Halli Hallo,
ein Reiseveranstalter hat unsere Reise storniert aber das Geld nicht zurück überwiesen. Daraufhin haben wir 3 Monate später nach erfolglosen Mahnungen und Fristsetzungen einen Mahnbescheid erstellt.
Dieser Mahnbescheid ging am 20.08.2020 bei dem Reiseveranstalter ein und der komplette Betrag wurde uns auch direkt zurück überwiesen.
5 Tage später am 25.08.2020 hat der RV dann allerdings Widerspruch gegen den kompletten Betrag eingelegt.
Jetzt wissen wir nicht weiter.
Müssen wir da jetzt irgendetwas tun/reagieren? Oder es einfach dabei belassen. Das Geld haben wir ja nun.
Widerspruch eingelegt nach Zahlung
30. August 2020
Thema abonnieren
Frage vom 30. August 2020 | 22:23
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerspruch eingelegt nach Zahlung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 30. August 2020 | 22:54
Von
Status: Unbeschreiblich (119464 Beiträge, 39731x hilfreich)
Zitatund der komplette Betrag wurde uns auch direkt zurück überwiesen. :
Auch die Kosten der Rechtsverfolgung?
ZitatMüssen wir da jetzt irgendetwas tun/reagieren? :
Hat man vorbestimmt, das das streitige Verfahren eingeleitet werden soll, wenn es zum Widerspruch kommt?
#2
Antwort vom 30. August 2020 | 23:06
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Die Kosten für den Mahnbescheid haben wir nicht draufgerechnet. Also wir haben nur den Reisepreis angegeben. Hoffe das war richtig :-/
Ich weiß nicht genau was gemeint ist mit vorbestimmt. Sorryyyy sind da total unwissend.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 1. September 2020 | 23:41
Von
Status: Unbeschreiblich (119464 Beiträge, 39731x hilfreich)
ZitatIch weiß nicht genau was gemeint ist mit vorbestimmt. :
Das man irgendwo im Mahnbescheid ein Kreuz gemacht hat. Da steht dann was vom "Verfahren".
#4
Antwort vom 4. September 2020 | 16:07
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Passiert das nicht automatisch wenn der Schuldner widerspruch einlegt? Also nicht automatisch aber wir können ja dann die weiteren Schritte (Verfahren) gehen, oder?
Also das Geld haben wir ja erstmal zurück. Hoffen wir mal dass da jetzt nichts mehr kommt.
Vllt. tut er auch so als wenn die Zahlung sich mit dem Mahnbescheid überschnitten hat. What ever!
#5
Antwort vom 5. September 2020 | 11:29
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
ZitatPassiert das nicht automatisch wenn der Schuldner widerspruch einlegt? :
Nein. Ihr werdet über den Widerspruch informiert und könnt nun entscheiden, ob das Verfahren weitergeführt werden soll - dann müsst ihr tätig werden - oder ob es bei Untätigkeit im Sande verläuft.
Lasst ihr es auf sich beruhen, ist es erledigt.
Berry
Und jetzt?
Schon
266.712
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
6 Antworten
-
4 Antworten
-
6 Antworten
-
4 Antworten