Wer ist Unterhaltsberechtig

8. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
amz423240-10
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wer ist Unterhaltsberechtig

Hallo bin zum ersten Mal hier.
Hab eine Lohnpfändung.
Lebe in Scheidung also noch verheiratet. Hab einen Sohn. Und lebe in einer eheähnliche Beziehung. Falls relevant sie ist arbeitslos ohne Bezüge und 80% schwerbeschädigt.

Sind jetzt laut Pfändungsliste alle drei Unterhaltsberechtig ???

Danke im Voraus für die Antworten

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Zahlen Sie auch tatsächlich Unterhalt an alle von Ihnen genannten Personen?


"Wie hoch ist der maximale Betrag bei einer Lohnpfändung? Um anhand der Tabelle zur Pfändung Ihre Pfändungsfreigrenze zu bestimmen bzw. ab wann erst gepfändet werden kann, nehmen Sie das bereinigte Nettoeinkommen und bestimmen Sie nun die Anzahl Ihrer Unterhaltspflichten. Den in der Tabelle ausgewiesenen Betrag können Sie behalten, da dieser nicht gepfändet werden kann und für die Rückzahlung an Gläubiger nicht berücksichtigt werden kann.

Unterhaltspflichten bestehen:

auf Grund gesetzlicher Verpflichtung Ihrem Ehegatten gegenüber (§§1360,1360 a,1361BGB)
gegenüber einem früheren Ehegatten (§§ 1569–1586 a BGB, 26Abs.1,37Abs. 1,39Abs. 2EheG)
gegenüber seinem Lebenspartner oder einem früheren Lebenspartner
gegenüber Verwandten in gerader Linie (§ 1601 BGB ). Dazu zählen:
Kinder
Eltern
Großeltern
Enkelkinder
nichteheliche Kinder (§§ 1615 a ff. BGB)
Adoptivkinder (§§ 1754 ff. BGB)
Mutter eines nichtehelichen Kindes (§§ 1615 l, 1615 n BGB)

Wichtig: Damit diese Unterhaltspflicht in der Pfändungstabelle Berücksichtigung findet, müssen Sie es der Person auch gewähren oder für Dritte (z. B. Lebensgefährtin, Stiefkind) Sozialleistungen entgegennehmen. Wenn Sie weder Natural- noch Barunterhalt gewähren, ist die unterhaltsberechtigte Person in der Pfändungstabelle nicht zu berücksichtigen (LG Amberg JurBüro 2011, 605 )."

Quelle:https://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/aussergerichtlicher-vergleich/unterhaltspflichten-in-der-pfaendungstabelle-diese-unterhaltspflichten-erhohen-ihren-pfaendungsfreibetrag/

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Zahlen Sie auch tatsächlich Unterhalt an alle von Ihnen genannten Personen?

Wie in dem von dir zitierten Teil steht, muss man nicht zwingend Geld zahlen. Wenn es beispielsweise eine Verabredung mit dem/der Ex gibt, dass das Kind zwei Wochen bei einem ist und zwei Wochen nicht, gewährt man ebenso Natural-Unterhalt.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
amz423240-10
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo danke zuerst einmal.

Noch Frau zahle ich Unterhalt.
Kind auch.
Neue Lebensgefährtin essen, gemeinsame Wohnung usw.

Also hab ich laut Pfändungstabelle drei Unterhaltspflichtige oder?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Die Lebensgefährtin stellt keine Unterhaltspflicht dar. Sie ist nicht zu berücksichtigen.

Evtl. kann man einen Antrag auf Berücksichtigung entsprechend § 805f Abs. 1 a) ZPO stellen, wenn der notwendige Lebensbedarf bei Berücksichtigung der Pfändung für den Schuldner sämtliche Unterhaltsberechtigte und zudem der Lebensgefährtin nicht gedeckt ist, aber da sind sich die Gerichte noch uneins.

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