Was wenn ein Arbeitgeber einem Schuldner vor einer Lohnpfändung hilft?

1. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Ludig11
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
Was wenn ein Arbeitgeber einem Schuldner vor einer Lohnpfändung hilft?

Hallo, einmal angenommen ein Unterhaltsschuldner erhält aufgrund hoher Unterhaltsschulden für ein Kind eine Konten- und Lohnpfändung.

Nun kam heraus, dass der Schuldner seine Stunden so legt, dass er ein unpfändbares Einkommen hat. Man hat herausgefunden, dass er mit seinem Arbeitgeber sehr gut auskommt und dieser ihm ermöglicht viele Stunden in Nacht- und Sonntagsschichten legen lässt, sodass er ein normales Gehalt erzielt und das pfändbare Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegt.

Liegt hier in irgendeiner Art und Weise ein Regelverstoß durch den Arbeitgeber vor?

Auf den Pfändungsbeschluss hat der Arbeitgeber nicht reagiert und auch nach der 14-Tagesfrist keine Drittschuldnerauskunft übersandt. Inzwischen sind weitere 6 Monate vergangen.

Kent sich zu dieser Lage jemand etwas aus?
LG Ludig11

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17 Antworten
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#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Ich versteh nicht wirklich, worauf Du hinaus willst.

Natürlich bleibt es dem Arbeitnehmer unbenommen mit seinem Arbeitgeber Vereinbarungen über die zu leistende Arbeit und auch die Arbeitszeit zu treffen.

Zitat (von Ludig11):
Nun kam heraus, dass der Schuldner seine Stunden so legt, dass er ein unpfändbares Einkommen hat.
Durch eine Verringerung der zu leistenden Stunden wäre das denkbar, aber doch nicht durch eine Verlegung.

Zitat (von Ludig11):
Man hat herausgefunden, dass sein Arbeitgeber ihm ermöglicht viele Stunden in Nacht- und Sonntagsschichten zu legen

Finde ich sehr löblich vom Arbeitgeber, da es für Nacht und Sonntagsschichten doch wohl mehr Geld gibt.

Zitat (von Ludig11):
sodass er ein normales Gehalt erzielt und das pfändbare Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegt.
die Schlussfolgerung wäre zu erklären.

Zitat:
Auf den Pfändungsbeschluss hat der Arbeitgeber nicht reagiert und auch nach der 14-Tagesfrist keine Drittschuldnerauskunft übersandt. Inzwischen sind weitere 6 Monate vergangen.
Hier fehlt etwas mehr Hintergrundinformation - Information was bisher so gelaufen ist aber bitte sehr konkret und nicht so allgemein wie bisher.

Berry

-- Editiert von Sir Berry am 01.11.2018 20:48

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Wenn eine Drittschuldnerauskunft verlangt aber nicht abgegeben wurde, kann man schon mal ganz grundsätzlich auch (gegen den Arbeitgeber) klagen. Ansonsten müsste man sich bei Gericht melden und eine Senkung des Freibetrages verlangen. Dazu sollte man stichhaltige Beweise haben und eine gewisse Hoffnung, dass das Gericht der Behauptung folgt, dass es hier wohl um einen Versuch geht, gezielt die Pfändungen zu umgehen.

Man könnte auch als "Nebelkerze" mal Strafanzeige erstatten gegen den Schuldner und gegen den Arbeitgeber wegen Beihilfe. Wenn das so stimmt wie vermutet, könnte das eine Vollstreckungsvereitelung sein.

Allerdings:

Zitat:
Natürlich bleibt es dem Arbeitnehmer unbenommen mit seinem Arbeitgeber Vereinbarungen über die zu leistende Arbeit und auch die Arbeitszeit zu treffen.

Da stimme ich zu und das wiegt bei der Gesamtbeurteilung durchaus etwas. Ob man also mit seiner Argumentation landet, das vermag ich nicht zu sagen. Eventuell findet man ähnliche Fälle und Hinweise, wie die ausgegangen sind. Die Idee ist wiederum auch nicht so "speziell".

