Moin an alle,
ich habe einen Schuldner von dem ich noch einiges an Geld zu bekommen habe. Da der Schuldner zu keinem Termin des GV erschienen ist habe ich nun eine Aufstellung bekommen welche Konten er hat. Es handelt sich um eine GmbH. Diese hat interessanterweise in drei verschiedenen Bundesländern bei drei unterschiedlichen Banken ein Konto.
Nun will ich die Kontopfändung durchführen, ich mache es ohne Anwalt. Ich bin da jetzt etwas durcheinander. Ich muss beim Gericht, in dem Wohnort des Schuldners, also hier anscheinend Geschäftsadresse, einen Pfändungsbeschluss beantragen. Die Formulare kann ich mir runterladen. Kann ich dann alle drei Konten auf einmal pfänden lassen? Ich würde gerne auf jeden Fall ein bestimmtes Konto pfänden lassen, wenn ich mir nur eines aussuchen darf.
Weiterhin hat der Schuldner einfach mal einen Teilbetrag an den GV überwiesen. Dieser hat dann den Betrag an mich weiter geleitet. Was kann ich denn nun pfänden lassen? Die volle Summme oder abzüglich des bereits bezahlten? Eine Ratenzahlung hatte ich im Vollstecktrungsantrag ausgeschlossen und wurde auch nicht vereinbart.
-- Editiert von Moderator am 28.10.2018 16:33
-- Thema wurde verschoben am 28.10.2018 16:33
Wie Kontopfändung durchführen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Dann trägt man nur ein Konto ein wenn man das so möchte. Wenn schon ein Teil bezahlt wurde, dann nur den Rest.
Es wurde aber keine Ratenzahlung vereinbart, hat auch der GV nicht gemacht. Der Schuldner hat es einfach so überwiesen. Der Schuldtitel beläuft sich ja immer noch über die gesamte Summe. Kann der Schuldner dann irgendwie gegen die Pfändung angehen?
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Ja. wenn er einen Teil bezahlt hat und du trotzdem alles pfändest, kann er Vollstreckungsabwehrklage einreichen und wird auch gewinnen.
Es ist egal, ob Ratenzahlung vereinbart wurde oder nicht. Du hast einen Teil bekommen, also darfst du nu noch den Rest per Pfändung verlangen.
Dass du das fragst ist irgendwie merkwürdig. Denkst du, du kannst einfach mehr pfänden und das "zu viel" behalten? ;-)
Der Pfändungsbeschluss ist richtigerweise beim AG als Vollstreckungsgericht zu beantragen, wo der Schuldner seinen Geschäftssitz hat. Achtung! Sie sprechen nur von einem Pfändungsbeschluss. Um das Geld vom Drittschuldner überwiesen zu bekommen, benötigen Sie auch einen Überweisungsbeschluss. Das müssen Sie so auf dem Vordruck ankreuzen. Das sind am Ende dann zwei Beschlüsse in einem. Es können in dem PfüB alle Bankverbindungen der GmbH aufgenommen werden. Wichtig ist, dass Sie Zahlungen, welche der Schuldner geleistet hat berücksichtigen.
Da es sich um eine GmbH handelt, könnte man ja auch über eine Sachpfändumg nachdenken. Die GmbH wird doch bestimmt pfändbare Gegenstände haben?
-- Editiert von AR0710 am 28.10.2018 17:19
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