Wer zahlt Kosten für eigene nachweisl. Ausgaben wegen Schuldner?

7. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Juliett
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Wer zahlt Kosten für eigene nachweisl. Ausgaben wegen Schuldner?

Kann ich ich solche Aufträge wie z.b.:
- Antrag auf PfÜB
- Vollstreckungsauftrag an die Gerichtsvollzieherin/den Gerichtsvollzieher
* davon z.b. Antrag auf Abnehmen der Vermögensauskunft
* davon z.b. Durchsetzen von Verfügungen aus PfÜB
dem Schuldner in Zahlung setzen. Ich musste dem Gericht aufgrund von Prozesskostenhilfe nichts zahlen. Kostenschuldner ist hier der Schuldner selbst.

Doch, was ist z.b. mit solchen Kosten für die Antragstellung selbst? Papier, Drucken, Fahrkosten zum Gericht. Gibt es hier eine Pauschale für das Erstelle solch eines Auftrages. (z.b. 5 Euro)
Das rechnen ja Anwälte auch ab (natürlich viel höher) und der Schuldner muss die Kosten tragen.

Dass ich keinen Aufwand geltend machen kann, ist ok. Aber solche Anträge gibt man oft in mehrfache Ausführung ab und dann noch mit Anhängen usw. Jede Quittung habe ich jetzt nicht mehr.
Könnte ich denn pro Aktenzeichen/Auftrag ca. 5 Euro als Kosten auflisten. Bei Einschreiben an den Schuldner z.b. habe ich noch die Quittungen.

Weiß das jemand?
LG Juliett

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