Wie lang darf ein Gerichtsvollzieher das eingezogene Geld behalten?

28. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
iiyama
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 21x hilfreich)
Wie lang darf ein Gerichtsvollzieher das eingezogene Geld behalten?

Hallo,

folgender Fall:

Der Schuldner hat am 12.10. das Geld an den GV überwiesen (Nachweis habe ich). Ausserdem musste ich 100€ Vorab an den GV anweisen (das war Anfang Oktober). Das habe ich getan.

Ein Schreiben kam am 20.10, in dem er ankündigte, das Geld nach Eingang anzuweisen, hat aber die Vorabanweisung komplett weggelassen. Die Kosten belaufen sich laut Schreiben auf 24€ (nur ein Brief). Ergo, 76€ stehen mir zu.

Ich habe ihn am 24. ein FAX gesendet, weder einen Anruf, Mail, noch Schreiben erhalten... Geld auch nicht.

Bei Banklaufzeiten von einem Tag, behaupte ich mal, er hat es schon ...

VG
IIYAMA


-- Editiert von iiyama am 28.10.2017 08:49

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Vermutlich hat er nicht nur Dienen Vorgang zu bearbeiten ...


Wenn am 06.11 noch nichts da ist, würde ich ein Einschreiben mit Fristsetzung nach Datum senden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
iiyama
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 21x hilfreich)

Vermutlich.

Allerdings, es ist eine kleine Stadt. Alle bisherigen Fälle sind weit schneller erledigt worden.

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#3
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von iiyama):
Vermutlich.

Allerdings, es ist eine kleine Stadt. Alle bisherigen Fälle sind weit schneller erledigt worden.


Das kommt auf die Größe des gesamten vom GV betreuten Bezirkes an, der vermutlich größer ist als die kleine Stadt.

Rufen Sie ihn zu seinen Bürozeiten an oder fragen Sie per E-Mail nach.

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