Wer trägt die Kosten ?

15. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
Hermann1
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 7x hilfreich)
Wer trägt die Kosten ?

Hallo ich habe folgende Frage.
Jemand hat eine Vollstreckbare Ausfertigung über einen Kostenfestsetzungsbeschluss, nach einem vorläufig vollstreckbaren Endurteil, über EUR X erhalten. Er beschafft sich von seiner Bank eine entsprechende Bürgschaft als zu erbringende Sicherheit und beauftragt einen Anwalt die Vollsteckung zu betreiben.
Wer muss die Anwaltskosten tragen ?
Danke für eine Antwort.


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

Zuerst Du dem Anwalt gegenüber.
Diese kann Dein Anwalt für Dich bei Schuldner
miteintreiben.

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#2
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Hermann1
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 7x hilfreich)

Weil wie schon gesagt, es nur vorläufig vollstreckbar ist.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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