Achja: Wieso nicht Unterhaltsvorschuss und dann dem Jugendamt mit entsprechenden Hinweisen, was vermutlich ablief, die Arbeit überlassen?

-- Editiert von mepeisen am 01.11.2018 21:06

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ludig11
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Durch eine Verringerung der zu leistenden Stunden wäre das denkbar, aber doch nicht durch eine Verlegung.

Ja richtig. Das stimmt. Angenommen wird, dass der behaltene Mehraufwand an unpfändbaren Zuschlägen an Stunden verringert wird, welche pfändbar wären. Dann wird wohl dem Schuldner ein ganz normaler Lohn ausbezahlt, wovon einer der Teil des schon durch das Gericht gesenkten Freibetrages ist und der andere Teil der unpfändbaren Zuschläge.

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von Ludig11):
sodass er ein normales Gehalt erzielt und das pfändbare Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegt.
die Schlussfolgerung wäre zu erklären.

siehe oben

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von Ludig11):
Auf den Pfändungsbeschluss hat der Arbeitgeber nicht reagiert und auch nach der 14-Tagesfrist keine Drittschuldnerauskunft übersandt. Inzwischen sind weitere 6 Monate vergangen.
Hier fehlt etwas mehr Hintergrundinformation - Information was bisher so gelaufen ist aber bitte sehr konkret und nicht so allgemein wie bisher.

Durch eine Vermögensauskunft hat man den neuen Arbeitgeber (mit Arbeitsvertrag von 900,-Euro Netto) des Schuldners herausbekommen und kurz darauf mit einen PfÜB über den Lohn angeschrieben. (Zuvor wurde eine Vorpfändung durch den Gerichtsvollzieher versandt).
Der Arbeitgeber hat sich bis dato nicht ein einziges Mal geäußert, obwohl die Drittschuldnerauskunft verlangt wurde. Selbst nach Ablauf der Frist hat man den Arbeitgeber in Verzug gesetzt und mit dem Schritt einer Drittschuldnerklage gedroht.

Zitat (von mepeisen):
Man könnte auch als "Nebelkerze" mal Strafanzeige erstatten gegen den Schuldner und gegen den Arbeitgeber wegen Beihilfe. Wenn das so stimmt wie vermutet, könnte das eine Vollstreckungsvereitelung sein.

Eine Anzeige zur Unterhaltspflichtverletzung steht laut Staatsanwaltschaft kurz vor dem Verfahren. Gegen Arbeigeber wurde noch nichts unternommen.

Zitat (von mepeisen):
Achja: Wieso nicht Unterhaltsvorschuss und dann dem Jugendamt mit entsprechenden Hinweisen, was vermutlich ablief, die Arbeit überlassen?

Neu verheiratet und deshalb keinen Anspruch.

Aktuell wird überlegt auch die Lohnnachweise, Einkommenssteuerbescheid etc. vom Schuldner einzuklagen, da er auf diverse Auskunftsgesuche nie reagiert hat. Dann bekäme man evtl etwas Licht ins Dunkel.
Es wird auch vermutet, dass die Taktik de Stundenverringerung zusamen mit einem schwarz ausbezahltem Lohn kombiniert wird. Denn durch Chats konnte man mehrfach in Erfahrung bringen, dass der Schuldner Vollzeit arbeitet. Auch ist so ein Spiel durchgedrungen, dass der Arbeitgeber de Schuldner einen Firmenwagen gibt, wobei ein Teil einbehaltenen Lohnes für eine Finanzierung als Kauf des Wagens sein könnte.
So in etwa hat der Schuldner dies in einem Online-Chat umschrieben, dass man nur zu diesem Schluss kommen kann, da bisher vom Lohn keine Auskehrungen aufgetreten sind.

-- Editiert von Ludig11 am 01.11.2018 22:33

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Es wird auch vermutet, dass die Taktik de Stundenverringerung zusamen mit einem schwarz ausbezahltem Lohn kombiniert wird.

Mag sein, das muss man aber auch irgendwie beweisen können. Ob die Chats ausreichen. Nun, das sollte man der Staatsanwaltschaft mitteilen und vielleicht parallel dem Zoll. https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Arbeit/Fragen-Antworten/_functions/frage_4.html?faqCalledDoc=289224

Zitat:
Auch ist so ein Spiel durchgedrungen, dass der Arbeitgeber de Schuldner einen Firmenwagen gibt, wobei ein Teil einbehaltenen Lohnes für eine Finanzierung als Kauf des Wagens sein könnte.

Auch dafür sollte man Beweise bekommen. Wenn dem so wäre, steht auch eine falsche Vermögensauskunft im Raum, wenn ich dich richtig verstehe. Die nächste Straftat.

Wie so oft könnte es aber auch sein, dass man hier manche Dinge falsch interpretiert. Dessen sollte man sich klar sein. Klar, die Vermutung ist wohl hoch, dass da etwas nicht stimmt, gerade wenn die Drittschuldnerauskunft verweigert wird. Da offenbar schon etwas Strafrechtliches in Arbeit ist, würde ich den Arbeitgeber nun wegen der verweigerten Auskunft verklagen und in dem Zug sämtliche Lohn unterlagen u.ä. einklagen zur Prüfung der Korrektheit der (nicht erfolgten) Auskehrungen. Vielleicht kommt alleine da schon zutage, dass der Arbeitgeber etwas hätte auskehren müssen.

P.S.: Wäre für den Arbeitgeber und Schuldner natürlich blöd, würde das wirklich ein Wagen als Vermögen sein, den der Schuldner per Arbeitgeberdarlehen bekommen hat und würde man diesen pfänden. Wenn die Beweise stichhaltig sind, könnte man einen GV anweisen, diesen zu pfänden und es auf einen Drittwiderspruchsklage ankommen lassen. Wer weiß, ob es die dann gibt, wenn die gemauschelt haben. Aber das ist halt wackelig.

-- Editiert von mepeisen am 02.11.2018 06:39

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Ludig11):
Es wird auch vermutet, dass die Taktik de Stundenverringerung zusamen mit einem schwarz ausbezahltem Lohn kombiniert wird.


Und damit ist der Drops gelutscht. Alles Vermutungen nichts kann nachgewiesen werden.

Der Sache mit den angeblichen Darlegungen per Chat würde ich jetzt keine hohe Gewichtung zuordnen, dem Firmenwagen auch nicht. Wenn der Schuldner den Wagen für die Arbeit benötigt und die Fa. das finanziert dann ist das halt so.

Man begibt sich selber mit solchen nicht nachweisbaren Anschuldigungen in die Zone der strafrechtlichen Angreifbarkeit und sollte hier wirklich vorsichtig sein mit Unterstellungen, mag ja sein, dass der Unterhaltsschuldner nix dagegen unternimmt, die Firma der solchen Verhalten unterstellt wird das evtl. nicht so halten.

Tja und dann, was haben Sie dann gewonnen? Der Unterhaltsschuldner verliert seinen Job und Sie haben immer noch kein Geld. Was ist Ihr Ziel?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38386 Beiträge, 13987x hilfreich)

Hier sind AltesHaus und meine WEnigkeit mal wirklich einer Meinung. Ganz klar, ich bin wirklich kein Freund von professionellen Unterhaltsverweigern. Aber, es ist immer brandgefährlich, auf irgendwelche Vermutungen was auch immer aufzubauen. DAnn kommen ganz schnell Gegenanzeigen wegen falscher Versächtigung u.s.w.

Kein Arbeitgeber riskiert dauerhaft sein Gewerbe, nur weil er mit einem Arbeitnehmer gut kann und diesen nach dessem Gusto einsetzt. Das mag mal eine Zeit lang funktionieren, aber das wars dann auch. Es kann ja durchaus sein, dass es den betrieblichen Belangen entgegen kommt, wenn jemand die Nicht-Schokoladenzeiten arbeitet, da ist nichts zu machen. Die Betriebsplanung kann nicht Gegenstand von Eurem privaten Problem sein. Das ist pure Energieverschwendung.

