Wer bezahlt erfolglose Pfändung?

6. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Trailor85
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 145x hilfreich)
Wer bezahlt erfolglose Pfändung?

Kredit vergeben an selbstständigen, russischen Elektriker mit paar Leuten, der als Subunternehmer arbeitet. Hauptunternehmer würde erst in paar Tagen zahlen und er brauche dringend um die 7.000 €. Wüßte keinen Ausweg, heulte fast. Bekannter war mit dabei, der mir die Richtigkeit versicherte. Ich machte 4-seitigen Vertrag und nahm Kfz-Schein eines Audi A6 als Sicherheit, den ich bei der kfz-Zulassungstelle blockierte. Im Kfz-Schein steht er und seine Frau, auf die er letztes Jahr das Auto umschrieb. Machen ja fast allen Selbstständigen als Sicherheit, wenn die Firma bankrott geht. Frau wollte aber nicht zu Vertragsabschluß zu mir kommen zum Unterschreiben. Bekannter war mit dabei, der mir versicherte, dass Frau sich schämt und seine Ehe dadurch belastet ist. Da er um die 35 Jahre ist, 2 Kinder hat, sah mir die Sache sicher aus.

Aber nichts! Er bezahlte keinen Pfennig. Ist durchgedreht und in Nervenanstalt. Frau gibt sich als getrennt lebend aus. Wohnen nicht mehr zusammen.

Nun habe ich Versäumnisurteil gegen ihn und habe Auto vom Gerichtsvollzieher pfänden lassen. Kam bisher 1.800 € (Abschleppen, da die Frau nicht erreichbar durch GV war und sich nicht meldete + Einstellkosten). Jetzt spielt die Frau verrückt. Jetzt spielt die Frau verrückt, will das Auto wieder zurück haben und gibt an, dass sie das Auto bezahlte. Legte Kopie eines Auto-Kaufvertrages vor. Ihr Rechtsanwalt ließ sie noch eine eidesstattliche Erklärung machen, wo auch noch drin steht "... Ich gab meinen Mann den Kfz-Brief, den mein Mann nur Herrn XXXX (mir) zeigen wollte. Hätte ich gewußt, dass er den Herrn XXXX geben wollte, hätte ich nie eingewilligt..". So ein Schwachsinn! Sie hat damals auch von dem Geld profitiert und nun tritt sie ihren Mann in den Ar......!

Jetzt ging die Sache sogar zum Landgericht, um die Pfändung des Auto rückgängig zu machen und weil deren RA den Streitwert mit 6.000 € angab. Dort herrscht Anwaltszwang. Das Geld für einen RA wollte ich nicht investieren, da das LG durchblicken ließ, dass die Frau gute Chancen auf Sieg hätte. Ich bemängelte, dass Auto den Wert hat, höchstens mit 4.500 € verkaufbar, was ich mit Autoscout-Angeboten untermauerte. Gegen-RA kam dann auch, aber mit falschen Auto-Anzeigen. Na ja, ich kam ohne RA nicht durch. So jedenfalls nur Kosten von 1.300 € nochmals + LG-Kosten. Mit RA und Verhandlungsgebühren wäre ich sonst gut auf 3.000 € gekommen. Wäre mit Schinken nach der Wurst geschmissen gewesen.

Jetzt die Frage: Die Kosten kann ich doch dem Schuldner in Rechnung stellen? Denn er hat die Pfändung durch Falschangaben im Vertrag verursacht. GV als staatliches Organ hat doch auch die Pfändung befürwortet. Wo liegt dann meine Schuld?

Habe Schuldner auch wegen Betruges bei Polizei/Staatsanwalt angezeigt, damit er keine Privatinsolvenz machen kann und ich leer ausgehe.

Lehre für die Leser hier: Kein Geld verleihen. Wenn doch, dann im Kfz Brief sollte Mann und Frau stehen und ein Kaufvertrag vorliegen, wer das Auto bezahlte. Muß alles eindeutig sein und nicht anfechtbar. Gericht tut nichts deuten oder auslegen. Soviel Arbeit machen die sich nicht!

