Wie Negativeintrag, Eintrag Schuldnerverzeichnis und Vermögensauskunft löschen?

1. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
MrWonder
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 3x hilfreich)
Wie Negativeintrag, Eintrag Schuldnerverzeichnis und Vermögensauskunft löschen?

Hallo,

ich habe mal eine Frage und zwar wie kann man am schnellsten einen Negativeintrag und die Abgabe des Vermögensverzeichnis aus der Schufa und dem Schuldnerverzeichnis löschen lassen?
Erledigungsschreiben des Gläubigers sowie entwerteter Titel liegen vor.

Vielen Dank im Voraus.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119438 Beiträge, 39725x hilfreich)

Im Schuldnerverzeichnis steht man drin? Da kommen nur Personen rein welche eine Versicherung an Eides über ihre Vermögensverhältnisse abgegeben haben oder gegen die zur Erzwingung derselben Haft angeordnet worden ist.

Die Löschung im Schuldnerverzeichnis erfolgt nach 3 Jahren automatisch.
Vorzeitige Löschung geht auch, per Antrag wenn man die Befriedigung vollständige Befriedigung des Gläubigers nachweisen kann.
Dazu sollte dem Antrag beigefügt werden:
- Bestätigung des Gerichtsvollziehers über die vollständige Befriedigung des Gläubigers (Name, Anschrift des Gläubigers sowie Name, Anschrift und Geschäftszeichen des Gläubigervertreters)
- Angabe des DR Aktenzeichens der Eintragungsanordnung
- Name und Dienststelle des Gerichtsvollziehers
- Eintragungsgrund und Eintragungsanordnungsdatum


Kann aber duchsaus ein paar Wochen dauern.



Die Schufa löscht automatisch nach dem Ablauf von 3 Jahren.
Das sollte man kontrollieren, einmal pro Jahr steht einem eine kostenlose Selbstauskunft zu.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
MrWonder
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 3x hilfreich)

Und wenn die Person in der Zwischenzeit umgezogen ist, welcher Gerichtsvollzieher ist dann dafür zuständig? Der welcher die Abnahme der Vermögensauskunft vorgenommen hat oder der am neuen Wohnort? Zudem wurde eine Einigung mit dem Gläubiger getroffen, wie soll der Gerichtsvollzieher nur bestätigen, dass die Forderung erledigt ist?
Wenn die Löschung in der Schufa automatisch nach 3 Jahre erfolgt, wie kann man eine vorzeitige Löschung beantragen bzw. einen Erledigungsvermerk erwirken? Zudem dachte ich dass die Abgabe der Vermögensauskunft nur noch 2 Jahre Gültigkeit hat.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
wie soll der Gerichtsvollzieher nur bestätigen, dass die Forderung erledigt ist?

Wo steht denn, dass der Gerichtsvollzieher etwas bestätigen soll?

Der Schuldner beantragt beim Gericht eine vorzeitige Löschung aus dem Schuldnerregister. Als Beweis für die Befriedigung dient das Erledigungsschreiben des Gläubigers (bzw. eine Kopie).

Zitat:
Wenn die Löschung in der Schufa automatisch nach 3 Jahre erfolgt, wie kann man eine vorzeitige Löschung beantragen bzw. einen Erledigungsvermerk erwirken?

Den Erledigt-Vermerk erwirkt man, indem man der Schufa einen Brief schreibt und eine Kopie des Schreibens des Gläubigers hinzufügt.

Zitat:
Zudem dachte ich dass die Abgabe der Vermögensauskunft nur noch 2 Jahre Gültigkeit hat.

Das eine (Wann muss ich eine Vermögensauskunft erneuern) hat absolut nichts mit dem anderen (Wann verjähren Eintragungen in der Schufa) zu tun.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
MrWonder
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 3x hilfreich)

Also ganz einfach gesagt, man nimmt das Erledigungsschreiben und den Titel und geht zum Amtsgericht um dort alles in die Wege zu leiten. Sehe ich das so richtig? Kann man dort dann auch die Kontopfändung des Gläubigers aufheben lassen?

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#5
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2400 Beiträge, 713x hilfreich)

Mr. Wonder,
Den Eintrag im Schuldenregister löscht man indem man das Erledigung schreiben des Gläubigers und idealer Weise den entwerteten Titel vorlegt.

- um die Schufa und den Pfüb sollte sich idealer Weise der Gläubiger kümmern. Sollte der GL. einen neg. Eintrag in der Schufa vorgenommen haben so wird dieser Eintrag als bezahlt eingemeldet und nach 3 Jahren zum Jahresende gelöscht.

- der Pfüb muss von dem Gl. an die Bank aufgehoben werden. Sollte das nicht passiert sein würde ich dem GL. Beine machen und zwar schriftlich mit Fristsetzung. Im Ausnahmefall kann man dazu auch anrufen.

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#6
 Von 
MrWonder
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 3x hilfreich)

Gläuber hat ein Erledigungsschreiben an die Schufa verschickt und die Aufhebung der Kontopfändung veranlasst. Wird jetzt zeitgleich auch der Eintrag über die Vermögensauskunft bei der Schufa als erledigt gesetzt oder muss man darfür aus dem Schuldnerverzeichnis ausgetragen sein?

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Lies nochmal meinen Beitrag #3

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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