Wie bekommt man die Pfändung vom Konto?

2. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
bigtimer
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie bekommt man die Pfändung vom Konto?

Hallo Leute,

meine Freundin ist arbeitslos und bekommt ALG2. Sie hat ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) bei Ihrer Sparkasse. Nun liegt bei Ihrer Bank (der Sparkasse) eine Pfändung vor. Sie ist nicht in der Lage die Forderung zu begleichen (auch nicht in Raten). Sie kommt zwar immernoch an Ihr Geld heran und kann Ihr Konto auch relativ uneingeschränkt nutzen, jedoch kann es passieren, dass die Bank Ihr das Konto kündigt, falls irgendwann erneut eine Pfändung vorliegen sollte. Daher hat sie heute bei dem Gläubiger bzw. bei den Rechtsanwälten der Gläubiger angerufen und Ihr den Fall geschildert. Diese haben es abgelehnt die Pfändung von Ihrem Konto zu nehmen. Sie hat Ihnen u.a. mitgeteilt, dass Sie arbeitslos ist und sie bereits eine E.V. abgegeben hat. Ausserdem teilte Sie mit, dass Sie nicht in der Lage ist den Betrag zu zahlen. Trotzdem weigerten Sie sich ihr Konto freizugeben bzw. die Pfändung runter zu nehmen. Nun weis sie und ich nicht, was wir machen sollen um die Pfändung los zu werden. Hat jemand vielleicht einen Ratschlag oder Tip für uns ? Ihr würdet wirklich sehr helfen.

Vielen Dank für Antworten im voraus.

LG

bigtimer

PS: Ich bin auch nicht in der Lage ihre Schulden zu zahlen, da ich Student bin.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39714x hilfreich)

Auser Schulden Zahlen und Lotto spielen?
Gar nichts.


Denn es ist ja gerade Sinn einer Pfändung alles abzugreifen was über den Mindestbetrag hinaus geht.
Kein Gläubiger wäre so dumm das nicht zu nutzen.


Im übrigen wird vermutlich auch der Vermieter ebenfalls ein solches Schreiben bekommen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Harry, du meinst wohl eher, im Lotto GEWINNEN, so dass der Teilnehmer gleich den ganzen Restbetrag an seinen GL kann, nachdem bei ihm der Wohlstand ausgebrochen ist?


-- Editiert am 03.05.2011 23:49

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#3
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Wie man sich vor seinen Gläubiger schützen kann ist ganz einfach: zahlen oder ins Insolvenzverfahren gehen.

Was soll das, wenn Sie eh nicht zahlen kann und nur ALG2 bekommt gibts doch eh nichts zu pfänden.

Das mit der "Arbeit" und dem "Geld" ist sicher bekannt :-) Auch ein Student kann arbeiten und dann prima helfen.

Uwe

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#4
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Das P-Konto soll die Pfändung nicht verhindern, sondern dem Kontoinhaber Mühe und Ärger ersparen – konkret: Pfändungsschutzanträge bei Gericht zu stellen -, indem auch beim P-Konto Pfändungsfreigrenzen für Arbeitslohn und andere unpfändbare Beträge (=Sozialleistungen) automatisch berücksichtigt werden.

Pfändungen werden dadurch aber nicht verhindert.

Auch eine abgegebene EV oder der Bezug von unpfändbaren Beträgen verhindert Pfändung nicht


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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Ihre Freundin sollte bei der nächsten Schuldnerberatungsstelle anrufen und nach der "Notfallsprechstunde" fragen. Auf einen Termin warten dauert hier zu lange.
Wenn eine Schuldnerberatungsstelle sich einschaltet, lassen Gläubiger erfahrungsgemäß eher mit sich reden.

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#6
 Von 
bummelbiene99
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo,

warum sollte denn der Gläubiger die Pfändung zurücknehmen? Dies ist doch augenscheinlich das allerletzte Druckmittel das er noch besitzt!

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#7
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(712 Beiträge, 114x hilfreich)

Sie könnte dem Gläubiger ja ganz kleine Rückzahlungs-Raten vorschlagen, eventuell läßt der dann mit sich reden.

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