Wie hoch Kosten für Detektiv wie lange Schuldner arbeitet?

8. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Konula44
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie hoch Kosten für Detektiv wie lange Schuldner arbeitet?

Hallo,
ich habe leider ein Problem mit einem Schuldner, welcher sich zugegeben clever anstellt und dies noch mit einer gehörigen Portion Chuzpe.
Und zwar verdient der Schuldner laut eigener Auskunft 712 € in Teilzeit. Er ist Geschäftsführer (Angaben im Handelsregister eingeholt) einer kleineren GmbH im Sicherheitsgewerbe. Gegen ihn läuft ein Titel über Kindesunterhalt. Er zahlt keinen einzigen Cent.
Eine Vermögensauskunft gab er bisher falsch ab und wurde hierzu rechtskräftig verurteilt. (Fraglich, ob er hier noch als Geschäftsführer tätig sein dürfte?)

Und nun kommt es: In Chats im Internet erfährt man (was vorher irgendwie klar war), dass der Herr 12 Stunden Schichten in Vollzeit (plus Überstunden) arbeitet.

Zur Frage: Wie hoch könnten die Kosten anfallen wenn man einen Detektiv beauftragt, welcher die tatsächliche Arbeitszeit des Schuldners ermittelt?

Die Kosten könnten nach § 788 ZPO - Kosten der Zwangsvollstreckung (Gottwald/Mock Rz. 41, 42, 43) dem Schuldner auferlegt werden. Natürlich müsste man die Kosten vorstrecken.

Ich wäre über eure klugen Ratschläge und Ideen sehr dankbar.
Mfg Konula44

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120312 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von Konula44):
Wie hoch könnten die Kosten anfallen wenn man einen Detektiv beauftragt, welcher die tatsächliche Arbeitszeit des Schuldners ermittelt?

Das dürfte man erfahren, in dem man sich von Detekteien entsprechende Angebote einholt.



Zitat (von Konula44):
In Chats im Internet erfährt man (was vorher irgendwie klar war), dass der Herr 12 Stunden Schichten in Vollzeit (plus Überstunden) arbeitet.

Von demjenigen selber? Oder eher Vermutungen Dritter?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Konula44
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Konula44):
In Chats im Internet erfährt man (was vorher irgendwie klar war), dass der Herr 12 Stunden Schichten in Vollzeit (plus Überstunden) arbeitet.
Von demjenigen selber? Oder eher Vermutungen Dritter?
Von demjenigem selber. Unter Angabe eindeutiger personenbezogener Daten plus Herausgabe passender Handynummer. Also sozusagen "undercover" Ermittlungen vorab. Mehr konnte man selbst bisher zeitlich nicht schaffen.

-- Editiert von Konula44 am 09.06.2019 07:31

-- Editiert von Konula44 am 09.06.2019 07:36

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde Strafanzeige erstatten wegen Betruges, sowie Vollstreckungsvereitelung und alles, was da noch dazu kommt. Sowie Drittschuldnerklage gegen die GmbH, um Zugriff auf die Kontoauszüge (Gehaltszahlungen u.ä.) zu erhalten, sowie Zugriff auf das Geschäftsvermögen in Höhe der pfändbaren Differenz aus tatsächlicher Gehaltszahlung und behaupteter Gehaltszahlung.

Man muss halt hoffen, dass der Chat-Beweis ausreicht, dass man an die jeweiligen Unterlagen herankommt.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.254 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen