Wechsel des Namens beweisen

20. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
cass
Status:
Schüler
(436 Beiträge, 54x hilfreich)
Wechsel des Namens beweisen

Wie kann y beweisen, dass z als das Ur teil gefällt wurde einen anderen Namen hatte? :sad:

und nicht erst spaeter. Jetzt geht das über Meldeauskuenfte.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von cass):
Wie kann y beweisen, dass z als das Ur teil gefällt wurde einen anderen Namen hatte? :sad:

und nicht erst spaeter. Jetzt geht das über Meldeauskuenfte.


Warum sollte y das beweisen können müssen?

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#2
 Von 
cass
Status:
Schüler
(436 Beiträge, 54x hilfreich)

Weil sonst das Urteil dem y nichts nützt.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Gegenfrage, woher weiß x denn, dass y einen anderen Namen hatte?

Wäre das beispielsweise ein Resultat aus einer Heirat, wäre der Beweis-Weg auch darüber.

Wäre das beispielsweise so, dass y mit falscher Identität Verträge eingeht, muss ja y beispielsweise im Rahmen einer strafrechtlichen Ermittlung wegen Verdacht des Betruges ermittelt worden sein. Dann wäre der Weg über die Ermittungsergebnisse...

Oder oder oder

-- Editiert von mepeisen am 20.02.2018 17:49

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von cass):
Weil sonst das Urteil dem y nichts nützt.


Ich versteh das das immer noch nicht.

Wenn der Titel auf einen Namen ist, der geändert wurde zB durch Hochzeit oder (das soll es ja auch geben) durch Scheidung, dann kann er mWn auf den aktuellen Namen umgeschrieben werden.

Hieß der Schuldner bei Titelerlangung Müller und heißt er nun Schmidt, dann kann man dass doch auch nachweisen. Meldeamt, Geburtsdatum + Schuldnername bei Erlangung des Titels

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