Konzentriere Dich auf den Unterhaltsschuldner. Das macht Sinn. Und manchmal ist es auch sinnvoll, etwa 1-2 Jahre zu warten, dann von vorne anzufangen. Einfach, weil sich dann viele in Sicherheit wiegen. Aber warte mal ab, was das Strafrechtsverfahren bringt, und dann sieht man weiter.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

so richtig transparent ist das Ganze immer noch nicht, was sich auch aus den Antworten der Mitschreiber ableiten lässt.

Zudem scheint mir, dass hier Unterhaltsrückstand und laufender Unterhalt hinsichtlich der Pfändung gedanklich gleichbehandelt werden soll. Das ist aber keineswegs der Fall.

Hinsichtlich des lfd. Unterhalts legt das Gericht unter Berücksichtigung des Arbeitsvertrages einen pfändungsfreien Betrag fest (scheint auch in deinem Fall so zu sein ,

Zitat (von Ludig11):
es schon durch das Gericht gesenkten Freibetrages
).
Erzielt der Schuldner ein steuerpflichtiges Netto, dass den Freibetrag überschreitet, ist der Differenzbetrag bis zur monatlichen U-Schuld auszukehren.

Bleibt darüber hinaus noch etwas übrig, reiht sich der U-Gläubiger hinsichtllich der Altschulden in die Reihe der die Hand aufhaltenden ein, und zwar unter Beachtung seiner Forderungsanmeldung. First in first out. Ein von Dir angesprochenes Arbeitgeberdarlehn wäre möglicherweise älter und hätte insoweit Vorrang.

Zitat (von Ludig11):
Angenommen wird, dass der behaltene Mehraufwand an unpfändbaren Zuschlägen an Stunden verringert wird, welche pfändbar wären. Dann wird wohl dem Schuldner ein ganz normaler Lohn ausbezahlt, wovon einer der Teil des schon durch das Gericht gesenkten Freibetrages ist und der andere Teil der unpfändbaren Zuschläge.
Dies hab ich jetzt absolut nicht verstanden und finde auch keinen Abgleich mit § 850 ZPO samt aller Untertitel.Zumal du eingangs geschrieben hast, er würde mehr Nacht und Sonntagsschichten ableisten, also dafür vermutlich sogar Zuschläge erhalten. Noch passt es für mich nicht.

Zitat (von Ludig11):
Aktuell wird überlegt auch die Lohnnachweise, Einkommenssteuerbescheid etc. vom Schuldner einzuklagen, da er auf diverse Auskunftsgesuche nie reagiert hat. Dann bekäme man evtl etwas Licht ins Dunkel.
Dass hatten wir, wenn ich recht erinnere, schon im anderen Beitrag erörtert. Oder?

Zitat (von Ludig11):
Es wird auch vermutet, dass die Taktik de Stundenverringerung zusamen mit einem schwarz ausbezahltem Lohn kombiniert wird.
Mit Vermutungen lässt sich kein Blumentopf gewinnen.

Zitat (von Ludig11):
Auch ist so ein Spiel durchgedrungen, dass der Arbeitgeber de Schuldner einen Firmenwagen gibt, wobei ein Teil einbehaltenen Lohnes für eine Finanzierung als Kauf des Wagens sein könnte.


Durchaus denkbar, aber eben auch nicht angreifbar, weil zulässig. Wenn es beide schlau gemacht haben, geht der Wagen erst nach vollständiger Bezahlung ins Eigentum des Schuldners über. Der Zugriff wäre bis dahin verwehrt.

Zitat (von Ludig11):
Eine Anzeige zur Unterhaltspflichtverletzung steht laut Staatsanwaltschaft kurz vor dem Verfahren.
Bei einem durch die Vermögensauskunft bereits bekannten Arbeitsvertrag über nur 900 € netto? Hoffentlich wird das nicht zu einem teuren Bumerang (s. § 850 c ZPO ).

Zitat (von Ludig11):
Gegen Arbeigeber wurde noch nichts unternommen.

