH durch die Schufa aufgrund des Eintrages. :
Bisher hat da wohl immer der Schutz künftiger Vertragspartner als ranghöheres berechtigtes Interesse obsiegt.
#2
Antwort vom 2. September 2020 | 15:02
Von
Status: Beginner (62 Beiträge, 10x hilfreich)
Zitat:Bisher hat da wohl immer der Schutz künftiger Vertragspartner als ranghöheres berechtigtes Interesse obsiegt.
Also ist es wohl rausgeschmissenes Geld hier einen Anwalt zu beauftragen. Hier habe ich eine weiteres Angebot, wobei ich es schon komisch finde, die Rechtschutz anzufragen, eigentlich ist doch schon von vornherein klar das die das nicht übernehmen, vielleicht nur ein Lockangebot?
Zitat:
Sie hatten uns wegen einer Beratung zur Löschung von Schufa-Einträgen angeschrieben.
Unserer rechtlichen Auffassung nach gibt es mit der neuen EU-DSGVO die Möglichkeit, Einträge über die Erteilung der Restschuldbefreiung sowie bereits erledigte Einträge mit einer entsprechenden rechtlichen Begründung sowie ggf. der Darstellung eines besonders schutzwürdigen Interesses an der Löschung schon vor Ablauf der 3-Jahres-Frist löschen zu lassen. Dies ist in anderen Fälle bereits mehrfach gelungen. Auch können wir klären, ob die Einträge seinerzeit unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen erfolgt sind.
Wenn wir für Sie tätig werden sollen, füllen Sie bitte den sich im Anhang befindlichen Mandatsaufnahmebogen aus, unterschreiben ihn zusammen mit der Vollmacht und senden die Unterlagen samt einer Kopie Ihrer Schufa-Auskunft (soweit vorhanden) an uns zurück.
Nach Übersendung der Unterlagen werden wir vorab kostenfrei und unverbindlich klären, ob Ihre Versicherung unsere gesetzlichen Gebühren übernehmen würde und danach die Schufa anschreiben. Sollte weder Erwarten keine Übernahme erfolgen, können Sie sich entscheiden, ob wir die Schufa für ein pauschales Honorar in Höhe von 600,00 Euro dennoch anschreiben oder die Angelegenheit kostenneutral beenden sollen.
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#3
Antwort vom 2. September 2020 | 17:13
Von
Status: Master (4535 Beiträge, 545x hilfreich)
Nun ja, der rechtlichen Auffassung des Anwalts muss sich das Gericht nicht anschließen ... wird es wohl auch nicht.
#4
Antwort vom 2. September 2020 | 19:29
Von
Status: Unbeschreiblich (119490 Beiträge, 39732x hilfreich)
ZitatUnserer rechtlichen Auffassung nach :
= Wir haben eine Meinung (und versuchen Schufa und Gericht davon zu überzeugen)
ZitatDies ist in anderen Fälle bereits mehrfach gelungen. :
= Wir hatten damit auch schon mal Erfolg.
Ob man diese Referenzkunden wohl für Nachfragen benennen mag?
#5
Antwort vom 3. September 2020 | 11:36
Von
Status: Beginner (62 Beiträge, 10x hilfreich)
Ok, also lohnt sich wahrscheinlich die Investion in einen Anwalt nicht.
#6
Antwort vom 3. September 2020 | 12:12
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
ZitatOk, also lohnt sich wahrscheinlich die Investion in einen Anwalt nicht. :
das kann Dir keiner sagen da es absolut auf den Einzelfall ankommt - steht aber auch im Anwaltstext.
Aber der Anwalt schreibt doch auch, dass Du bevor Kosten anfallen nochmals entscheiden kannst.
Berry
#7
Antwort vom 25. August 2021 | 21:38
Von
Status: Beginner (62 Beiträge, 10x hilfreich)
Nur zur Info, ich wurde nicht vorher gefragt, es kam einfach eine Rechnung, es wurde ein Standart Text zur Schufa geschickt, der mit einem Standart Text der Schufa abgelehnt wurde.
