Was kommt nach Mahnbescheid

20. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
Limmer
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 2x hilfreich)
Was kommt nach Mahnbescheid

Was geschieht wenn 5 Leute aus einer Erbengemeinschaft 2500 Euro an ein Warenhaus schulden. Sie zahlen nicht. Es ergeht wahrscheinlich dann 5 mal Mahnbescheid. Einer widerspricht seinem Mahnbescheid. Werden dann die anderen vier vollstreckt und der fünfte kommt davon ? Oder wie muss man sich das vorstellen. Klappert der Gerichtsvollzieher einen nach dem anderen ab und wenn er seine 2500 Euro zusammen hat dann lässt er die anderen in Ruhe?

Hab damit keine Erfahrung.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Mit einem Mahnbescheid kommt kein Gerichtsvollzieher, sondern mit einem Vollstreckungsbescheid. Außerdem könnte das Warenhaus sich auch nur EINEN Erben aussuchen und den gesamten Betrag bei diesem geltend machen. Dieser EINE Erbe könnte dann im Wege des Regresses bei den weiteren 4 Erben die anteiligen Beiträge geltend machen.

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#2
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

quote:
EINEN Erben aussuchen und den gesamten Betrag bei diesem geltend machen. Dieser EINE Erbe könnte dann im Wege des Regresses bei den weiteren 4 Erben die anteiligen Beiträge geltend machen.


Ob dieser eine Weg für den Gläubiger der richtige und sichere ist?
Zweifel sind erlaubt..
Effizienter wäre es, die Schuldner als Gesamtschuldner in Anspruch zu nehmen, um damit auf jeden von ihnen Zugriff haben zu können.


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#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Ich würde als Gläubiger auch keinen Mahnbescheid beantragen, sondern alle Erben - wie bereits ausgeführt - als Gesamtschuldner verklagen.

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#4
 Von 
Limmer
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 2x hilfreich)

Erst mal danke für die Antworten. Was heist das jetzt ? Ich bekomme noch 2 -3 Schreiben zur Zahlungsaufforderung und dann kommt der GV ?? Hab da echt keine Ahnung wie sowas abläuft. Es soll ein Titel seit 1982 bestehen.

gruss

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#5
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Der Titel aus 1982 kann ja nicht gegen Sie od. die anderen Miterben bestehen!

Warum schlagen Sie das Erbe nicht einfach aus (muss aber binnen 6 Wochen nach Kenntnis erfolgen bzw. erfolgt sein, und notariell od. zu Protokoll der Geschäftsstelle des zuständigen Nachlassgerichtes)?

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#6
 Von 
Limmer
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja das würde ich jetzt auch tun aber ich habs bereits seit einem halben Jahr angenommen wusste nichts von den Schulden.Titel besteht natürlich bis jetzt gegen den Beerbten aber ich schätze die werden gegen uns nun auch einen erwirken könnnen oder ???

gruss

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#7
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Das ist richtig. Ich gehe mal davon aus, dass man Sie und die anderen Miterben vorher anschreiben wird, bevor man Zwangsmaßnahmen ergreift.

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