Widersprochene Forderung

12. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2025x hilfreich)
Widersprochene Forderung

Wenn eine Forderung widersprochen wird, inwieweit
darf während der "Widerspruchsphase" diese Forderung weiterhin mit Mahnkosten und Verzugszinsen gemahnt werden ?

Sobald eine Teil-Forderung festgestellt oder von Schuldner anerkannt wird, wie dürfen die Mahnkosten und Verzugszinsen berechnet werden, rückwirkend oder erst ab dem Feststellungsdatum ?


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
bummelbiene99
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo,

so allgemein, wie die Frage ist, kann die Antwort leider nicht sein.

Hier kommt es entschieden auf den Einzelfall an.

Wie genau und wie deutlich wurde der Forderung widersprochen. Wurde eine Begründung vorgelegt oder nur gesagt, ich widerspreche.

Befindet sich die Forderung im vorgerichtlichen, gerichtlichen oder nachgerichtlichem Stadium?

Beim Mahnbescheid und dem Teilwiderspruch beispielsweise ist es so, dass die ursprünglichen Daten aufrechterhalten bleiben, es sei denn, diesen Daten bzw. Forderungen wurde widersprochen.

Im Klageverfahren entscheidet der Richter.

Im nachgerichtlichen Verfahren kann man widersprechen und es bringt in 99 % der Fälle überhaupt nichts.






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