Dazu hat mepeisen eigentlich alles gesagt.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Hui, wir sind uns alle drei einig :-)

Also zusammengefasst: Niemand von uns kennt die Chats und weiß, wie sehr er sich da verplappert hat, der "professionelle Unterhaltsverweigerer" (mag den Ausdruck irgendwie). Niemand von uns kann sagen, ob genau das, was gemacht wurde, am Ende wirklich so ausgelegt wird, als sei es eine Straftat o.ä., also im Sinne einer Vollstreckungsvereitelung.

Einen Verdacht zu haben und diesen ggf. anzuzeigen, ist das eine. Aber man muss verdammt vorsichtig sein, was man da alles vermutet und ob man selbst nicht zu sehr auf "Rache" sind und deswegen übereifrig ist. Bei allem Verständnis, dass solche Maschen nicht toll sind.

Alles andere, auch wegen Auto und Schwarzarbeit, bedarf sowieso handfester Beweise, sonst geht da gar nichts. Eine Nebelkerze mit Pfändung des Firmenwagens kann nach hinten losgehen. Also finanziell, wenn man dann verliert. Also das sollte man bedenken.

Wie so oft, passt die verweigerte Drittauskunft lediglich ins Bild. In diesem Zusammenhang noch eine Rückfrage: Wie groß ist der Betrieb eigentlich? Sprich: kann die verweigerte Drittauskunft auch damit zu tun haben, dass der Arbeitgeber überfordert ist mit der Situation, weil er das noch nie hatte? Oder ist der Betrieb groß genug bzw. lässt die Lohn-Abrechnungen von einem großen Dienstleister machen, der genau weiß, was er da tut, wenn er die Auskunft verweigert?

Diese Frage sollte man auch mal beantworten. Vielleicht erscheint das dann (hinsichtlich Arbeitgeber) in einem anderen Licht. Macht die Verweigerung nicht besser, aber eventuell fällt dann der Vorsatz und die Böswilligkeit weg, wirklich dem Arbeitnehmer hier bei so einem Manöver aktiv zu helfen und auch noch auf das wackelige Konstrukt einer Schwarzarbeit zu setzen.

-- Editiert von mepeisen am 02.11.2018 17:25

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#9
 Von 
Ludig11
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Hui, wir sind uns alle drei einig :-)

Es ist für mich etwas besonderes, dass hier so geballtes Wissen agiert!

Zitat (von mepeisen):
Also zusammengefasst: Niemand von uns kennt die Chats und weiß, wie sehr er sich da verplappert hat, der "professionelle Unterhaltsverweigerer" (mag den Ausdruck irgendwie). Niemand von uns kann sagen, ob genau das, was gemacht wurde, am Ende wirklich so ausgelegt wird, als sei es eine Straftat o.ä., also im Sinne einer Vollstreckungsvereitelung.

Also bzgl. der Chats hat man "Undercover" herausgefunden (unter Angabe des Namens, eines Fotos, einer Anschrift und der Handynummer durch den Schuldner selbst), dass der Schuldner anders als der Arbeitsvertrag es hergibt, Vollzeit arbeitet. Er äußert sich öfters in den Chats abfällig über seine EX-Frau, an die er Kindesunterhalt zahlen müsste.
Der Schuldner wurde zudem schon für eine falsche Abgabe der Vermögensauskunft mit einem Strafbefehl von 25 Tagessätzen a 20 € verurteilt und hat eine weitere erneut unwahr abgegeben, welche erneut zur Anzeige gebracht wurde. Zu dem Lohn (alter Arbeitgerber) konnte nachweislich kurz vor Pfändungsstart (vor ca. 2 Jahren) durch PfÜB-Auskünfte durch den Gerichtsvollzieher offengelegt werden, dass der Schuldner vor dem PfÜB mind. 1.700 € netto verdiente und danach seinen Lohn knapp über 1.000 € einpendelte.
Zudem konnte nachgeweisen werden, dass der Schuldner grundsätzlich so handelt, dass er Vermögen beiseite schafft, um sich vor Unterhaltszahlungen zu "retten". So hat man aktuell erfolgreich Gelder durch Anfechtung eingeklagt, welches in einem Kostenbeschluss gegen einen nahen Verwandten mündete.
Damit lässt sich anhand einer noch kleinen Historie ablesen, dass der Schuldner alles dafür tun würde, um kein Geld zur unterhaltsberechtigten Kindsmutter abgeben zu müssen.