Kredit nicht nur Mann oder Frau geben! Beide müssen den Kredit nehmen/unterschreiben und dann noch einen Bürgen einbauen! Der muß aber Geld haben! H4-ler nützt nichts! Alles schriftlich! Aber damit rechnen, dass beide Schulder Insolvenz machen! Im Endeffekt wieder: Am besten nichts verleihen, auch wenn die Freundschaft zu Bruch geht und mit Beschimpfungen, wie geizig man ist, zu Ende geht!

-- Editiert von Trailor85 am 06.07.2018 23:24

-- Editiert von Trailor85 am 06.07.2018 23:25

-- Editiert von Trailor85 am 06.07.2018 23:28

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Trailor85):
Wer bezahlt erfolglose Pfändung?

Auch hier gilt: Wer die Musik bestellt, darf auch bezahlen.
Das wäre dann also der Gläubiger als Auftraggeber.



Zitat (von Trailor85):
Habe Schuldner auch wegen Betruges bei Polizei/Staatsanwalt angezeigt, damit er keine Privatinsolvenz machen kann und ich leer ausgehe.

Tja, das verhindert eine Anzeige ganz gewiss nicht.
Erst eine entsprechende Verurteilung wär da hilfreich.



Zitat (von Trailor85):
Wenn doch, dann im Kfz Brief sollte Mann und Frau stehen und ein Kaufvertrag vorliegen, wer das Auto bezahlte.

Beides ist recht nutzlos.

Wer im Brief steht ist nämlich irrelevant, weil da nur der Halter drinsteht, nicht aber der Eigentümer.

Genauso nutzlos ist der Kaufvertrag, da der nur den Käufer, nicht aber den Eigentümer nachweist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)
Signatur:

Gruß Charly

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#3
 Von 
Trailor85
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 145x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Trailor85):
Wer bezahlt erfolglose Pfändung?

Auch hier gilt: Wer die Musik bestellt, darf auch bezahlen.
Das wäre dann also der Gläubiger als Auftraggeber.

Kann nicht sein, da der Schuldner der Verursacher der Pfändung ist, durch Falschangaben! Sagt mir meine Logik.



Zitat (von Trailor85):
Habe Schuldner auch wegen Betruges bei Polizei/Staatsanwalt angezeigt, damit er keine Privatinsolvenz machen kann und ich leer ausgehe.

Tja, das verhindert eine Anzeige ganz gewiss nicht.
Erst eine entsprechende Verurteilung wär da hilfreich.

Darum machte ich auch Anzeige bei Polizei!



Zitat (von Trailor85):
Wenn doch, dann im Kfz Brief sollte Mann und Frau stehen und ein Kaufvertrag vorliegen, wer das Auto bezahlte.

Beides ist recht nutzlos.

Wer im Brief steht ist nämlich irrelevant, weil da nur der Halter drinsteht, nicht aber der Eigentümer.

Genauso nutzlos ist der Kaufvertrag, da der nur den Käufer, nicht aber den Eigentümer nachweist.



Wo steht den nun letztendlich, wer der Eigentümer ist?

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#4
 Von 
Trailor85
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 145x hilfreich)


willst du dir die Mühen nicht lieber sparen?

Willst du mir die 10.000 € geben?

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#5
 Von 
Trailor85
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 145x hilfreich)

Auch hier gilt: Wer die Musik bestellt, darf auch bezahlen.
Das wäre dann also der Gläubiger als Auftraggeber.

Natürlich habe ich alles dem GV bezahlt, aber wenn Sie weiter denken und lesen würden, geht es um die Rechnungsstellung für später. Das ist hier die Haupt-Frage!

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#6
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von Trailor85):
Willst du mir die 10.000 € geben?



Wieso?

Im anderen Thread haben sie um 11:19 Uhr mitgeteilt dass:

"Abschlußbericht: Hauptforderung bezahlte Gegener. Vergleich wurde beschlossen und Zinsen von 1.600 € festgelegt. Wurde nun auch bezahlt, aber nicht freiwillig. Nur nachdem ich beide (Mann und Frau) ihn pfänden ließ und EVs beantragte. Glücksfall in der Sache: Ich hatte die Frau mit in den Kreditvertrag mit reingenommen."

Oder wieviele Schuldner hat man denn mit der gleichen Geschichte?


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#7
 Von 
Dr. Lamar
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 37x hilfreich)

Vielleicht wäre es Sinnvoll wenn der Threderöffner mit seinem "erlebten" Geschichten nicht Anwälten erzählt, sondern lieber einem Arzt. Dieser wird Ihm dann schnell an die entsprechenden Stellen weitervermitteln, wo dem Threaderöffner dann geholfen werden kann.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Trailor85):
geht es um die Rechnungsstellung für später

Wenn ich das korrekt lese, dann hat es ein Urteil gegen den Kläger gegeben, weil er die Klage einfach nicht weitergeführt hat, weil er das Geld für einen Fachmann nicht investieren wollte.

Wenn der Gläubiger die Rechtsverfolgung mitten drin abbricht, dann ist das sein Problem - genau wie die aus der Entscheidung resultierenden Kosten.



Zitat (von Trailor85):
Wo steht den nun letztendlich, wer der Eigentümer ist?

Das muss man dann notfalls durch Sichtung und Auslegung aller Unterlagen ermitteln. Mit etwas Pech steht das dann aber auch erst in einem Urteil.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
Trailor85
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 145x hilfreich)

Ich werde eine Feststellungsklage machen!

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Trailor85
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 145x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Trailor85):
geht es um die Rechnungsstellung für später

Wenn ich das korrekt lese, dann hat es ein Urteil gegen den Kläger gegeben, weil er die Klage einfach nicht weitergeführt hat, weil er das Geld für einen Fachmann nicht investieren wollte.

Warum soll ich einen "Fachmann" nehmen und noch mehr Geld ausgeben, wenn ich im Vorfeld sehe, dass ich die Sache nicht gewinne? Der Gegen-RA hat es extra auf 6.000 € geschoben, damit es vorm LG landet und ich durch die Kosten abgeschreckt werde. Einwände von mir wegen dem Streitwert akzeptierte LG nicht bzw. nahm es nicht als eigene Überlegung an!

Außerdem hat der Prozessausgang nichts mit den Kosten zu tun. Wenn ich also Prozess weitergeführt hätte und ihn verloren hätte, wer käme denn später für die Kosten auf? Jetzt ich als Kostenschuldner. Klar. Aber ich kann die Kosten auch weiter dem Kreditschuldner berechnen, der die ganze Sache durch unwahre Sicherungsübereignungen hervorgerufen hat!

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#11
 Von 
Trailor85
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 145x hilfreich)

Es geht um mehrere Schuldner! Der 1.600 €-Schuldner ist nicht der 8.000-€-Schuldner!

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Trailor85
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 145x hilfreich)

Es geht um mehrere Schuldner! Der 1.600 €-Schuldner ist nicht der 8.000-€-Schuldner!

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Trailor85
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 145x hilfreich)

Dr. Lamar …. ich sehe schon, dass fachlich gewisse Leute überfordert sind, so dass sie auf die lächerliche Schiene ausweichen müssen ...

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#14
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Ein Teil der der Vollstreckungskosten (die des GV) kann tatsächlich dem Kreditschuldner in Rechnung gestellt werden.

Der vermutlich größte Teil, also die Abschleppkosten, allerdings nicht. Von einem PFÜ gegen den Drittschuldner (die Frau) hab ich nichts gelesen.
Auch die Prozesskosten incl. der Kosten des Anwalts der Frau sind vom Kreditgläubiger zu zahlen.

Darüber hinaus würde ich mich nicht wundern, wenn diese jetzt auch noch Schadenersatz fordert.

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn der Gläubiger die Rechtsverfolgung mitten drin abbricht, dann ist das sein Problem - genau wie die aus der Entscheidung resultierenden Kosten.
Hier wurde der Sachstand bereits kurz und knapp auf den Punkt gebracht.

Berry

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#15
 Von 
Trailor85
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 145x hilfreich)

Die Sache ist teil-erledigt! Habe dem Schulder Mahnbescheid zustellen lassen. Er hat nicht reagiert. So habe ich Vollstreckungsbescheid gegen ihm.

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