Hallo,
ich habe leider ein Problem mit einem Schuldner, welcher sich zugegeben clever anstellt und dies noch mit einer gehörigen Portion Chuzpe.
Und zwar verdient der Schuldner laut eigener Auskunft 712 € in Teilzeit. Er ist Geschäftsführer (Angaben im Handelsregister eingeholt) einer kleineren GmbH im Sicherheitsgewerbe. Gegen ihn läuft ein Titel über Kindesunterhalt. Er zahlt keinen einzigen Cent.
Eine Vermögensauskunft gab er bisher falsch ab und wurde hierzu rechtskräftig verurteilt. (Fraglich, ob er hier noch als Geschäftsführer tätig sein dürfte?)
Und nun kommt es: In Chats im Internet erfährt man (was vorher irgendwie klar war), dass der Herr 12 Stunden Schichten in Vollzeit (plus Überstunden) arbeitet.
Zur Frage: Wie hoch könnten die Kosten anfallen wenn man einen Detektiv beauftragt, welcher die tatsächliche Arbeitszeit des Schuldners ermittelt?
Die Kosten könnten nach § 788 ZPO
- Kosten der Zwangsvollstreckung (Gottwald/Mock Rz. 41, 42, 43) dem Schuldner auferlegt werden. Natürlich müsste man die Kosten vorstrecken.
Ich wäre über eure klugen Ratschläge und Ideen sehr dankbar.
Mfg Konula44
Wie hoch Kosten für Detektiv wie lange Schuldner arbeitet?
8. Juni 2019
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Frage vom 8. Juni 2019 | 23:38
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie hoch Kosten für Detektiv wie lange Schuldner arbeitet?
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#1
Antwort vom 8. Juni 2019 | 23:53
Von
Status: Unbeschreiblich (120312 Beiträge, 39872x hilfreich)
ZitatWie hoch könnten die Kosten anfallen wenn man einen Detektiv beauftragt, welcher die tatsächliche Arbeitszeit des Schuldners ermittelt? :
Das dürfte man erfahren, in dem man sich von Detekteien entsprechende Angebote einholt.
ZitatIn Chats im Internet erfährt man (was vorher irgendwie klar war), dass der Herr 12 Stunden Schichten in Vollzeit (plus Überstunden) arbeitet. :
Von demjenigen selber? Oder eher Vermutungen Dritter?
#2
Antwort vom 9. Juni 2019 | 07:31
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Von demjenigem selber. Unter Angabe eindeutiger personenbezogener Daten plus Herausgabe passender Handynummer. Also sozusagen "undercover" Ermittlungen vorab. Mehr konnte man selbst bisher zeitlich nicht schaffen.Zitat:Von demjenigen selber? Oder eher Vermutungen Dritter?ZitatIn Chats im Internet erfährt man (was vorher irgendwie klar war), dass der Herr 12 Stunden Schichten in Vollzeit (plus Überstunden) arbeitet. :
-- Editiert von Konula44 am 09.06.2019 07:31
-- Editiert von Konula44 am 09.06.2019 07:36
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#3
Antwort vom 9. Juni 2019 | 09:07
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Ich würde Strafanzeige erstatten wegen Betruges, sowie Vollstreckungsvereitelung und alles, was da noch dazu kommt. Sowie Drittschuldnerklage gegen die GmbH, um Zugriff auf die Kontoauszüge (Gehaltszahlungen u.ä.) zu erhalten, sowie Zugriff auf das Geschäftsvermögen in Höhe der pfändbaren Differenz aus tatsächlicher Gehaltszahlung und behaupteter Gehaltszahlung.
Man muss halt hoffen, dass der Chat-Beweis ausreicht, dass man an die jeweiligen Unterlagen herankommt.
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