Zitat (von mepeisen):
Alles andere, auch wegen Auto und Schwarzarbeit, bedarf sowieso handfester Beweise, sonst geht da gar nichts. Eine Nebelkerze mit Pfändung des Firmenwagens kann nach hinten losgehen. Also finanziell, wenn man dann verliert. Also das sollte man bedenken.


Hier wird überlegt, ob man eine Zusammenstellung an Belegen an den Zoll übergeben sollte, wie weiter oben empfohlen wurde. Also wegen der Schwarzarbeit.

Zitat (von mepeisen):
Wie so oft, passt die verweigerte Drittauskunft lediglich ins Bild. In diesem Zusammenhang noch eine Rückfrage: Wie groß ist der Betrieb eigentlich? Sprich: kann die verweigerte Drittauskunft auch damit zu tun haben, dass der Arbeitgeber überfordert ist mit der Situation, weil er das noch nie hatte? Oder ist der Betrieb groß genug bzw. lässt die Lohn-Abrechnungen von einem großen Dienstleister machen, der genau weiß, was er da tut, wenn er die Auskunft verweigert?


Es handelt sich um eine Kette / Unternehmen aus der Sicherheitsbranche. Gebäudeschutz, Wachdienst, Personenschutz etc.

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von Ludig11):
Eine Anzeige zur Unterhaltspflichtverletzung steht laut Staatsanwaltschaft kurz vor dem Verfahren.
Bei einem durch die Vermögensauskunft bereits bekannten Arbeitsvertrag über nur 900 € netto? Hoffentlich wird das nicht zu einem teuren Bumerang (s. § 850 c ZPO ).


Die Unterhaltspflichtverletzung läuft schon seit 3 Jahren. Ca. zu diesem Zeitpunkt verdiente der Schuldner nachweislich ein unterhaltspflichtiges Einkommen. Zusätzlich liegen bei der Staatsanwaltschaft weitere Belege zu anderen Delikten, die der Schuldner nie wahrheitsgetreu angegeben hat, man aber in Folge durch Eigenermittlungen oder durch weitere Drittschuldnerauskünfte und auch einige andere gerichtlich eingeholte widersprüchliche Aussagen aus der Familie erhalten hat.

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#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Tatvorwurf:

Zitat (von Ludig11):
Also bzgl. der Chats hat man "Undercover" herausgefunden (unter Angabe des Namens, eines Fotos, einer Anschrift und der Handynummer durch den Schuldner selbst), dass der Schuldner anders als der Arbeitsvertrag es hergibt, Vollzeit arbeitet. Er äußert sich öfters in den Chats abfällig über seine EX-Frau, an die er Kindesunterhalt zahlen müsste.


Erwiderung:

Man hat nur einen "auf dicke Hose" gemacht um die anderen zu beeindrucken ... wenn das der einzige Beweis ist, ist er nix wert.

Zitat (von Ludig11):
Der Schuldner wurde zudem schon für eine falsche Abgabe der Vermögensauskunft mit einem Strafbefehl von 25 Tagessätzen a 20 € verurteilt und hat eine weitere erneut unwahr abgegeben, welche erneut zur Anzeige gebracht wurde.


Und? 500 EUR so what?

Zitat (von Ludig11):
Zu dem Lohn (alter Arbeitgerber) konnte nachweislich kurz vor Pfändungsstart (vor ca. 2 Jahren) durch PfÜB-Auskünfte durch den Gerichtsvollzieher offengelegt werden, dass der Schuldner vor dem PfÜB mind. 1.700 € netto verdiente und danach seinen Lohn knapp über 1.000 € einpendelte.


Überstunden und diese dann eingestellt?

Zitat (von Ludig11):
Zudem konnte nachgeweisen werden, dass der Schuldner grundsätzlich so handelt, dass er Vermögen beiseite schafft, um sich vor Unterhaltszahlungen zu "retten". So hat man aktuell erfolgreich Gelder durch Anfechtung eingeklagt, welches in einem Kostenbeschluss gegen einen nahen Verwandten mündete.


... und hat man das Geld auch erhalten? Und was ist ein "Kostenbeschluss"?

Zitat (von Ludig11):
Die Unterhaltspflichtverletzung läuft schon seit 3 Jahren. Ca. zu diesem Zeitpunkt verdiente der Schuldner nachweislich ein unterhaltspflichtiges Einkommen. Zusätzlich liegen bei der Staatsanwaltschaft weitere Belege zu anderen Delikten, die der Schuldner nie wahrheitsgetreu angegeben hat, man aber in Folge durch Eigenermittlungen oder durch weitere Drittschuldnerauskünfte und auch einige andere gerichtlich eingeholte widersprüchliche Aussagen aus der Familie erhalten hat.


Und was haben SIE dadurch gewonnen?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Er äußert sich öfters in den Chats abfällig über seine EX-Frau, an die er Kindesunterhalt zahlen müsste.

Uninteressant. Auch wenn das anstachelt: Runterschlucken und ignorieren.
Zitat:
Zudem konnte nachgeweisen werden, dass der Schuldner grundsätzlich so handelt, dass er Vermögen beiseite schafft, um sich vor Unterhaltszahlungen zu "retten". So hat man aktuell erfolgreich Gelder durch Anfechtung eingeklagt, welches in einem Kostenbeschluss gegen einen nahen Verwandten mündete.
Damit lässt sich anhand einer noch kleinen Historie ablesen, dass der Schuldner alles dafür tun würde, um kein Geld zur unterhaltsberechtigten Kindsmutter abgeben zu müssen.

Das eine hat mit dem anderen kausal nichts zu tun. Was hat das mit "Beiseiteschaffen von vermögen" zu tun? Man muss aufpassen, dass man nicht die falschen Schlüsse zieht, oder wie ich es oben formuliert habe "übereifrig" ist.

Nur, wenn man handfeste Beweise hat, beispielsweise dass man eigenes Gehalt bewusst auf Konten Dritter einzahlen lässt..... Oder halt Beweise hat, dass er mehr Stunden arbeitet, als auf dem Lohnzettel steht, und diese bar auszahlen lässt...

Zitat:
Es handelt sich um eine Kette / Unternehmen aus der Sicherheitsbranche. Gebäudeschutz, Wachdienst, Personenschutz etc.

Dann würde ich die Drittschuldnerauskunft einklagen und dazu noch alle notwendigen Unterlagen (Arbeitsvertrag, Änderung des Arbeitsvertrages bzw. der Arbeitszeit, Einsatzzeiten an Objekten usw.) Also die notwendigen Unterlagen, um die Berechnung des Arbeitgebers zu überprüfen.

Mit der verweigerten Drittschuldnerauskunft und der plötzlichen Lohnänderung und den Chats hat man genug Anhaltspunkte und Gründe, so dass man eine genaue Überprüfung herbei führen muss. Achja: ein Anwalt wäre hier nicht schlecht bei der Klage gegen den Arbeitgeber.

Das würde ich vor weiteren Aktionen mit Zoll usw. machen.



-- Editiert von mepeisen am 05.11.2018 08:11

Signatur:

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#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Achja: ein Anwalt wäre hier nicht schlecht bei der Klage gegen den Arbeitgeber.

Das würde ich vor weiteren Aktionen mit Zoll usw. machen.


Ja so würde ich das auch machen.

Aber meine Frage ist immer noch:

Was ist Ihr Ziel? Mit allen von Ihnen angedachten und durchgeführten Aktionen vergällen Sie den (miesen) Unterhaltsschuldner mehr und mehr und entfernen sich (mMn) im gleichen Rhytmus von der Unterhaltszahlung die Ihnen so vorschwebt. Evtl. versuchen SIe einen anderen Weg. Sie kennen doch den Schuldner und wissen wie er "tickt". Ist es Ihr Ziel Ihn (und damit auch sich selber) finanzielle kleinzuprügeln? ich verstehe, dass Sie sauer sind usw. aber was haben SIe durch Ihre Aktonen bis jetzt - unterhaltstechnisch - erreicht?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Dann würde ich die Drittschuldnerauskunft einklagen und dazu noch alle notwendigen Unterlagen (Arbeitsvertrag, Änderung des Arbeitsvertrages bzw. der Arbeitszeit, Einsatzzeiten an Objekten usw.) Also die notwendigen Unterlagen, um die Berechnung des Arbeitgebers zu überprüfen.


