Hallo ich habe folgende Frage.
Jemand hat eine Vollstreckbare Ausfertigung über einen Kostenfestsetzungsbeschluss, nach einem vorläufig vollstreckbaren Endurteil, über EUR X erhalten. Er beschafft sich von seiner Bank eine entsprechende Bürgschaft als zu erbringende Sicherheit und beauftragt einen Anwalt die Vollsteckung zu betreiben.
Wer muss die Anwaltskosten tragen ?
Danke für eine Antwort.
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Wer trägt die Kosten ?
15. August 2008
Thema abonnieren
Frage vom 15. August 2008 | 15:44
Von
Status: Beginner (126 Beiträge, 7x hilfreich)
Wer trägt die Kosten ?
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 16. August 2008 | 15:23
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2028x hilfreich)
Zuerst Du dem Anwalt gegenüber.
Diese kann Dein Anwalt für Dich bei Schuldner
miteintreiben.
#2
Antwort vom 17. August 2008 | 20:06
Von
Status: Bachelor (3817 Beiträge, 1594x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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#3
Antwort vom 21. August 2008 | 17:59
Von
Status: Beginner (126 Beiträge, 7x hilfreich)
Weil wie schon gesagt, es nur vorläufig vollstreckbar ist.
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#4
Antwort vom 22. August 2008 | 11:42
Von
Status: Bachelor (3817 Beiträge, 1594x hilfreich)
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
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