Viele Grüße
#8
Antwort vom 25. August 2021 | 21:45
Von
Status: Unbeschreiblich (119490 Beiträge, 39732x hilfreich)
Zitatich wurde nicht vorher gefragt, es kam einfach eine Rechnung, :
Keine Ahnung was man damit sagen möchte ...
#9
Antwort vom 26. August 2021 | 13:00
Von
Status: Student (2112 Beiträge, 734x hilfreich)
ZitatKeine Ahnung was man damit sagen möchte ... :
japa123 teilt uns lobenswerterweise mit, wie es weiter gegangen ist.
Offenbar hat er doch den Anwalt beauftragt, der hat die Rechtschutzversicherung angeschrieben.
Die hat wegen mangelnder Erfolgsaussichten oder warum auch immer eine Kostenübernahme abgelehnt.
Dann hätte japa123 eigentlich noch einmal gefragt werden sollen, ob er ein Schreiben an die Schufa möchte.
Dieses ist nicht gekommen, sondern der Anwalt hat sofort ein Standardschreiben an die Schufa geschickt, welches diese ebenso standardmäßig beantwortet bzw. abgelehnt hat.
Ich würde die Rechnung nicht zahlen und auf die fehlende Zustimmung zu weiteren Maßnahmen hinweisen.
#10
Antwort vom 26. August 2021 | 15:09
Von
Status: Unbeschreiblich (119490 Beiträge, 39732x hilfreich)
Zitatjapa123 teilt uns lobenswerterweise mit, wie es weiter gegangen ist. :
Lobeswert wäre es gewesen in verständlicher Form statt im unverständlichn lückenhaften Telegramstil.
ZitatOffenbar hat er :
Nö, eventuell, vermutlich oder auch ganz anders ...
ZitatIch würde die Rechnung nicht zahlen und auf die fehlende Zustimmung zu weiteren Maßnahmen hinweisen. :
Vorher sollte man sich allerdings nochmals die vertraglichen Vereinbarungen durchlesen. Denn regelmäßig findet sich dort, das man da nicht mehr gefragt werden muss. Und dann wirds richtig teuer.
#11
Antwort vom 27. August 2021 | 06:50
Von
Status: Student (2112 Beiträge, 734x hilfreich)
ZitatLobeswert wäre es gewesen in verständlicher Form statt im unverständlichn lückenhaften Telegramstil. :
Wenn man sich die Mühe macht den Thread durchzulesen ist die Antwort IMO durchaus verständlich.
ZitatNö :
Doch.
ZitatVorher sollte man sich allerdings nochmals die vertraglichen Vereinbarungen durchlesen. :
ZitatNach Übersendung der Unterlagen werden wir vorab kostenfrei und unverbindlich klären, ob Ihre Versicherung unsere gesetzlichen Gebühren übernehmen würde und danach die Schufa anschreiben. Sollte weder Erwarten keine Übernahme erfolgen, können Sie sich entscheiden, ob wir die Schufa für ein pauschales Honorar in Höhe von 600,00 Euro dennoch anschreiben oder die Angelegenheit kostenneutral beenden sollen. :
#12
Antwort vom 27. August 2021 | 10:57
Von
Status: Unbeschreiblich (119490 Beiträge, 39732x hilfreich)
ZitatZitat (von japa123): :
Nach Übersendung der Unterlagen werden wir
Ja und? Wer weis was danach noch alles vereinbart wurde?
Der Tellerrand ist nicht immer das Ende ...
#13
Antwort vom 28. August 2021 | 15:26
Von
Status: Master (4535 Beiträge, 545x hilfreich)
Müsst ihr halt warten, bis das - was geschah und wer es eingefädelt hat - gelöst ist.
Und jetzt?
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