Manchmal schießt Du wenn Du Nachweise/Belege forderst übers Ziel hinaus.
Nicht das die Nachweise nicht sinnvoll wären, es muss allerdings auch eine Rechtsgrundlage geben, aufgrund derer man solches fordern kann.

§ 840 ZPO normiert, zu was der Drittschuldner verpflichtet ist.

Berry

-- Editiert von Sir Berry am 05.11.2018 12:08

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Mit allen von Ihnen angedachten und durchgeführten Aktionen vergällen Sie den (miesen) Unterhaltsschuldner mehr und mehr und entfernen sich (mMn) im gleichen Rhytmus von der Unterhaltszahlung die Ihnen so vorschwebt.

Erster Gedanke: Wenn der Drittschuldner Unfug getrieben hat und beispielsweise wirklich schwarz entlohnt, kann daraus ein Anspruch gegen den Drittschuldner selbst entstehen. In der Höhe, wie man geprellt wurde... ;-)

Zweiter Gedanke: Jemand, der solche Manöver macht, bei dem wird ohne Gegenwehr auch bestimmt in 5 oder 15 Jahren weiterhin nichts zu holen sein.

Zitat:
§ 840 ZPO normiert, zu was der Drittschuldner verpflichtet ist.

Das ist korrekt. Ich habe aber bewusst nicht nur von einer reinen Drittschuldnerauskunft gesprochen. Gut, das geht in meinem Beitrag nicht klar hervor, aber ich meine damit das, was sich aus §836 ZPO ergibt (Absatz 3). Mit entsprechenden BGH-Urteilen lässt sich da durchaus sehr viel einsehen. Wie viel, muss man im Detail schauen. Da bin ich überfragt, weil ich mir das nicht immer merke und es vermutlich sehr auf die Einzel-Situation ankommt.

Da der Schuldner jetzt schon mehrfach nachgewiesen (Verurteilung!) falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, sollte einem guten Anwalt meiner Meinung nach gelingen, hier den Arbeitgeber direkt zu verpflichten, da man jedweden weiteren Auskünften des Schuldners offenbar kein Vertrauen schenken kann und da laut Anschein der Arbeitgeber hier irgendwie mitwirkt und auch weigert die Drittschuldnerauskunft abzugeben.

Ob der Weg wirklich für umfassende Auskunft funktioniert und wie man das in verfahren strategisch ansetzt, das sollte ein Anwalt entscheiden. Dafür sind sie da :-)

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
aber ich meine damit das, was sich aus §836 ZPO ergibt (Absatz 3). Mit entsprechenden BGH-Urteilen lässt sich da durchaus sehr viel einsehen.


Gemeint ist hier wohl der Beschluss VII ZB 49/10

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Ludig11
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von mepeisen):
aber ich meine damit das, was sich aus §836 ZPO ergibt (Absatz 3). Mit entsprechenden BGH-Urteilen lässt sich da durchaus sehr viel einsehen.


Gemeint ist hier wohl der Beschluss VII ZB 49/10


Ja, den Beschluss hatte ich auch schon einmal bei https://www.iww.de/quellenmaterial/id/83657 gelesen.
Jedoch war die Anordnung nach § 836 Abs.3 ZPO nicht mit in dem damals beantragten PfÜB über die Kontenpfändung mit aufgenommen.
Wäre hier ein Nachtrag zu Anspruch D im PfÜB denkbar? Oder lieber gleich einen neuen PfÜB über die Kontenpfändung beantragen?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Ludig11
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Oder könnte man diese Anordnung evtl. sogar weglassen, da der Schuldner nach § 836 Abs.3 ZPO ja dazu verpflichtet ist?

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