Widerspruch eingelegt nach Zahlung

30. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
Coraherzog
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerspruch eingelegt nach Zahlung

Halli Hallo,
ein Reiseveranstalter hat unsere Reise storniert aber das Geld nicht zurück überwiesen. Daraufhin haben wir 3 Monate später nach erfolglosen Mahnungen und Fristsetzungen einen Mahnbescheid erstellt.
Dieser Mahnbescheid ging am 20.08.2020 bei dem Reiseveranstalter ein und der komplette Betrag wurde uns auch direkt zurück überwiesen.
5 Tage später am 25.08.2020 hat der RV dann allerdings Widerspruch gegen den kompletten Betrag eingelegt.
Jetzt wissen wir nicht weiter.
Müssen wir da jetzt irgendetwas tun/reagieren? Oder es einfach dabei belassen. Das Geld haben wir ja nun.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von Coraherzog):
und der komplette Betrag wurde uns auch direkt zurück überwiesen.

Auch die Kosten der Rechtsverfolgung?



Zitat (von Coraherzog):
Müssen wir da jetzt irgendetwas tun/reagieren?

Hat man vorbestimmt, das das streitige Verfahren eingeleitet werden soll, wenn es zum Widerspruch kommt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Coraherzog
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Kosten für den Mahnbescheid haben wir nicht draufgerechnet. Also wir haben nur den Reisepreis angegeben. Hoffe das war richtig :-/

Ich weiß nicht genau was gemeint ist mit vorbestimmt. Sorryyyy sind da total unwissend. :)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von Coraherzog):
Ich weiß nicht genau was gemeint ist mit vorbestimmt.

Das man irgendwo im Mahnbescheid ein Kreuz gemacht hat. Da steht dann was vom "Verfahren".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Coraherzog
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Passiert das nicht automatisch wenn der Schuldner widerspruch einlegt? Also nicht automatisch aber wir können ja dann die weiteren Schritte (Verfahren) gehen, oder?
Also das Geld haben wir ja erstmal zurück. Hoffen wir mal dass da jetzt nichts mehr kommt.
Vllt. tut er auch so als wenn die Zahlung sich mit dem Mahnbescheid überschnitten hat. What ever!

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#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Coraherzog):
Passiert das nicht automatisch wenn der Schuldner widerspruch einlegt?


Nein. Ihr werdet über den Widerspruch informiert und könnt nun entscheiden, ob das Verfahren weitergeführt werden soll - dann müsst ihr tätig werden - oder ob es bei Untätigkeit im Sande verläuft.

Lasst ihr es auf sich beruhen, ist es erledigt.

Berry

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